Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 135/2024/ND-CP vom 22. Oktober 2024 erlassen, das Mechanismen und Richtlinien zur Förderung der Entwicklung von selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Solarstrom auf Hausdächern festlegt. Das Dekret tritt heute, am 22. Oktober 2024, in Kraft.

Der erste bemerkenswerte Punkt ist, dass der Anwendungsbereich des Dekrets auf alle Bereiche ausgeweitet wurde, wie etwa Häuser, Büros, Industrieparks, Industriecluster, Exportverarbeitungszonen, Hightech-Zonen, Wirtschaftszonen , Produktionsstätten und Geschäftseinrichtungen, in die landesweit investiert und die gebaut werden.

Der direkte Stromhandel zwischen Organisationen und Einzelpersonen erfolgt gemäß der Verordnung über den Mechanismus für den direkten Stromhandel zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und großen Stromverbrauchern.

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Viele Richtlinien fördern die Entwicklung von selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Solarstrom auf Hausdächern. Foto: Nam Khanh

Das Dekret 135 legt fest, dass selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom von Dächern von Haushalten und Einzelhäusern mit einer Leistung von weniger als 100 kW, die an das nationale Stromnetz angeschlossen sind, bei nicht vollständiger Nutzung an das nationale Stromnetz verkauft werden kann, jedoch nicht mehr als 20 % der tatsächlich installierten Leistung.

Im oben genannten Fall zahlt die Vietnam Electricity Group Organisationen und Einzelpersonen für die überschüssige Stromleistung, die in das nationale Stromnetz eingespeist wird, eine Vergütung, die jedoch 20 % der tatsächlich installierten Kapazität nicht übersteigt.

„Der Preis für den Kauf und Verkauf von überschüssigem Strom an das nationale Stromnetz entspricht dem vom Netzbetreiber und Strommarktbetreiber bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktstrompreis des Vorjahres, um in jeder Entwicklungsphase des nationalen Stromnetzes entsprechende Anreize zu gewährleisten“, heißt es in der Verordnung klar und deutlich zum Preismechanismus für den Kauf von überschüssigem Solarstrom von Hausdächern.

Selbst erzeugter und selbst verbrauchter Solarstrom, der auf dem Dach einer Baustelle installiert ist, bei der es sich um ein Bürogebäude oder eine als öffentliches Gut ausgewiesene Baustelle handelt, kauft oder verkauft keinen überschüssigen Strom.

Haushalte und Einzelhäuser, die Solarstrom auf ihrem Dach zur Eigenproduktion und zum Eigenverbrauch entwickeln, sind von der Gewerbeerlaubnis befreit bzw. müssen diese nicht anpassen.

Darüber hinaus ermutigt Dekret 135 Organisationen und Einzelpersonen, sich für die Installation eines Batteriespeichersystems (BESS) zu entscheiden, um einen sicheren und stabilen Betrieb des Stromsystems zu gewährleisten.

Überschüssiger Solarstrom vom Dach: Nur EVN darf abkaufen Bezüglich des An- und Verkaufs von überschüssigem Strom aus selbst erzeugtem und selbst verbrauchtem Solarstrom vom Dach sieht der neue Entwurf des Ministeriums für Industrie und Handel vor, dass die Vietnam Electricity Group (EVN) alleiniger Abnehmer ist.