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Vorruhestandsregelung gemäß Dekret 29/2023/ND-CP

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế05/06/2023

05 Richtlinien zur Rationalisierung der Gehaltsabrechnung ab dem 20. Juli 2023 sind im Dekret 29/2023/ND-CP zur Regelung der Personalstraffung festgelegt.

Chính sách nghỉ hưu trước tuổi theo Nghị định 29/2023/NĐ-CP. (Nguồn: nld.com)

Vorruhestandsregelung gemäß Dekret 29/2023/ND-CP. (Quelle: nld.com)

Dementsprechend lauten die Bestimmungen zur Vorruhestandspolitik gemäß Dekret 29/2023/ND-CP wie folgt:

1. Personen, deren Alter mindestens 5 Jahre unter dem Höchstalter und mindestens 2 Jahre unter dem in Anhang II des Dekrets 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter liegt und die 20 Jahre oder länger sozialversicherungspflichtig waren, davon 15 Jahre in einer vom Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales herausgegebenen Liste mit schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen oder gefährlichen Berufen gearbeitet haben, oder die vor dem 1. Januar 2021 15 Jahre oder länger in vom Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales herausgegebenen Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gearbeitet haben, einschließlich der Arbeitszeit an Orten mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder mehr, haben zusätzlich zu den Rentenleistungen gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes Anspruch auf folgende Leistungen:

- Kein Abzug des Rentensatzes aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung;

- Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum in Anhang II des Dekrets 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter;

- Erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von fünf durchschnittlichen Monatsgehältern für die ersten zwanzig Arbeitsjahre bei voller Zahlung der obligatorischen Sozialversicherung. Ab dem 21. Jahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe eines halben Monatsgehalts gewährt.

2. Personen, die einer Personalbereinigung unterliegen und mindestens fünf Jahre unter dem Höchstalter und mindestens zwei Jahre unter dem in Anhang I des Dekrets 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter liegen und mindestens 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, haben Anspruch auf eine Rente gemäß Artikel 54 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 (geändert und ergänzt 2019). Neben der Altersrente gemäß dem Sozialversicherungsgesetz haben sie Anspruch auf folgende Leistungen:

- Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum in Anhang I des Dekrets 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter;

- Genießen Sie die in Punkt a, Punkt c, Klausel 1, Artikel 5, Dekret 29/2023/ND-CP festgelegten Vorteile.

3. Personen, deren Mindestalter 2 Jahre unter dem in Anhang II des Dekrets 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter liegt und die 20 Jahre oder länger in die obligatorische Sozialversicherung eingezahlt haben, darunter 15 Jahre Arbeit in schweren, giftigen, gefährlichen oder besonders schweren, giftigen oder gefährlichen Berufen auf der vom Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales herausgegebenen Liste, oder die vor dem 1. Januar 2021 15 Jahre in vom Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales herausgegebenen Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gearbeitet haben, darunter Arbeitszeit an Orten mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder mehr, erhalten Altersleistungen gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes und ihre Rentenhöhe wird aufgrund der Frühverrentung nicht gekürzt.

4. Personen, die einer Personalstraffung unterzogen werden und deren Mindestalter 2 Jahre unter dem in Anhang I des Dekrets 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter liegt und die 20 Jahre oder mehr Jahre der obligatorischen Sozialversicherung gezahlt haben (weibliche Kader und Beamtinnen auf Gemeindeebene haben 15 Jahre oder mehr Jahre der obligatorischen Sozialversicherung gezahlt), erhalten Altersleistungen gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes und müssen wegen der vorzeitigen Pensionierung keine Abzüge von ihrem Rentenbetrag hinnehmen.

5. Von der Personalreduzierung betroffen sind weibliche Kader und Beamtinnen auf Gemeindeebene, deren Alter mindestens fünf Jahre unter dem Höchstalter und mindestens zwei Jahre unter dem in Anhang I des Dekrets 135/2020/ND-CP festgelegten Renteneintrittsalter liegt und die 15 Jahre, aber weniger als 20 Jahre in der Pflichtversicherungspflicht sozialversichert waren. Neben der Rentenregelung gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes haben sie Anspruch auf folgende Leistungen:

- Kein Abzug des Rentensatzes aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung;

- Erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 5 Monatsdurchschnittsgehältern und die in Punkt a, Klausel 2, Artikel 5, Dekret 29/2023/ND-CP vorgeschriebene Regelung.

Dekret 29/2023/ND-CP tritt am 20. Juli 2023 in Kraft; Die Richtlinien und Regelungen im Dekret 29/2023/ND-CP gelten bis zum 31. Dezember 2030.

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