Zu den neuen Richtlinien für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die ab September 2023 in Kraft treten, gehören:
1. Änderung der Kriterien für die Einstufung der Qualität von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten auf der Ebene der Nichterfüllung ihrer Aufgaben
Am 17. Juli 2023 erließ die Regierung das Dekret 48/2023/ND-CP zur Änderung des Dekrets 90/2020/ND-CP zur Bewertung und Klassifizierung der Qualität von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten.
Dementsprechend sieht Klausel 4, Artikel 1 des Dekrets 48/2023/ND-CP die Streichung der Formulierung „bei der Durchführung von Aufgaben“ in Klausel 5, Artikel 7 vor. Artikel 11 Buchstabe c Satz 1 und Buchstabe d Satz 2; Punkt c, Klausel 1 und Punkt d, Klausel 2, Artikel 15, Dekret 90/2020/ND-CP.
Eines der Kriterien zur Einstufung der Qualität von Kadern, Beamten und öffentlichen Angestellten auf der Ebene der Nichterfüllung ihrer Aufgaben lautet daher wie folgt:
Im Veranlagungsjahr kam es zu einem Verstoß, der disziplinarisch geahndet wurde.
Dekret 48/2023/ND-CP tritt am 15. September 2023 in Kraft.
2. Ergänzende Leitlinien zur Beurteilung von Kadern und Beamten, die von der Partei diszipliniert werden
Mit dem Dekret 48/2023/ND-CP wurden folgende Richtlinien zur Beurteilung von Kadern und Beamten, die der Parteidisziplin unterliegen, hinzugefügt:
Die Qualität der Kader, Beamten und öffentlichen Angestellten, die der Partei- oder Verwaltungsdisziplin unterliegen, wird wie folgt beurteilt und klassifiziert:
- Kader, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, gegen die im Beurteilungsjahr partei- oder verwaltungsrechtliche Disziplinarmaßnahmen verhängt wurden, gelten als Personen, die ihre Aufgaben nicht erfüllt haben, mit Ausnahme des in Punkt b dieses Abschnitts genannten Falls.
- Falls der Verstoß nicht Gegenstand einer Disziplinarentscheidung einer zuständigen Behörde war, sondern als Grundlage für die Bewertung und Einstufung der Qualität als nicht erfüllte Aufgabe im Bewertungsjahr verwendet wurde, wird die nach dem Bewertungsjahr für diesen Verstoß ergangene Disziplinarentscheidung (sofern vorhanden) für die Bewertung und Einstufung der Qualität im Jahr der Disziplinarentscheidung nicht berücksichtigt.
- Falls ein Kader, Beamter oder öffentlicher Angestellter Parteimitglied ist und wegen desselben Verstoßes der Parteidisziplinar- und Verwaltungsdisziplinarordnung unterworfen wurde, die Entscheidung über die Parteidisziplinarordnung und die Verwaltungsdisziplinarordnung jedoch im selben Bewertungsjahr nicht wirksam sind, wird dies nur als Grundlage für die Qualitätsklassifizierung in einem Bewertungsjahr berücksichtigt.
Dekret 48/2023/ND-CP tritt am 15. September 2023 in Kraft.
3. Hinweise zur Anpassung der monatlichen Zulagen für pensionierte Gemeindebeamte
Dies ist der Inhalt des Rundschreibens 11/2023/TT-BNV zur Anpassung der monatlichen Zulagen für pensionierte Gemeinde-, Bezirks- und Stadtbeamte mit Wirkung vom 15. September 2023.
Ab dem 1. Juli 2023 wird die Höhe der monatlichen Zulage für pensionierte ältere Gemeindebeamte gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Dekrets 42/2023/ND-CP wie folgt angepasst:
(i) Erhöhung der monatlichen Zulage um 12,5 % gegenüber der im Juni 2023 erhaltenen Zulage für die in Artikel 1 des Rundschreibens 11/2023/TT-BNV genannten Fächer.
Der monatliche Zuschuss ab dem 1. Juli 2023 berechnet sich nach folgender Formel:
Erhaltene monatliche Zulage ab 01. Juli 2023 | = | Die Höhe der damals erhaltenen Leistungen Juni 2023 | X | 1.125 |
Dabei gilt: Die Höhe der Subventionen, die im Juni 2023 bezogen werden, entspricht der in Klausel 3, Artikel 2 des Rundschreibens 02/2022/TT-BNV festgelegten Höhe der Subventionen. Diese regelt die Anpassung der monatlichen Subventionen ab dem 1. Januar 2022 für Gemeinde-, Bezirks- und Stadtbeamte, die gemäß Entscheidung 130-CP vom 20. Juni 1975 und Entscheidung 111-HDBT vom 13. Oktober 1981 in den Ruhestand getreten sind.
(ii) Ab dem 1. Juli 2023 wird die monatliche Zulage für pensionierte ältere Gemeindebeamte nach der Anpassung gemäß den Bestimmungen in (i) wie folgt erhöht, wenn die erhaltene Zulage weniger als 3.000.000 VND/Monat beträgt:
- Erhöhung um 300.000 VND/Person/Monat für diejenigen, deren monatliches Taschengeld weniger als 2.700.000 VND/Person/Monat beträgt;
- Erhöhung um 3.000.000 VND/Person/Monat für diejenigen mit einem monatlichen Taschengeld von 2.700.000 VND/Person/Monat auf weniger als 3.000.000 VND/Person/Monat.
(iii) Gemäß den Bestimmungen in (i) und (ii) erhalten pensionierte ältere Gemeindekader ab dem 1. Juli 2023 eine monatliche Zulage (gerundet) wie folgt:
- Für ehemalige Parteikomiteesekretäre, Vorsitzende des Volkskomitees, stellvertretende Sekretäre, Vizevorsitzende, Mitglieder des ständigen Parteikomitees, Sekretäre des Volkskomitees, Sekretäre des Gemeindevolksrats, Gemeindegruppenleiter, Gemeindepolizeichefs: 3.000.000 VND/Monat;
– Für verbleibende Positionen: 2.817.000 VND/Monat.
4. Orientierungshilfe zu Stellenangeboten für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in verschiedenen Bereichen
Konkrete Anweisungen zu den Stellenbeschreibungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in verschiedenen Bereichen sind in den folgenden Dokumenten festgelegt:
- Rundschreiben 16/2023/TT-BKHCN mit Leitlinien zu Stellenangeboten für auf Wissenschaft und Technologie spezialisierte Beamte in Behörden und Organisationen im Wissenschafts- und Technologiesektor und -feld, herausgegeben vom Minister für Wissenschaft und Technologie, gültig ab 25. September 2023.
- Rundschreiben 05/2023/TT-BTNMT mit Leitlinien zu professionellen Beamtenpositionen im Bereich natürliche Ressourcen und Umwelt, herausgegeben vom Minister für natürliche Ressourcen und Umwelt, gültig ab 18. September 2023.
- Rundschreiben 09/2023/TT-BTTTT zur Regelung der Stellenausschreibungen für Berufsbeamte im Bereich Information und Kommunikation in Agenturen und Organisationen im Bereich Information und Kommunikation, herausgegeben vom Minister für Information und Kommunikation, gültig ab 15. September 2023.
- Rundschreiben 08/2023/TT-BTTTT mit Leitlinien zu Führungs- und Managementpositionen und Berufsbezeichnungen spezialisierter Beamter sowie zur Struktur von Beamten nach Berufsbezeichnungen in öffentlichen Dienststellen im Informations- und Kommunikationssektor und -feld, herausgegeben vom Minister für Information und Kommunikation, gültig ab 15. September 2023.
- Rundschreiben 01/2023/TT-UBDT mit Leitlinien zu Stellen für auf ethnische Angelegenheiten spezialisierte Beamte in Behörden und Organisationen im Sektor und Feld ethnischer Angelegenheiten, herausgegeben vom Minister und Vorsitzenden des Ausschusses für ethnische Angelegenheiten, gültig ab 15. September 2023.
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