Viele Arbeitnehmer erzielen im Laufe des Jahres aus zahlreichen Gründen Gehalts- und Lohneinkommen aus vielen verschiedenen Quellen, beispielsweise: durch die Versetzung von Arbeitsplätzen in andere Agenturen; Arbeite für viele Agenturen, Organisationen, Einheiten …

Viele von ihnen fragen sich immer noch, wie sie ihre Einkommensteuer abrechnen können und ob sie eine Agentur/Organisation/ein Unternehmen mit der Abrechnung der Steuer beauftragen können oder nicht.

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Das Steuerrecht sieht eindeutig vor, dass Arbeitnehmer mit mehreren Einkommensquellen eine Verrechnung ihrer persönlichen Einkommensteuer beantragen können. Foto: Nam Khanh

Zu diesem Thema erklärte die Steuerbehörde: „Auf Grundlage der Bestimmungen in Abschnitt d.2 und Abschnitt d.3, Punkt d, Klausel 6, Artikel 8 der Verordnung Nr. 126/2020/ND-CP, in der eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Steuerverwaltung detailliert beschrieben werden, ist ein Arbeitnehmer, der im Laufe des Jahres an vielen Orten Einkünfte aus Gehältern und Löhnen bezieht und die Einkünfte an anderen Orten aus einem Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten stammen, nicht berechtigt, seine Einkommensteuer zu begleichen, sondern muss die Einkommensteuer direkt begleichen.“

Handelt es sich bei den Einkünften des Arbeitnehmers jedoch um unregelmäßige Einkünfte aus anderen Quellen mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von nicht mehr als 10 Millionen VND im Jahr, und wurde davon eine persönliche Einkommensteuer von 10 % abgezogen, so ist der Arbeitnehmer berechtigt, für diese Einkünfte keine Steuerbefreiung zu beantragen und ist dann berechtigt, die persönliche Einkommensteuer für das Unternehmen/die Agentur/die Organisation zu begleichen.

So berechnen Sie Familienabzüge nach den neuesten Bestimmungen. Familienabzüge bei der Berechnung der persönlichen Einkommensteuer (PIT) werden derzeit gemäß der Resolution Nr. 954/2020/UBTVQH14 angewendet. Einzelpersonen können ihre Steuern nach Familienabzügen selbst berechnen.
In welchen Fällen muss keine Einkommensteuer abgerechnet werden? Ansässige Privatpersonen mit Einkünften aus Gehältern und Löhnen müssen die Einkommensteuer (PIT) direkt bei der Steuerbehörde erklären und abrechnen oder eine dazu befugte Person beauftragen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Einzelpersonen keine Einkommensteuer abführen müssen.