Konkret hat die Regierung nach Angaben des Ministeriums für Industrie und Handel am 17. November das Dekret Nr. 80/2023 erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln der Dekrete 95 und 83 der Regierung über den Erdölhandel geändert und ergänzt werden.
Das Ministerium für Industrie und Handel gab offiziell bekannt, dass der 23. November der Termin für die Benzinpreisanpassung in diesem Zeitraum sei.
Demnach wird die Benzinpreis-Maßnahme immer donnerstags durchgeführt. Falls der Preismanagementzeitraum mit dem Neujahrsfest zusammenfällt, wird er wie folgt umgesetzt: Wenn der fünfte Tag mit dem letzten Tag des Neujahrsfestes (29. oder 30. des Neujahrsfestes) zusammenfällt, wird das Benzinpreismanagement am vorherigen Mittwoch umgesetzt. Wenn Donnerstag der 1., 2. oder 3. Tag des Tet-Festes ist, wird die Benzinpreisanpassungsphase am 4. Tag des Tet-Festes umgesetzt.
Fällt die Betriebszeit auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist wie folgt vorzugehen: Wenn der fünfte Tag mit dem vorhergehenden Mittwoch zusammenfällt.
Fällt der Donnerstag auf einen der übrigen Feiertage, erfolgt die Benzinpreisanpassung am ersten Werktag nach dem Feiertag.
Falls der Preis für Erdölprodukte ungewöhnlich stark schwankt und dadurch die sozioökonomische Entwicklung und das Leben der Menschen beeinträchtigt werden, ist das Ministerium für Industrie und Handel dafür verantwortlich, dem Premierminister Bericht zu erstatten, damit dieser den geeigneten Zeitpunkt für die Anpassung der Erdölpreise prüfen und entscheiden kann.
Daher wird nach Angaben des Ministeriums für Industrie und Handel die Benzinverwaltungsperiode nach Inkrafttreten des Dekrets 80 am kommenden Donnerstag (23. November) in Kraft treten.
Bisher galt gemäß den Bestimmungen der Dekrete 95 und 83 der Nachmittag des 1., 11. und 21. eines jeden Monats (wenn dieser auf einen Feiertag oder Tet-Feiertag fällt, wird er auf den nächsten Tag verschoben oder der Preis wird im nächsten Zeitraum angepasst) als Zeitraum für die Anpassung der Benzinpreise.
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