Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade das Rundschreiben Nr. 18 (Rundschreiben 18) vom 13. März zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung einer Reihe von Bestimmungen in Rundschreiben zur Regelung des Erdölhandels herausgegeben.
In diesem Rundschreiben hat das Ministerium die im gemeinsamen Rundschreiben Nr. 39/2014/TTLT-BCT-BTC festgelegte Regelung zur sektorübergreifenden Gruppe zur Verwaltung der Benzinpreise aufgehoben, die die Methode zur Berechnung der Grundpreise regelt. Mechanismus zur Bildung, Verwaltung und Verwendung des Preisstabilisierungsfonds und zur Kontrolle der Benzinpreise gemäß den Bestimmungen im Dekret Nr. 83/2014/ND-CP der Regierung vom 3. September 2014 zum Benzinhandel.
Ein weiterer bemerkenswerter Inhalt des Rundschreibens 18 ist die Hinzufügung von Vorschriften zur Berichterstattung über die Nutzung von Erdöllagern, die für wichtige Handels- und Vertriebsunternehmen gelten, die Erdöllager zur Pacht besitzen und Erdöllager mieten; Weisen Sie die staatliche Verwaltungsverantwortung für die Lagernutzung zu.
Insbesondere müssen wichtige Händler und Distributoren, die Erdöllager an andere Händler vermietet haben, dem Ministerium für Industrie und Handel und der Abteilung für Industrie und Handel in dem Gebiet, in dem der Händler das Lager mietet, vor dem 10. des ersten Monats des Folgezeitraums regelmäßig vierteljährlich gemäß dem ausgegebenen Formular über die Lagernutzung und Lagermiete Bericht erstatten.
Zu den zu meldenden Informationen gehören: Name und Anschrift des Lagers; Gesamtlagerkapazität; Name und Adresse des Lagermieters, Tank, Mietkapazität und Ausstoß von Benzin und Öl durch das Lager im Berichtszeitraum.

Erdölgroßhändler und Erdölvertreiber, die Lagerhäuser mieten, müssen dem Ministerium für Industrie und Handel und der Abteilung für Industrie und Handel in dem Gebiet, in dem das Lagerhaus gemietet wird, regelmäßig und vierteljährlich vor dem 10. des ersten Monats des Folgezeitraums über die Nutzung der gemieteten Lagerhäuser Bericht erstatten.
Zu den zu meldenden Informationen gehören: Name und Anschrift des gemieteten Lagers; Name, Eigentümer des Mietlagers, Tank, Mietkapazität; Gesamter Erdölausstoß durch das Lager während des Berichtszeitraums.
Darüber hinaus regelt Rundschreiben 18 auch die Durchführung von Verträgen für Agenten, die als Einzelhandelsvertreter für Benzin fungieren.
Falls ein Händler einen Agenturvertrag mit zwei oder drei Händlern abschließt, die die Haupthändler oder -vertreiber von Benzin sind, ist es notwendig, einen Bericht über Änderungen und Ergänzungen des Agenturvertrags zu erstellen und ihn an die zuständige Behörde zu senden, um die Ausstellung zusätzlicher oder geänderter Zertifikate oder Zertifizierungen gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 83 zu beantragen, um die Berechtigung zur Tätigkeit als Einzelhandelsvertreter oder Einzelhandelsgeschäft für Benzin sicherzustellen.
Falls ein Händler nur über eine Tankstelle verfügt und einen Agenturvertrag mit zwei oder drei Händlern abschließt, die die Haupthändler oder -vertreiber von Benzin sind, muss er ein Dossier vorbereiten, um die Ausstellung einer Ergänzung oder Änderung der Bescheinigung über die Berechtigung der Tankstelle zum Einzelhandel zu beantragen.
Mit Rundschreiben 18 werden außerdem die Vorschriften zur Prüfung und Ausstellung von Bestätigungszertifikaten und Zertifizierungen geändert und ergänzt. Dementsprechend entfällt die Regelung zur Prüfung und Ausstellung einer Bescheinigung über die Berechtigung zur Tätigkeit als Generalvertreter.
Somit sind für allgemeine Mineralölmakler, deren Bestätigungszertifikat noch gültig ist, während der Tätigkeit keine Verwaltungsverfahren für eine Neuausstellung erforderlich und es bleiben lediglich die Verfahren zur Änderung, Ergänzung und Neuausstellung des Berechtigungszertifikats zur Tätigkeit als allgemeiner Mineralölmakler bestehen.
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