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Das Politbüro regelt 27 Fälle von Korruption und Negativität bei der Strafverfolgung und Urteilsvollstreckung.

VietNamNetVietNamNet07/11/2023

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Demnach legt das Politbüro 27 Tatbestände der Vorteilsausnutzung, des Machtmissbrauchs, der Korruption und der Negativität bei Prozess- und Vollstreckungstätigkeiten fest:

1. Bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten die Leitung, Anleitung, Beratung und Ausgabe von Dokumenten übernehmen, die den Richtlinien und Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen.

2. Nichtumsetzung oder unsachgemäße oder unvollständige Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsverfahren, ethischen Standards, Verhaltenskodizes, Pflichten und öffentlichen Dienste des Staates bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

3. Mangelnde Verantwortung, laxe Führung und Verwaltung, die zu Verstößen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten führen.

4. Vertuschen, Dulden, Unterstützen und unsachgemäßer Umgang mit Verstößen, Ausnutzen, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Macht, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

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Ständiges Mitglied des Sekretariats Truong Thi Mai

5. Sich entgegen den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten einzumischen, diese zu behindern oder zu beeinflussen, sowie die Inspektions-, Aufsichts- und Kontrolltätigkeit von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Beratungs- und Unterstützungsorganen der Partei und funktionalen Organen, die Aufsichtstätigkeit von gewählten Organen und Vertretern, der Vaterländischen Front, gesellschaftspolitischen Organisationen und des Volkes in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten auszuüben.

6. Untergebene anweisen oder zwingen, Vorschriften und berufliche Verfahren zu verheimlichen, nicht zu melden, falsch zu melden, nicht umzusetzen oder nicht richtig umzusetzen, was zu falschen Ergebnissen beim Empfang und Umgang mit Informationen über Straftaten, bei der Einleitung von Strafverfolgungen, bei Ermittlungen, der Strafverfolgung, dem Prozess, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten führt.

7. Vorsätzliches Nichterhalten oder Nichtbehandeln oder Empfangen oder Behandeln von Informationen über Straftaten, das Einleiten von Gerichtsverfahren zur Beilegung von Verwaltungsfällen, Zivilverfahren, Anträgen zur Beilegung von Zivilsachen, Insolvenzen und Vollstreckungen von Urteilen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Verheimlichen, Verfälschen, Weglassen oder Weitergeben von Informationen über Straftaten oder Fälschen von Aufzeichnungen und Dokumenten oder unrechtmäßiges Vernichten von Beweismitteln oder Beweisstücken.

9. Erlass einer Entscheidung über die Strafverfolgung oder die Nichtverfolgung eines Falles, einer Entscheidung über die Strafverfolgung eines Angeklagten oder die Nichterteilung einer Entscheidung über die Strafverfolgung eines Angeklagten, einer Entscheidung über die Genehmigung oder Aufhebung einer rechtswidrigen Entscheidung über die Strafverfolgung eines Angeklagten; weder einen Schuldigen noch einen Unschuldigen strafrechtlich zu verfolgen oder ein rechtswidriges Urteil oder eine rechtswidrige Entscheidung zu fällen.

10. Entscheidung über die Anwendung, Änderung oder Aufhebung von Präventivmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen, gerichtlichen Maßnahmen, die Änderung des Straftatbestands oder der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der straf- oder zivilrechtlichen Haftung, die vorübergehende Aussetzung oder Beendigung der Beilegung eines Falles, eines Vorfalls, die Übertragung eines Falles, die rechtswidrige Zusammenlegung oder Trennung von Fällen.

11. Folter, Erzwingen von Geständnissen, Herbeiführen von Geständnissen oder Anordnen oder Organisieren von Geständnissen gegen den Angeklagten; Druck auf Prozessparteien oder andere Verfahrensbeteiligte auszuüben oder ihnen nahezulegen, Dokumente, Erklärungen oder Darstellungen abzugeben, die nicht objektiv oder wahrheitsgemäß sind.

12. Verzögerung oder Verlängerung der Frist für die Beurteilung und Bewertung von Vermögenswerten unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen; Vorsätzliches Vermeiden oder Verlängern der Frist für die Vorlage der für die Schätzung oder Bewertung angeforderten Dokumente oder das Vorlegen falscher Dokumente; Die Durchführung einer Wertermittlung oder Vermögensbewertung, die nicht den Tatsachen entspricht, oder die Weigerung, eine Wertermittlung oder Vermögensbewertung unter Verletzung des Gesetzes durchzuführen.

13. Ausnutzung des Rechts, eine Schätzung oder eine Immobilienbewertung anzufordern, des Rechts, die Bereitstellung von Aufzeichnungen und Dokumenten anzufordern, oder des Rechts, die Akte zur weiteren Untersuchung zurückzugeben, des Rechts, das Urteil zur erneuten Untersuchung aufzuheben, des Rechts auf Berufung, Überprüfung, Wiederaufnahme des Verfahrens oder des Rechts, eine Erklärung des Urteils anzufordern, um den Prozess der Lösung des Falls, des Vorfalls oder der Vollstreckung des Urteils zum persönlichen Vorteil zu verzögern.

14. Vorschlagen und Beschließen der Verschiebung oder vorübergehenden Aussetzung der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe, der Befreiung von der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe oder deren Verkürzung, der bedingten vorzeitigen Entlassung von Gefangenen, der Verkürzung der Probezeit einer Person, die eine Bewährungsstrafe verbüßt, sowie der Prüfung und des Vorschlags einer rechtswidrigen Amnestie.

15. vorsätzliche Vollstreckung eines Urteils entgegen dem Inhalt eines rechtskräftigen Urteils oder einer rechtskräftigen Entscheidung oder Unterlassung einer Entscheidung zur Vollstreckung eines Urteils, Verzögerung oder Verlängerung der Frist zur Lösung der rechtswidrigen Vollstreckung eines Urteils; Entscheidung über die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, vorübergehenden Notfallmaßnahmen, Zwangsvollstreckungen aus Urteilen, Absprachen mit Bewertungseinheiten, Versteigerung von Vermögenswerten zur Beschränkung der Käuferschaft, Unterdrückung von Preisen, Senkung der Preise von Vermögenswerten, die Gegenstand einer rechtswidrigen Vollstreckung aus Urteilen sind.

16. Vorsätzliche Verletzung der Vorschriften über die Versiegelung, Entsiegelung, Beschlagnahme von Vermögenswerten, das Einfrieren von Konten, die Beschlagnahme, Sicherung und Handhabung von Beweismitteln, vorübergehend einbehaltenen Vermögenswerten und Vermögenswerten, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen.

17. die Tätigkeit von Verteidigern und Beschützern der legitimen Rechte und Interessen von Opfern und Prozessbeteiligten rechtswidrig zu behindern; Selbstverteidigung, die Beantragung einer Verteidigung, der Schutz legitimer Rechte und Interessen oder die Ausübung des Beschwerde-, Anzeigerechts und anderer Rechte von Opfern, Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, Prozessparteien, Angeklagten, Personen, die eine Strafe verbüßen, und Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

18. Konsultation, Kontaktaufnahme, Annäherung und Lösung von Angelegenheiten, die nicht den Vorschriften über Besuche, Treffen und Kommunikation mit Angeklagten und Gefangenen entsprechen; dem Angeklagten, dem Strafverbüßer, dem Verurteilten, dem Opfer, dem Strafempfänger, den Parteien oder deren Angehörigen aus persönlichen Gründen oder aus anderen persönlichen Motiven Ärger oder Belästigung zuzufügen.

19. Ausnutzung von Arbeiten, die mit Staatsgeheimnissen oder Arbeitsgeheimnissen in Zusammenhang stehen, zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven; Anordnung oder Bereitstellung bzw. Offenlegung von Informationen, Aufzeichnungen oder Dokumenten im Zusammenhang mit einem Fall oder Vorfall, die gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze verstoßen.

20. Ausnutzung und Missbrauch einer Position, Macht und Autorität zur Aneignung von Eigentum; Ausnutzung des Einflusses auf Personen in Macht- oder Autoritätspositionen oder Fälschung von Arbeitsergebnissen, um sich bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten Vorteile zu verschaffen.

21. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität, um illegale Handlungen und Entscheidungen durchzusetzen oder zu legalisieren oder um persönliche Angelegenheiten in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu regeln.

22. Annahme von Geschenken (materiellen und immateriellen Vorteilen) in jeglicher Form, um gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze zu verstoßen; Gewährung von Geschenken (direkt oder indirekt in jeglicher Form), um kompetente Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu beeinflussen oder zu beeinflussen, die Ergebnisse der Handhabung von Informationen über Straftaten, Strafverfolgung, Ermittlung, Anklageerhebung, Gerichtsverfahren, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu verfälschen.

23. Verwandten und anderen Angehörigen absichtlich zu erlauben, die eigene Arbeitsposition, den eigenen Titel oder die eigene Autorität zum persönlichen Vorteil auszunutzen oder sich an der Verteidigung oder der Bereitstellung von Rechtsberatung in einem Fall oder einer Angelegenheit zu beteiligen, die man selbst zu lösen hat oder direkt löst.

24. Vorsätzliches Unterlassen, Unterlassen oder Nichtumsetzen der Lösung, fehlerhaften Umsetzung oder Behinderung der Lösung von Empfehlungen, Überlegungen, Beschwerden, Anzeigen, Anträgen im Rahmen von Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

25. Offenlegung von Informationen, Bedrohung, Vergeltung oder Unterdrückung von Personen, die im Rahmen der zugewiesenen Leitung und Verantwortung Empfehlungen abgeben, darüber nachdenken, diese anprangern, Beschuldigungen erheben, darüber berichten oder Informationen zu korrupten und negativen Handlungen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten bereitstellen.

26. Bedrohung, Vergeltung, Unterdrückung oder Bestechung von Personen, die Verbrechen, Korruption oder negative Handlungen in Bezug auf sie selbst oder ihre Familienangehörigen melden, während der Beilegung von Fällen, Vorfällen oder der Vollstreckung von Urteilen.

27. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität bei der Anwendung beruflicher Maßnahmen zur Verletzung der legitimen Rechte und Interessen von Organisationen und Einzelpersonen; Unrechtmäßige Verwendung von Informationen und Dokumenten, die im Rahmen beruflicher Maßnahmen erhoben wurden.

Darüber hinaus regelt das Politbüro gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen auch die Ausnutzung von Vorteilen, den Missbrauch von Positionen und Macht, Machtmissbrauch, Korruption und andere negative Handlungen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

Darüber hinaus regelt das Politbüro auch den Umgang mit Verstößen, Vorteilsnahme, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität.

Insbesondere legt das Politbüro neben der strikten Behandlung gemäß den bestehenden Vorschriften klar fest, dass in Fällen, in denen Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden, diese aber als notwendig erachtet werden, die zuständigen Behörden die Verstöße entschlossen aus ihren derzeitigen Positionen versetzen, ersetzen, entlassen, aus dem Amt entfernen oder zurücktreten müssen und ihnen keine Arbeit im Zusammenhang mit Prozesstätigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen oder anderen damit verbundenen Tätigkeiten zuweisen dürfen.

Gleichzeitig müssen Richterstellen und Stellen als Justizassistenten sowie Stellen in Behörden und Organisationen mit anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prozessführung und Urteilsvollstreckung abberufen und nicht wiederbesetzt werden.

Bei Verstößen, die eine strafrechtliche Verfolgung erforderlich machen, ist der Fall an die zuständige Behörde zur Behandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu übergeben. Die Aufbewahrung zur internen Verwendung ist strengstens untersagt.

Das Politbüro legt außerdem klar fest, wie mit den Verantwortlichkeiten umgegangen wird, wenn es zu Verstößen, Ausnutzung von Vorteilen, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität kommt.


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