Frage: Mir ist bekannt, dass das Identifikationskennzeichen laut Vorschriften nicht für 3-stellige und 4-stellige Kennzeichen gilt, sondern nur für 5-stellige Kennzeichen. Ich möchte das Ministerium für öffentliche Sicherheit fragen, wie im Fall von 5-stelligen Nummernschildern verfahren wird, die vor dem 15. August 2023 registriert wurden? Darf der Fahrzeughalter mit einem Auto mit 3- oder 4-stelligem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen?
Zu diesem Thema erklärte das Ministerium für öffentliche Sicherheit, dass in Artikel 39 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA des Ministeriums für öffentliche Sicherheit vom 1. Juli 2023 Folgendes festgelegt sei:
Für Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens (15. August 2023) mit einem 5-stelligen Nummernschild zugelassen wurden, für die das Widerrufsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird diese Nummer als Identifikationsnummer des Fahrzeughalters festgelegt.
Bei Fahrzeugen mit 5-stelligen Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens abgeschlossen hat, die Kennzeichennummer an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.
Fahrzeuge, die mit 5-stelligen Nummernschildern mit den Symbolen „LD“, „DA“, „MĐ“, „R“ zugelassen sind, dürfen auch bei Änderung oder Neuzulassung der Nummernschilder weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter das Nummernschild gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens ändern muss.
Fahrzeuge, die mit drei- oder vierstelligen Nummernschildern zugelassen wurden, dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationskennzeichen umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Ausstellung und Änderung von Nummernschildern, zur Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Neuausstellung von Nummernschildern oder zur Anmeldung und Eigentumsübertragung oder zum Bewegen von Fahrzeugen gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens durchführt. Dann wird das drei- oder vierstellige Nummernschild widerrufen und gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationskennzeichen geändert.
Ist die Identifikationsnummer dasselbe wie die Bürgeridentifikationsnummer?
Gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ist ein identifiziertes Nummernschild ein Nummernschild, das gemäß dem Identifikationscode des Fahrzeughalters verwaltet wird, wobei der Identifikationscode nicht zur Ausgabe des Nummernschilds verwendet wird. Daher ist die Fahrzeugidentifikationsnummer nicht die Bürgeridentifikationsnummer einer Person.
Ab dem 15. August ausgegebene Kennzeichenschilder enthalten Symbole, Schilderserien mit Buchstaben- und Zahlengrößen sowie Schilderfarben gemäß den Vorschriften.
Die Fahrzeugidentifikationskennzeichen werden wie bisher als 5-stellige Kennzeichen mit Buchstaben und Zahlen ausgeführt, der einzige Unterschied besteht in der Verwaltung per Identifikationscode.
Darüber hinaus sieht Artikel 39 des Rundschreibens 24 vor, dass bei Fahrzeugen mit 5-stelligen Nummernschildern, die vor dem 15. August zugelassen wurden, das Nummernschild dieses Fahrzeugs standardmäßig die Identifikationsnummer des Eigentümers ist.
TM
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