Leser fragen: Ich werde dieses Jahr 58 Jahre alt, habe 33 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet, bin noch nicht alt genug, um eine Rente zu bekommen, bin aber derzeit gesundheitlich angeschlagen und kann deshalb nicht arbeiten. Ich warte auf die Entscheidung, meinen Job zu kündigen. Die Leser fragen sich, ob es in diesem Fall möglich ist, 12 Monate lang Arbeitslosengeld (UI) zu beziehen und dann eine einmalige Sozialversicherung zu beantragen?

Mitarbeiter der vietnamesischen Sozialversicherung beraten Arbeitnehmer zu einmaligen Sozialversicherungsleistungen.
Die vietnamesische Sozialversicherung antwortete:
Zu den Voraussetzungen für den Bezug einmaliger Sozialversicherungsleistungen:
In Absatz 1, Artikel 8 des Regierungserlasses Nr. 115/2015/ND-CP vom 11. November 2015 und Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 18/2022/TT-BYT vom 31. Dezember 2022 zur Änderung von Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 56/2017/TT-BYT vom 29. Dezember 2017 des Gesundheitsministeriums ist festgelegt, dass Arbeitnehmer mit einem entsprechenden Antrag Anspruch auf einmalige Sozialversicherungsleistungen haben, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
- Erreichen des vorgeschriebenen Rentenalters, ohne 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben, oder gemäß den Bestimmungen von Absatz 3, Artikel 54 des Sozialversicherungsgesetzes, ohne 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben und keine weitere Teilnahme an der freiwilligen Sozialversicherung;
- Nach einem Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben und keine weiteren Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten;
- sich im Ausland niederlassen;
- Zusätzlich zu dem Fall, dass Sie an einer der lebensbedrohlichen Krankheiten leiden, wie etwa Krebs, Lähmung, Leberzirrhose, Lepra, schwere Tuberkulose, HIV-Infektion, die zu AIDS fortgeschritten ist, wie in Punkt c, Absatz 1, Artikel 60 des Gesetzes über die Sozialversicherung beschrieben; Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die ihre Arbeitsfähigkeit um 81 % oder mehr einschränken und die ihre täglichen persönlichen Aktivitäten nicht allein kontrollieren oder durchführen können und jemanden für die Überwachung, Unterstützung und umfassende Pflege benötigen.
* Voraussetzungen für Arbeitslosengeld:
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 49 des Beschäftigungsgesetzes und seinen Leitlinien haben die in Absatz 1, Artikel 43 dieses Gesetzes genannten Arbeitnehmer, die Arbeitslosenversicherung zahlen, Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Kündigung eines Arbeitsvertrags oder Werkvertrags, außer in den folgenden Fällen: (a) Der Arbeitnehmer kündigt den Arbeitsvertrag oder Werkvertrag einseitig und unrechtmäßig; (b) monatliche Renten- und Invaliditätsleistungen erhalten;
- in den in Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a und b dieses Gesetzes genannten Fällen innerhalb von 24 Monaten vor der Beendigung des Arbeits- oder Werkvertrags mindestens 12 Monate lang Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt zu haben; im Fall von Artikel 43 Buchstabe c, Absatz 1 dieses Gesetzes innerhalb von 36 Monaten vor der Beendigung des Arbeitsvertrags mindestens 12 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben;
- Innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Beendigung des Arbeitsvertrags oder Anstellungsverhältnisses einen Antrag auf Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt gestellt haben.
- Keine Arbeitssuche innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Antragstellung auf Arbeitslosenversicherung, außer in den folgenden Fällen: a) Ableistung des Militär- oder Polizeidienstes; b) Studium für einen Zeitraum von 12 Monaten oder mehr; c) der Entscheidung über die Anwendung von Maßnahmen zur Unterbringung in einer Besserungsanstalt, einer Erziehungsanstalt oder einer Einrichtung zur Zwangsrehabilitation bei Drogenabhängigen Folge zu leisten; d) inhaftiert zu werden; eine Gefängnisstrafe verbüßen; d) Niederlassung im Ausland; im Rahmen eines Vertrags im Ausland arbeiten gehen; e) Tod.
Einmalige Sozialversicherung und Arbeitslosengeld sind zwei verschiedene Systeme der sozialen Sicherheit. Um eine einmalige Sozialversicherungszahlung zu erhalten, müssen Leser lediglich eine der in Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets 115/2015/ND-CP genannten Bedingungen erfüllen. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen die Leser die in Artikel 49 des Beschäftigungsgesetzes festgelegten Bedingungen erfüllen. Der Erhalt einer einmaligen Sozialversicherungszahlung steht in keinem Zusammenhang mit Ihrem Arbeitslosengeld.
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