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Motorrad-Versicherungspflicht 2023: Das müssen Sie wissen

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế30/09/2023

Was sind nach der neuen Motorrad-Haftpflichtversicherung die Highlights der aktuellen Motorrad-Haftpflichtversicherung? - Leser Nhat Ha
Bảo hiểm xe máy bắt buộc 2023: Những điều cần biết

1. Gegenstand der Motorrad-Pflichtversicherung

Gegenstand der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Motorrad-Pflichtversicherung) ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht des Kraftfahrzeughalters gegenüber Dritten und Insassen.

(Artikel 5 des Dekrets 67/2023/ND-CP)

2. Haftungsgrenzen der Motorrad-Pflichtversicherung

Die Haftungsgrenze der obligatorischen Motorradversicherung ist in Artikel 5 des Dekrets 67/2023/ND-CP wie folgt festgelegt:

- Die Versicherungshaftungsgrenze für durch Kraftfahrzeuge verursachte Schäden an Gesundheit und Leben beträgt 150 Millionen VND pro Person bei einem Unfall.

- Haftungsgrenze für Sachschäden:

+ Mit dem Zweirad-Motorrad; dreirädriges Motorrad; Die Strafe für einen Unfall durch Motorräder (einschließlich Elektromotorräder) und Fahrzeuge mit ähnlicher Struktur gemäß der Straßenverkehrsordnung beträgt 50 Millionen VND.

+ Mit dem Auto; Traktor; Anhänger oder Sattelauflieger, die von Autos oder Traktoren gezogen werden, wie in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben, verursachen bei einem Unfall 100 Millionen VND.

3. Obligatorische Motorradversicherungsprämie 2023

Die obligatorischen Prämien für die Motorradversicherung für 2023 sind in Anhang I des Dekrets 67/2023/ND-CP wie folgt festgelegt:

TT

Fahrzeugtyp

Versicherungsprämie (VND)

(MwSt. nicht ausweisbar)

ICH

2-Rad-Motorrad

1

Unter 50 ccm

55.000

2

50 ccm und mehr

60.000

II

3-Rad-Motorrad

290.000

III

Motorräder (auch Elektromotorräder) und ähnliche Kraftfahrzeuge

1

Elektromotorrad

55.000

2

Andere Fahrzeuge

290.000

Basierend auf der Schadenshistorie jedes einzelnen Kraftfahrzeugs oder der Unfallhistorie des Kraftfahrzeugbesitzers überprüft die Versicherungsgesellschaft proaktiv die Versicherungsprämie und passt diese nach oben oder unten an. Die maximale Erhöhung oder Verringerung der Versicherungsprämie beträgt 15 %, berechnet auf der Grundlage der oben genannten Versicherungsprämie.

4. Fälle, in denen die obligatorische Motorradversicherung nicht zur Entschädigung zur Verfügung steht

Versicherungsunternehmen sind in folgenden Fällen nicht für die Versicherungsentschädigung verantwortlich:

- Vorsätzliche schadensverursachende Handlungen des Kraftfahrzeughalters, -führers oder einer verletzten Person.

- Der Unfallverursacher ist vorsätzlich geflüchtet und hat seine zivilrechtlichen Pflichten als Fahrzeughalter nicht erfüllt. Verursacht der Fahrer einen Unfall und begeht er vorsätzlich Flucht, hat er jedoch die zivilrechtliche Haftung des Kraftfahrzeughalters erfüllt, liegt kein Fall des Haftungsausschlusses der Versicherung vor.

- Der Fahrer erfüllt nicht die Altersanforderungen der Straßenverkehrsordnung; Der Fahrer besitzt keine Fahrerlaubnis oder verwendet eine nach den Vorschriften des Gesetzes über die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Fahrerlaubnissen für Kraftfahrzeuge ungültige Fahrerlaubnis, die Fahrerlaubnis ist gelöscht, oder er verwendet eine zum Unfallzeitpunkt abgelaufene Fahrerlaubnis oder er verwendet eine für ein Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, ungeeignete Fahrerlaubnis. Wird einem Fahrer die Fahrerlaubnis vorübergehend entzogen oder die Fahrerlaubnis entzogen, gilt er als fahrerlaubnislos.

- Zu den Schäden mit indirekten Folgen zählen: Minderung des Handelswerts, Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung und Verwertung beschädigter Vermögenswerte.

- Sachschäden, die durch Fahrer verursacht werden, die Kraftfahrzeuge mit einer Blut- oder Atemalkoholkonzentration führen, die den Normalwert gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums überschreitet; Der Konsum von Drogen und Stimulanzien ist gesetzlich verboten.

- Schäden an bei dem Unfall gestohlenem oder geraubtem Eigentum.

- Schäden an Sondervermögen, darunter: Gold, Silber, Edelsteine, wertvolle Papiere wie Geld, Antiquitäten, seltene Gemälde, Leichen und sterbliche Überreste.

- Schäden durch Krieg, Terrorismus, Erdbeben.

(Klausel 2, Artikel 7, Dekret 67/2023/ND-CP)

5. Kann die elektronische Version der obligatorischen Motorradversicherung nutzen

Gemäß Artikel 10 des Dekrets 67/2023/ND-CP erhält der Kraftfahrzeugbesitzer beim Abschluss einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer von der Versicherungsgesellschaft eine Versicherungsbescheinigung. Für jedes Kraftfahrzeug wird 1 Versicherungsschein ausgestellt.

Bei der Ausstellung elektronischer Versicherungszertifikate müssen Versicherungsunternehmen die Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Transaktionen und seiner Durchführungsrichtlinien einhalten. Elektronische Versicherungszertifikate müssen den geltenden Vorschriften vollständig entsprechen und den in Absatz 3, Artikel 10 des Dekrets 67/2023/ND-CP vorgeschriebenen Inhalt vollständig wiedergeben.

Somit besteht die Möglichkeit, die elektronische Motorrad-Pflichtversicherung zu nutzen.

6. Pflichtschadenmeldung Motorradversicherung

Die Schadensakte der obligatorischen Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeughalters umfasst folgende Unterlagen:

(1) Anspruchsdokument.

(2) Dokumente, die sich auf das Kraftfahrzeug und den Fahrer beziehen (beglaubigte Kopie des Originals oder von der Versicherungsgesellschaft nach Vergleich mit dem Original oder der Fotokopie beglaubigte Kopie):

- Fahrzeugzulassungsbescheinigung (oder eine beglaubigte Kopie der Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung mit der gültigen Originalquittung des Kreditinstituts anstelle der Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung für den Zeitraum, in dem das Kreditinstitut die Original-Fahrzeugzulassungsbescheinigung besitzt) oder Dokumente zur Eigentumsübertragung des Fahrzeugs und Dokumente zum Fahrzeugursprung (falls keine Fahrzeugzulassungsbescheinigung vorhanden ist).

- Führerschein.

- Personalausweis oder Bürgerausweis oder Reisepass oder andere Ausweisdokumente des Fahrers.

- Versicherungsbescheinigung.

(3) Dokumente, die Schäden an Gesundheit und Leben nachweisen (Kopien von medizinischen Einrichtungen oder von der Versicherungsgesellschaft nach Vergleich mit dem Original oder Fotokopien beglaubigte Kopien). Je nach Ausmaß des Personenschadens können eines oder mehrere der folgenden Dokumente beigefügt sein:

- Verletzungsbescheinigung.

- Medizinische Unterlagen.

- Auszug aus der Sterbeurkunde bzw. Sterbeurkunde oder Bestätigungsdokument der Polizeibehörde oder Ergebnis der forensischen Untersuchung der forensischen Untersuchungsbehörde, falls das Opfer in einem Fahrzeug oder bei einem Unfall ums Leben gekommen ist.

(4) Unterlagen zum Nachweis von Sachschäden:

- Gültige Rechnungen, Dokumente oder Nachweise für die Reparatur oder den Ersatz des durch den Unfall beschädigten Eigentums (falls die Versicherungsgesellschaft Reparaturen oder Schäden durchführt, ist die Versicherungsgesellschaft für die Einholung dieser Dokumente verantwortlich).

- Unterlagen, Rechnungen und Belege über die Kosten, die dem Kraftfahrzeughalter zur Schadensminimierung oder zur Befolgung von Anweisungen der Versicherung entstanden sind.

(5) Kopien der relevanten Dokumente der Polizeibehörde bei Unfällen, bei denen Dritte und Passagiere ums Leben kamen, oder in Fällen, in denen überprüft werden muss, dass der Unfall ausschließlich durch das Verschulden Dritter verursacht wurde, einschließlich: Mitteilung über die Ergebnisse der Untersuchung, Überprüfung und Abwicklung des Unfalls oder Mitteilung über den Abschluss der Untersuchung und Abwicklung des Unfalls.

(6) Protokoll der Begutachtung durch das Versicherungsunternehmen oder die von ihm beauftragte Person.

(7) Gerichtsentscheidung (sofern vorhanden).

Der Versicherungsnehmer und der Versicherte sind für die Abholung und Übermittlung der Dokumente 1, 2, 3, 4, 7 an die Versicherungsgesellschaft verantwortlich. Für die Abholung der Unterlagen 5, 6 ist die Versicherung zuständig.

(Artikel 13 des Dekrets 67/2023/ND-CP)


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