Ministerium für Industrie und Handel erhält Dossier mit der Bitte um abschließende Überprüfung des Antidumpings auf MSG aus Indonesien und China Ministerium für Industrie und Handel führt abschließende Überprüfung des Antidumpings auf MSG-Produkte durch |
Am 2. August 2024 kündigte die Abteilung für Handelsmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel die Herausgabe eines Untersuchungsfragebogens für ausländische Hersteller/Exporteure im Rahmen der abschließenden Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf einige MSG-Produkte mit Ursprung in Indonesien und China an (Fallcode: ER01.AD09).
Zuvor hatte das Ministerium für Industrie und Handel am 23. Juli 2024 die Entscheidung Nr. 1947/QD-BCT über die abschließende Überprüfung der Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf einige MSG-Produkte mit Ursprung in Indonesien und China erlassen (Fallcode: ER01.AD09). Einzelheiten zu Umfang, Inhalt und Dauer der Untersuchung finden Sie in der Entscheidung Nr. 1947⁄QD-BCT und der beigefügten Mitteilung.
Die Trade Remedies Authority (Ermittlungsbehörde) teilte mit, dass sie den offiziellen Untersuchungsfragebogen an der Ermittlungsbehörde bekannte ausländische Produktions-/Exportunternehmen zur Beantwortung des Untersuchungsfragebogens gesandt habe. Die Frist zur Beantwortung des Umfragefragebogens endet vor 17:00 Uhr. am 10. September 2024 (Hanoi-Zeit).
Um ihre Rechte und Interessen zu wahren, fordert die Untersuchungsbehörde alle relevanten ausländischen Hersteller/Exporteure auf, sich während des gesamten Untersuchungsprozesses zu beteiligen und uneingeschränkt zu kooperieren. Der Inhalt der Antwort dient der Ermittlungsbehörde als Grundlage für die Auswahl einer Stichprobe, um den Untersuchungsumfang gegebenenfalls einzuschränken. Falls die Untersuchungsbehörde keine rechtzeitigen Antworten von ausländischen Herstellern/Exporteuren erhält oder die bereitgestellten Informationen nicht den gewünschten Angaben entsprechen oder unvollständig sind, wird die Untersuchungsbehörde die verfügbaren Informationen verwenden, um Schlussfolgerungen gemäß den Bestimmungen von Artikel 75 des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu ziehen.
Die im Rahmen der Beantwortung des Fragebogens der Ermittlungsagentur bereitgestellten Informationen und Daten sowie das Recht der betreffenden Parteien auf Zugriff auf Informationen zum Fall während des Ermittlungsprozesses erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Vertraulichkeit von Informationen in Artikel 11 des Dekrets Nr. 10/2018/ND-CP vom 15. Januar 2018, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu Handelsschutzmaßnahmen aufgeführt sind.
Die Beantwortung der Fragebogenabschnitte, das Einreichungsformular und die Einreichungsfrist sind im Geschäftsfragebogen detailliert beschrieben. Die Ermittlungsbehörde empfiehlt Unternehmen daher, die Anweisungen vor der Beantwortung sorgfältig zu lesen und ihre Antworten rechtzeitig einzureichen.
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Quelle: https://congthuong.vn/ban-hanh-ban-cau-hoi-dieu-tra-ap-dung-chong-ban-pha-gia-doi-voi-san-pham-bot-ngot-336491.html
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