Die Fahrzeugzulassungserklärung erfolgt ab dem 15. August 2023 online. (Quelle TVPL) |
Ab dem 15. August erfolgt die Fahrzeugzulassungserklärung online.
Gemäß Klausel 10, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird die Fahrzeugzulassungserklärung auf dem nationalen öffentlichen Dienstportal oder dem öffentlichen Dienstportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit abgegeben. Fahrzeughalter nutzen den im Bürgerservice-Portal angegebenen Profilcode zur Durchführung der Fahrzeugzulassung.
Ist die Anmeldung über das Behördenportal aufgrund fehlender elektronischer Daten oder technischer Fehler nicht möglich, muss der Fahrzeughalter die Anmeldung und den Vorgang direkt bei der Zulassungsstelle vornehmen.
Daher wird die Fahrzeugzulassungserklärung ab dem 15. August 2023 online auf dem Nationalen öffentlichen Dienstportal oder dem öffentlichen Dienstportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit erfolgen. Ist dies nicht möglich, muss der Fahrzeughalter die Anmeldung und den Vorgang direkt bei der Zulassungsstelle durchführen.
Hinweise zur Fahrzeuganmeldung ab 15. August
Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA legt die Fahrzeugzulassungserklärung wie folgt fest:
- Fahrzeughalter melden sich im Bürgerservice-Portal an und sind dafür verantwortlich, die in der Fahrzeugzulassungserklärung angegebenen Inhalte vollständig anzugeben, zu unterschreiben bzw. zu unterschreiben, ihren vollständigen Namen deutlich anzugeben und (sofern es sich um Behörden oder Organisationen handelt) abzustempeln.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Fahrzeughalter den Online-Fahrzeugzulassungsdateicode und einen Terminplan zur Bearbeitung der Datei, der vom öffentlichen Serviceportal per SMS oder E-Mail-Adresse benachrichtigt wird, um das Fahrzeugzulassungsverfahren abzuschließen; Geben Sie den Fahrzeugregistrierungsdateicode an die Fahrzeugzulassungsbehörde weiter, um das Fahrzeugzulassungsverfahren gemäß den Vorschriften durchzuführen. Ist dies über das Behördenportal nicht möglich, muss der Fahrzeughalter die Fahrzeugzulassung direkt bei der Zulassungsstelle anmelden.
Fahrzeug-Zulassungsfrist ab 15. August
Die Frist für die Fahrzeugzulassung ist in Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wie folgt festgelegt:
- Ausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung: Nicht mehr als 2 Werktage ab dem Datum des Eingangs der vollständigen und gültigen Dokumente, mit Ausnahme der Fälle der Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, die gemäß den Bestimmungen in Klausel 2, Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA überprüft werden muss.
- Die Frist für die Überprüfung des Verlusts der Zulassungsbescheinigung im Rahmen des Verfahrens zur Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung beträgt 30 Tage; Der Überprüfungszeitraum ist nicht in der Frist für die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen gemäß Klausel 1, Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA enthalten.
- Kennzeichen-Erstausgabe: Die Ausgabe erfolgt unmittelbar nach Erhalt der gültigen Fahrzeugzulassungsunterlagen.
- Ausstellung und Änderung von Kennzeichen, Neuausstellung von Kennzeichen, Ausstellung von Kennzeichen für versteigerte Fahrzeuge, Neuausstellung von Identifikationskennzeichen: Maximal 7 Werktage ab Erhalt der vollständigen und gültigen Unterlagen.
- Ausstellung von Kurzzeitkennzeichen, Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen:
+ Bei der Durchführung des gesamten Online-Behördendienstes auf dem Behördenportal: Nachdem die durchführende Person die vorübergehende Zulassung des Fahrzeugs erklärt oder den Widerruf der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens erklärt hat; Zahlen Sie die vorgeschriebene Gebühr (für die vorübergehende Fahrzeugzulassung). Die Fahrzeugzulassungsbehörde überprüft die Dokumente auf ihre Gültigkeit und gibt die Ergebnisse der Abwicklung des Verwaltungsverfahrens innerhalb von 8 Arbeitsstunden ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Dokumente vom öffentlichen Serviceportal zurück.
+ Bei der Durchführung teilweiser Online-Behördendienste: 1 Arbeitstag (bei vorübergehender Fahrzeugzulassung); nicht mehr als 2 Werktage ab dem Datum des Eingangs der vollständigen und gültigen Dokumente (im Falle der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung und eines Kennzeichenentzugs).
- Die Frist für die Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß Klausel 1, Klausel 3, Klausel 4, Klausel 5, Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird ab dem Datum des Eingangs vollständiger und gültiger Dokumente berechnet, und das Fahrzeugzulassungs- und -verwaltungssystem hat das Überprüfungsergebnis über die vollständige Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühr vom öffentlichen Serviceportal erhalten.
Rundschreiben 24/2023/TT-BCA tritt am 15. August 2023 in Kraft.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)