Bei alkoholfreiem Bier handelt es sich um Bier, dem der Alkohol entzogen wurde oder das mit einem geringeren Alkoholgehalt als dem zulässigen Grenzwert gebraut wurde. Heutzutage gibt es auf dem Markt viele Biersorten, die als alkoholfrei beworben werden. Tatsächlich kann dieses Bier einen niedrigen Alkoholgehalt aufweisen, wird aber je nach Standardvorschriften des jeweiligen Landes dennoch als 0 Grad Bier angesehen.
Laut der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) darf ein Getränk beispielsweise als alkoholfrei bezeichnet werden, wenn es einen Alkoholgehalt von weniger als 0,5 % aufweist. In Deutschland ist es ähnlich. In Italien darf alkoholfreies Bier mittlerweile einen Alkoholgehalt von bis zu 1,2 Prozent aufweisen. In Großbritannien müssen Bierflaschen, die als alkoholfrei gekennzeichnet werden sollen, einen Alkoholgehalt von weniger als 0,05 % aufweisen. Die Kennzeichnung ist eine Sache, ob das Bier tatsächlich den vorgeschriebenen Alkoholgehalt einhält, eine andere.
Tatsächlich stellte die Verkehrspolizei in einigen Fällen bei Tests mit Spezialgeräten nach dem Genuss von 0 Grad kaltem Bier fest, dass sich noch Alkohol in der Atemluft befand. Daher besteht für Autofahrer trotz der Kennzeichnung „ohne Alkoholgehalt“ immer noch die Gefahr einer Geldstrafe, wenn sie zu viel trinken oder das gewählte Bier einen höheren Alkoholgehalt aufweist als angegeben.
Die aktuelle Strafe für Verstöße gegen die Alkoholkonzentration ist im Dekret 100/2019/ND-CP (geändert im Dekret 123/2021/ND-CP) festgelegt.
-Für Motorräder:
Die Alkoholkonzentration liegt nicht über 50 Milligramm/100 Milliliter Blut oder über 0,25 Milligramm/1 Liter Atem: Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 2 bis 3 Millionen VND geahndet (Punkt c, Klausel 6, Artikel 6). Entzug der Fahrerlaubnis für 10 bis 12 Monate (Punkt d, Klausel 10, Artikel 6).
Über 50 bis 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder über 0,25 bis 0,4 Milligramm/1 Liter Atem. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 4 bis 5 Millionen VND geahndet (Punkt c, Klausel 7, Artikel 6). Entzug der Fahrerlaubnis für 16 bis 18 Monate (Punkt e, Klausel 10, Artikel 6).
Übersteigt 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder übersteigt 0,4 Milligramm/1 Liter Atem. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 6 bis 8 Millionen VND geahndet (Punkt e, Klausel 8, Artikel 6). Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von 22 auf 24 Monate (Artikel 6 Punkt g, Klausel 10).
-Die Geldstrafe für Alkoholkonzentration im Auto beträgt:
Die Alkoholkonzentration liegt nicht über 50 Milligramm/100 Milliliter Blut oder über 0,25 Milligramm/1 Liter Atem. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 6 bis 8 Millionen VND geahndet (Punkt c, Klausel 6, Artikel 5). Entzug der Fahrerlaubnis für 10 bis 12 Monate (Punkt e, Klausel 11, Artikel 5).
Über 50 bis 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder über 0,25 bis 0,4 Milligramm/1 Liter Atem. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 16 bis 18 Millionen VND geahndet (Punkt c, Klausel 8, Artikel 5). Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von 16 Monaten auf 18 Monate (Artikel 5 Punkt g, Klausel 11).
Übersteigt 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder übersteigt 0,4 Milligramm/1 Liter Atem. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 30 bis 40 Millionen VND geahndet (Punkt a, Klausel 10, Artikel 5). Entzug der Fahrerlaubnis für 22 Monate auf 24 Monate (Artikel 5 Punkt h, Klausel 11).
Darüber hinaus kann die Person, die für die Verhängung von Bußgeldern wegen Alkoholkonzentration zuständig ist, eine vorübergehende Beschlagnahme des Fahrzeugs für bis zu 7 Tage anordnen.
Minh Hoa (t/h)
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