Darf die Verkehrspolizei ab dem 15. September Fahrzeuge anhalten und kontrollieren, sofern sie nicht gegen das Gesetz verstoßen? |
Darf die Verkehrspolizei ab dem 15. September Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten, sofern keine Verstöße vorliegen?
Gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 16 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA dürfen Verkehrspolizisten, die planmäßig Patrouillen- und Kontrollaufgaben durchführen, Fahrzeuge in folgenden Fällen zur Kontrolle anhalten:
(1) Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht und andere Gesetzesverstöße unmittelbar oder durch professionelle technische Mittel und Ausrüstungen festzustellen und zu protokollieren;
(2) Anordnungen und Pläne zur allgemeinen Kontrolle des Fahrzeugverkehrs umzusetzen, um die Ordnung, die Sicherheit im Straßenverkehr und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten; Die zuständigen Behörden haben einen Plan zur Patrouille, Kontrolle und Behandlung von Verstößen im Hinblick auf die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ordnung herausgegeben.
(3) Es liegt ein schriftlicher Antrag des Leiters oder seines Stellvertreters vor; Fordern Sie bei den zuständigen Behörden Dokumente an, um Fahrzeuge zur Inspektion anzuhalten und dabei die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Bekämpfung der Kriminalität; Verhütung von Naturkatastrophen und Bränden; Krankheitsprävention; Rettung und andere illegale Handlungen. Im Anforderungsdokument müssen Zeitpunkt, Strecke, zur Kontrolle angehaltene Verkehrsmittel, Abfertigung und beteiligte Kräfte konkret angegeben sein;
(4) Es liegen Berichte, Überlegungen, Empfehlungen und Anzeigen von Organisationen und Einzelpersonen über Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen vor, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Aufgrund der oben genannten Vorschriften ist es der Verkehrspolizei weiterhin gestattet, Fahrzeuge zu Kontrollen anzuhalten, auch wenn die Personen in den Fällen (2) und (3) nicht gegen die Vorschriften verstoßen.
Anforderungen, wenn die Verkehrspolizei Fahrzeuge zur Kontrolle anhält
(i) Das Anhalten und Kontrollieren von Fahrzeugen muss die folgenden Anforderungen gewährleisten:
- Sicher, gesetzeskonform und ohne Behinderung des Verkehrs;
- Beim Anhalten eines Fahrzeugs müssen Kontrollen durchgeführt und etwaige Verstöße gemäß den Vorschriften geahndet werden.
(ii) Beim Anhalten und Kontrollieren an einer Stelle einer Verkehrsstraße bei einer Verkehrspolizeistation müssen die Anforderung (i) und die folgenden Anforderungen sichergestellt werden:
- Platzieren Sie Barrieren mit konischen Pfosten oder Seilen, die entlang der Straße im Straßenabschnitt, in der Fahrspur nahe dem Bordstein oder dem Gehweg gespannt sind, um einen Bereich zu bilden, in dem die Verkehrsordnung und -sicherheit gemäß den Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Umsetzung der Demokratie bei der Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit gewährleistet ist.
Setzen Sie je nach tatsächlicher Situation und Merkmalen des Verkehrsweges die entsprechende Länge der Barriere ein, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Bereiche, die der Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit dienen, müssen den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen; ausreichend Platz für die Anordnung und Installation technischer Geräte und Einrichtungen zur professionellen Kontrolle und Bearbeitung von Verstößen; Abhängig von der tatsächlichen Situation im Kontrollbereich und dem Kontrollthema können Verkehrspolizisten eingeteilt werden, um den Verkehr zu leiten und zu regeln und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
(iii) Beim Anhalten und Steuern von Fahrzeugen auf der Autobahn müssen die Anforderungen (i), (ii) und die folgenden Anforderungen gewährleistet sein:
- Bei Punktkontrollen dürfen Fahrzeuge zur Kontrolle und Ahndung von Verstößen nur an folgenden Stellen angehalten werden: Im Bereich der Mautstelle sowie am Anfangs- und Endpunkt der Autobahn;
- Bei Streifen- und Verkehrsregelungen dürfen Fahrzeuge zur Kontrolle und Ahndung von Verstößen nur in folgenden Fällen auf dem Standstreifen angehalten werden:
+ Erkennen schwerwiegender Verstöße gegen die Verkehrssicherheit und die Verkehrsordnung, die unmittelbare Risiken für die Verkehrssicherheit darstellen; die Kriminalitätsbekämpfung koordinieren;
+ Verhütung von Naturkatastrophen und Bränden; Rettung;
+ Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen auf der Autobahn melden, anprangern und reflektieren;
+ Erkennen Sie Fahrzeuge, die auf der Autobahn illegal anhalten oder parken.
Nach Beendigung des Vorfalls müssen die Markierungen, Seile und Warnschilder unverzüglich entfernt und verlegt werden;
- Platzieren Sie das Schild Nummer 245a „Langsam fahren“ oder das Schild Nummer 245b (für internationale Routen) vor dem Verkehrspolizeiteam in Richtung des Verkehrs, der gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrszeichengesetzes geregelt werden muss.
(Klausel 2, 3, 4, Artikel 16, Rundschreiben 32/2023/TT-BCA)
Rundschreiben 32/2023/TT-BCA tritt am 15. September 2023 in Kraft.
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