Eine Person, der ein Vertrauensvotum ausgesprochen wird und bei der mehr als die Hälfte bis weniger als zwei Drittel der Gesamtstimmen als „geringes Vertrauen“ eingestuft werden, kann zurücktreten; Falls kein Rücktritt erfolgt, legt der Ständige Ausschussder Nationalversammlung der Nationalversammlung und der Ständige Ausschuss des Volksrates dem Volksrat vor, in dieser oder der nächsten Sitzung ein Vertrauensvotum abzuhalten …
Am Nachmittag des 23. Juni verabschiedete die Nationalversammlung mit der Zustimmung der Mehrheit der Delegierten (95,14 %) eine Resolution zur Vertrauensabstimmung und zur Vertrauensaussage für Personen, die von der Nationalversammlung und den Volksräten gewählte oder bestätigte Ämter innehaben (geändert).
Diese Resolution sieht das Vertrauens- und Misstrauensvotum der Nationalversammlung und der Volksräte gegenüber Personen vor, die von der Nationalversammlung und den Volksräten gewählte oder bestätigte Ämter innehaben.
Delegierte der Nationalversammlung bei der Sitzung. |
Die Gegenstände der Vertrauensabstimmung und der Vertrauensfrage sind im Gesetz konkret geregelt.Dementsprechend stimmt die Nationalversammlung den folgenden Positionen das Vertrauen ab: - Präsident , Vizepräsident; - Vorsitzender der Nationalversammlung, stellvertretender Vorsitzender der Nationalversammlung, Mitglied des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, Generalsekretär der Nationalversammlung, Vorsitzender des Nationalitätenrates , Vorsitzender der Ausschüsse der Nationalversammlung; - Premierminister, stellvertretende Premierminister, Minister, sonstige Mitglieder der Regierung; - Vorsitzender Richter des Obersten Volksgerichtshofs, Chefankläger der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, Generalstaatsprüfer. Die Volksräte der Provinzen und Bezirke stimmen für folgende Positionen über das Vertrauen ab: - Vorsitzender des Volksrats, stellvertretender Vorsitzender des Volksrats, Vorsitzender des Volksrats auf Provinz- und Bezirksebene; - Vorsitzender des Volkskomitees, stellvertretender Vorsitzender des Volkskomitees, Mitglieder des Volkskomitees auf Provinz- und Bezirksebene. Bekleidet eine Person gleichzeitig mehrere der in Absatz 1 oder Absatz 2 dieses Artikels genannten Ämter, so wird die Vertrauensabstimmung für alle diese Ämter einmal durchgeführt. |
In der Resolution heißt es eindeutig: „Die Ergebnisse des Vertrauensvotums werden zur Bewertung der Kader verwendet und dienen als Grundlage für die Planung, Mobilisierung, Ernennung, Empfehlung von Kandidaten, Entlassung und Umsetzung von Regimen und Richtlinien für Kader.“
Bemerkenswerterweise heißt es in der Resolution klar und deutlich: Eine Person, der das Vertrauen ausgesprochen wird und deren Vertrauen bei mehr als der Hälfte bis weniger als zwei Dritteln der Gesamtstimmen als „gering“ eingestuft wird, kann zurücktreten; Falls kein Rücktritt erfolgt, legt der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung der Nationalversammlung und der Ständige Ausschuss des Volksrates dem Volksrat vor, in dieser oder der nächsten Sitzung ein Vertrauensvotum abzuhalten. Wurde eine Person gleichzeitig für mehrere Positionen gewählt, wird die Vertrauensabstimmung für diese Positionen einmal durchgeführt.
Wenn eine Person, der ein Vertrauensvotum ausgesprochen werden soll, von zwei Dritteln oder mehr der Gesamtstimmen als „geringes Vertrauen“ eingestuft wird, ist die Behörde oder ermächtigte Person, die diese Person zur Wahl oder Bestätigung durch die Nationalversammlung oder den Volksrat empfiehlt, dafür verantwortlich, den Fall der Nationalversammlung oder dem Volksrat zur Entlassung in dieser oder der nächsten Sitzung vorzulegen; Wurde einer Person gleichzeitig für mehrere Positionen das Vertrauen ausgesprochen, erfolgt die Abberufung für alle Positionen.
Wenn bei einer Person, die einem Vertrauensvotum unterzogen wird, mehr als die Hälfte der Stimmen „Misstrauen“ lauten, ist die Behörde oder Person, die befugt ist, diese Person zur Wahl oder Bestätigung durch die Nationalversammlung oder den Volksrat zu empfehlen, dafür verantwortlich, der Nationalversammlung oder dem Volksrat den Vorschlag zur Entlassung dieser Person in dieser oder der nächsten Sitzung zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
WIESE
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