Ab 2025 stellt die Prüfstelle 15 Tage lang keine vorläufige Zulassungsbescheinigung aus; Bei Ratenkauf- und Bankkrediten ist bei der Fahrzeuginspektion keine Vorlage der Original-Hypothekenpapiere mehr erforderlich.
Dabei handelt es sich um Neuerungen im Rundschreiben 47/2024 zur Kfz-Hauptuntersuchung, die Fahrzeughaltern und Unternehmen die Anmeldung zur Hauptuntersuchung ab dem 1. Januar 2025 erleichtern sollen.
Zur Fahrzeuginspektion muss man nicht mehr zur Bank
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Autobesitzer, die ihr Auto zur Inspektion bringen, auch wenn es sich um Ratenwagen handelt, den Hypothekenbeleg der Bank für die ursprüngliche Fahrzeugzulassung nicht mehr vorlegen und werden von der Inspektionsstelle weiterhin zur Inspektion akzeptiert.
Gemäß den geltenden Vorschriften muss der Fahrzeughalter bei der Hauptuntersuchung von Autos, die bei Banken verpfändet sind, eine Kopie des Fahrzeugscheins und den Original-Pfandschein des Kreditinstituts mit rotem Siegel (noch gültig) vorlegen.
Mit Rundschreiben 47 wird die obige Bestimmung jedoch aufgehoben. Insbesondere bei Fahrzeugen, die zum ersten Mal überprüft werden, muss der Fahrzeughalter einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung einreichen. Kopie der Fahrgestellnummer und Motornummer des Fahrzeugs; Kopie des Werksqualitätsprüfzertifikats (für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge); Original-Fahrzeugumbaubescheinigung (bei umgebauten Fahrzeugen).
Gleichzeitig muss der Fahrzeughalter die Fahrzeugzulassungsdokumente vorlegen, darunter eines der folgenden Dokumente: Original-Fahrzeugschein; Beglaubigte Kopie oder beglaubigte elektronische Kopie des Original-Fahrzeugscheins; Original Fahrzeugschein Terminpapier.
Für Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung gelten die gleichen Unterlagen wie für Fahrzeuge zur Erstuntersuchung.
Der Leiter des Vietnam Registers erklärte, dass die Entfernung des Hypothekenbelegs der Bank für die ursprüngliche Fahrzeugzulassung dazu dienen soll, es Privatpersonen, Fahrzeugbesitzern und Unternehmen zu erleichtern, ihre Fahrzeuge zur Inspektion zu bringen.
Herr Tran Quoc Hoan (Leiter des Inspektionszentrums 29.03V) sagte, dass er täglich mit Fällen konfrontiert werde, in denen Fahrzeugbesitzer, die ein mit einer Hypothek belastetes Fahrzeug besitzen, ihr Fahrzeug zurückgeben müssten, weil die ursprüngliche Hypothekenquittung abgelaufen sei.
„Viele Fahrzeugbesitzer widersprachen uns mit der Begründung, dass die Aufgabe der Fahrzeuginspektion darin bestehe, die technische Sicherheit des Fahrzeugs zu überprüfen. Warum prüfen wir dann auch die Hypothekenunterlagen der Banken …
Wir müssen täglich erklären: Auch wenn diese Dokumente keine technische Sicherheit nachweisen, stellen sie für die Prüfstelle eine ausreichende rechtliche Grundlage für deren Überprüfung dar.
Ich halte es für notwendig, diese Regelungen abzuschaffen. Denn Kontrolle und Kapitalrückgewinnung liegen in der Verantwortung der Bank. Die Registrierung erfolgt bereits seit längerem für die Bank. Schon ein einziger Fall wie dieser wird den Inspektionsprozess verlangsamen und für unnötige Frustration bei den Fahrzeugbesitzern sorgen“, räumte Herr Hoan ein.
Vorübergehende Aussetzung der Registrierung für 15 Tage
Insbesondere werden die Prüfstellen gemäß Rundschreiben 47 im Gegensatz zu heute keine vorläufigen 15-tägigen Prüfbescheinigungen für Autos mehr ausstellen.
Im Einzelnen umfasst der Zeitraum der Fahrzeuginspektion: im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge, Fahrzeuge, die Gegenstand von Forschung und Entwicklung sind und am Straßenverkehr teilnehmen müssen; Einfahren importierter Kraftfahrzeuge vor der Abgasuntersuchung; Für importierte Fahrzeuge, auf die die beiden oben genannten Fälle nicht zutreffen, wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, die dem Gültigkeitszeitraum der vorläufigen Zulassungsbescheinigung entspricht, die dem Fahrzeughalter bzw. dem Unternehmen von der Polizei ausgestellt wird.
Der Leiter des Vietnam Registers sagte, dass das Gesetz über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit keine Vorschriften vorsieht, die eine vorübergehende Inspektion von Autos für 15 Tage erlauben. Stattdessen gebe es Vorschriften für Autos mit vorübergehender Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit hinsichtlich der Vorschriften zur Kraftfahrzeugprüfung zu gewährleisten, hat der Redaktionsausschuss des Rundschreibens 47 beschlossen, die Bestimmung zur vorübergehenden Prüfung für 15 Tage zu streichen und die Vorschriften zur Prüfung von Kraftfahrzeugen durch vorübergehende Fahrzeugzulassungsbescheinigungen für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge oder importierte Fahrzeuge, die am Verkehr teilnehmen müssen (vom Werk, Hafen oder Grenztor zum Händler gefahren werden können), zu ergänzen.
Herr Tran Quoc Hoan (Leiter des Prüfzentrums 29.03V) erläuterte weiter: „Gemäß dem neuen Gesetz prüfen wir Fahrzeuge nur noch mit vorübergehender Zulassung. Importierte Fahrzeuge, die vor der Abgasuntersuchung ausgeliefert werden, erhalten beispielsweise in der Regel innerhalb eines Monats eine vorübergehende Zulassung. Daher ist auch die Prüfbescheinigung nur einen Monat gültig.“
Wird bei einem PKW im Rahmen einer Probefahrt eine Kurzzeitzulassung für 6 Monate erteilt, ist auch die von der Prüfstelle an den Betrieb ausgestellte Prüfbescheinigung nur 6 Monate gültig.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/tu-2025-xe-tra-gop-khong-phai-trinh-giay-the-chap-khi-di-dang-kiem-2356204.html
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