Seit 1.7 ist das Identitätsgesetz in Kraft. Bei der Beantragung eines Personalausweises können Personen neben den erforderlichen Informationen (Foto, Fingerabdrücke, Iris) auch DNA- und Stimminformationen angeben, die die Polizei (je nach Bedarf, aber nicht erforderlich) in das Datensystem einträgt.
In der Verordnung Nr. 70 werden die oben genannten Inhalte detailliert geregelt. Es heißt eindeutig: „Bürger können die Erfassung und Aktualisierung biometrischer Daten zu DNA und Stimme direkt bei der Identitätsverwaltungsagentur oder über die nationale Familienidentifikationsanwendung beantragen.“
Biometrische Daten zu DNA und Stimme müssen von Behörden und Organisationen getestet, analysiert und erstellt werden, die den Standards und technischen Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit entsprechen. Gleichzeitig müssen die erstellten Informationen den Rechtswert der Datennachricht sicherstellen; Gewährleistung einer eindeutigen Identifizierung dieses Bürgers in der Identitätsdatenbank.
In der kommenden Zeit wird die Identitätsverwaltungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit den Vorsitz führen und in Abstimmung mit der Gesundheitsverwaltungsagentur und den relevanten Agenturen die Liste der Agenturen und Organisationen öffentlich bekannt geben, die die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Vorübergehende Einstellung der Ausgabe von Bürgerausweisen in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt
Aus welchen Schritten erfolgt die DNA-Entnahme?
Im Hinblick auf das Verfahren zur DNA-Erfassung müssen bedürftige Bürger bei der ID-Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Erfassung und Aktualisierung biometrischer DNA-Daten in der ID-Datenbank einreichen.
Zu den Antragsunterlagen gehören: Antragsformular für die Durchführung von Identifizierungsverfahren; Rechtliche Dokumente und Unterlagen, die die Ergebnisse der Tests, Analysen und Speicherung biometrischer Informationen zur DNA von Behörden und Organisationen auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit bekannt gegebenen Liste (sofern vorhanden) authentifizieren.
Falls die biometrischen DNA-Informationen des Bürgers bereits im Informationssystem der Agentur oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit bekannt gegebenen Liste vorhanden sind, sind innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage des Bürgers und der Identitätsverwaltungsbehörden für die Koordinierung verantwortlich die Überprüfung, der Abgleich und die Authentifizierung, um die Richtigkeit der Informationen sicherzustellen, bevor diese erfasst und in der Identitätsdatenbank aktualisiert werden.
Falls im Informationssystem der Agentur oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit bekannt gegebenen Liste keine DNA-Informationen vorhanden sind, benachrichtigt die Identitätsverwaltungsagentur den Bürger schriftlich unter Angabe der Gründe und Anweisungen. Anleitung für die Bürger zum Sammeln und Aktualisieren biometrische Informationen zur DNA in das Informationssystem dieser Behörde oder Organisation.
Wie sammelt man Stimmen?
In Bezug auf die Reihenfolge und Verfahren zur Stimmenerfassung müssen Bürger, die dies benötigen, bei der Identitätsverwaltungsagentur einen Antrag auf Erfassung und Aktualisierung biometrischer Stimminformationen in der Identitätsdatenbank einreichen.
Zu den Antragsunterlagen gehören: Antragsformular für die Durchführung von Identifizierungsverfahren; Rechtliche Dokumente und Unterlagen, die die Ergebnisse der Stimmenerfassung, -analyse und -speicherung von Behörden und Organisationen auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit bekannt gegebenen Liste (sofern vorhanden) authentifizieren.
Falls die Stimmbiometriedaten des Bürgers bereits im Informationssystem der Agentur oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit bekannt gegebenen Liste vorhanden sind, innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der Anfrage Für Bürger ist die Identitätsverwaltungsagentur verantwortlich für Koordinieren der Überprüfung, des Abgleichs und der Authentifizierung, um die Richtigkeit der Informationen sicherzustellen, bevor diese erfasst und in der Identitätsdatenbank aktualisiert werden.
Falls die Stimminformationen eines Bürgers noch nicht im Informationssystem der Behörde oder Organisation auf der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit bekannt gegebenen Liste verfügbar sind, erfasst die Identitätsverwaltungsbehörde biometrische Stimminformationen des Bürgers direkt, um die Identitätsdatenbank zu aktualisieren. Gleichzeitig muss vom Bürger eine schriftliche Selbstverpflichtung zur Gewährleistung einer normalen Gesundheit vorliegen, welche die Stimme nicht beeinträchtigt.
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Quelle: https://thanhnien.vn/tu-17-adn-va-giong-noi-se-duoc-thu-thap-vao-du-lieu-can-cuoc-ra-sao-185240626213924904.htm
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