Erhöhung der Vorzugsbehandlung für Personen mit revolutionären Beiträgen auf 35,72 %
Laut Innenministerin Pham Thi Thanh Tra hat die Regierung auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Politbüros Lösungen zur Umsetzung von Anpassungen vorgeschlagen, um Gehälter, Renten, Sozialversicherungsleistungen, Vorzugsleistungen für Personen mit besonderen Verdiensten und Sozialleistungen zu erhöhen.
Grundlage für diese Anpassung ist der Beschluss 104/2023 der Nationalversammlung zum Staatshaushaltsvoranschlag 2024, der vorsieht, dass ab 1. Juli die Vorzugszulagen für verdiente Personen zusammen mit dem Grundgehalt angepasst werden.
Das Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales schlug vor, den Vorzugszuschussstandard für Personen mit revolutionären Beiträgen von 2.055 Millionen VND auf 2.789 Millionen VND anzupassen, was einer Erhöhung um 35,72 % entspricht. Umsetzungszeitpunkt ab 1. Juli.

Zwei Gruppen von Untertanen genießen eine bevorzugte Behandlung für Menschen mit revolutionären Beiträgen
Gemäß Artikel 3 des Dekrets 02/2020/UBTVQH14 gibt es zwei Gruppen von Personen, die Anspruch auf eine Vorzugsbehandlung für Personen mit revolutionären Beiträgen haben. Enthalten:
- Personen mit revolutionären Beiträgen:
+ Revolutionäre Aktivisten vor dem 1. Januar 1945;
+ Revolutionäre Aktivisten vom 1. Januar 1945 bis zum Aufstand im August 1945;
+ Märtyrer;
+ Heldenhafte vietnamesische Mutter;
+ Held der Volksarmee;
+ Held der Arbeit während der Widerstandszeit;
+ Kriegsbeschädigte, vor dem 31. Dezember 1993 anerkannte Kriegsbeschädigte der Kategorie B; Menschen mit Versicherungsansprüchen wie Kriegsinvaliden;
+ Kranke Soldaten;
+ Widerstandskämpfer mit giftigen Chemikalien infiziert;
+ Menschen, die an Revolutionen, Widerstandskämpfen, der Landesverteidigung und internationalen Pflichten teilnahmen, wurden vom Feind inhaftiert oder verbannt;
+ Menschen, die an Widerstandskriegen teilnehmen, um die Nation zu befreien, das Vaterland zu schützen und internationale Pflichten zu erfüllen;
+ Menschen, die zur Revolution beigetragen haben.
- Zu den Verwandten der verdienstvollen Person zählen die leibliche Mutter, der leibliche Vater, die Ehefrau oder der Ehemann, die leiblichen Kinder, die Adoptivkinder und die Person, die den Märtyrer aufgezogen hat.
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