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Ab 1.1.2024 Mehrwertsteuersenkung von 2%

Việt NamViệt Nam30/12/2023

Die Regierung hat das Dekret 94/2023/ND-CP erlassen, das die Politik der Mehrwertsteuersenkung gemäß der Resolution Nr. 110/2023/QH15 der Nationalversammlung vom 29. November 2023 festlegt.

Ab dem 1.1.2024 wird die Mehrwertsteuer um 2 % gesenkt.

Konkret wird die Mehrwertsteuer für Waren- und Dienstleistungsgruppen gesenkt, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Ausnahme der folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen: Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl und chemische Produkte.

Waren und Dienstleistungen, die gemäß dem Gesetz über Informationstechnologie der besonderen Verbrauchsteuer auf Informationstechnologie unterliegen.

Die Mehrwertsteuersenkung für jede Art von Waren und Dienstleistungen wird einheitlich auf den Stufen der Einfuhr, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäfte angewendet. Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf nach einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt eine Mehrwertsteuerermäßigung. Für die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Kohleprodukte besteht in anderen Phasen als der Förderung und dem Verkauf kein Anspruch auf Mehrwertsteuerermäßigung.

Auch Unternehmen und Wirtschaftsgruppen, die einen geschlossenen Verkaufsprozess durchführen, unterliegen einer Mehrwertsteuerermäßigung auf verkaufte Kohleprodukte.

Sofern Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder nach den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes mit 5 % Mehrwertsteuer belegt sind, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es wird keine Mehrwertsteuerminderung gewährt.

Mehrwertsteuer-Ermäßigungssatz: Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen, sind berechtigt, auf bestimmte Waren und Dienstleistungen einen Mehrwertsteuersatz von 8 % anzuwenden.

Unternehmen (einschließlich privater Unternehmen und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode auf den Umsatz berechnen, haben bei der Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen, für die ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, Anspruch auf eine Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Mehrwertsteuer um 20 %.

Dieses Dekret gilt vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024.


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