Das Gesetz über die Organisation der lokalen Regierung (geändert) legt die Grundsätze der Organisation und Funktionsweise der lokalen Regierung fest, um die lokale Regierung auf rationalisierte, effiziente, wirksame und effiziente Weise zu organisieren, die Anforderungen einer professionellen, modernen und transparenten lokalen Verwaltung zu erfüllen und die mit einem Machtkontrollmechanismus verbundene Rechenschaftspflicht sicherzustellen.
Morgen des 19. Februar, Fortsetzung des Programms 9. außerordentliche Sitzung, Nationalversammlung stimmte für die Verabschiedung Gesetz über die Organisation der Kommunalverwaltung (geändert). Die Abstimmungsergebnisse zeigten, dass 458 von 459 anwesenden Abgeordneten der Nationalversammlung für die Verabschiedung dieses Gesetzes stimmten, was 95,82 % entspricht.
Vor der Abstimmung hörte sich die Nationalversammlung den Bericht zur Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Organisation der Kommunalverwaltung (geändert) an. Dementsprechend erklärte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dass es Meinungen von Abgeordneten der Nationalversammlung gebe, die eine Institutionalisierung des Leitgedankens „Die Kommune entscheidet, die Kommune handelt, die Kommune übernimmt Verantwortung“ im Gesetzesentwurf vorschlagen.
Als Reaktion auf die oben genannten Kommentare hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs überarbeitet und dabei die Einhaltung der Leitgedanken der Partei hinsichtlich der Förderung der Dezentralisierung und Machtdelegation, der Förderung lokaler Initiative und Kreativität, der Gewährleistung des Mottos „Die Lokalität entscheidet, die Lokalität handelt, die Lokalität übernimmt Verantwortung“ und „Welche Ebene auch immer die Aufgaben und Befugnisse wirksamer löst, weisen Sie dieser Ebene zu“, insbesondere der Bestimmungen in Artikel 4 (Grundsätze der Organisation und Funktionsweise der lokalen Regierungen), Kapitel III (Bestimmung der Befugnisse der lokalen Regierungen auf allen Ebenen) und der Bestimmungen in Kapitel IV zu spezifischen Aufgaben und Befugnissen der lokalen Regierungen auf jeder Ebene, sichergestellt.
Insbesondere Artikel 4 des neu verabschiedeten Gesetzes legt die Grundsätze der Organisation und Funktionsweise lokaler Regierungen fest. Demzufolge schreibt das Gesetz vor, dass die Organisation der lokalen Regierung rationalisiert, effizient, wirksam und effizient sein muss und den Anforderungen einer professionellen, modernen und transparenten lokalen Verwaltung gerecht wird, wobei die mit einem Machtkontrollmechanismus verbundene Rechenschaftspflicht gewährleistet sein muss.
Der Volksrat arbeitet kollektiv und trifft Entscheidungen mit Stimmenmehrheit. Das Volkskomitee auf lokaler Regierungsebene arbeitet unter der kollektiven Leitung des Volkskomitees und unter der Verantwortung des Vorsitzenden des Volkskomitees.
Die Arbeit im Verantwortungsbereich der Kommunen muss von der Kommune beschlossen, organisiert und umgesetzt werden und muss in Eigenverantwortung erfolgen.
In einigen Stellungnahmen wurde vorgeschlagen, die Vorschriften zu den spezifischen Aufgaben und Befugnissen des Volksrats, des Ständigen Ausschusses des Volksrats, des Volkskomitees und des Vorsitzenden des Volkskomitees auf allen Ebenen zu überprüfen, zu ergänzen und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den praktischen Anforderungen entsprechen und mit den einschlägigen Vorschriften vereinbar sind.
Als Reaktion auf die Meinungen der Delegierten überarbeitete der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Vorschriften zu den Aufgaben und Befugnissen der Volksräte, Volkskomitees und Vorsitzenden der Volkskomitees auf allen Ebenen, um eine gewisse Differenzierung im Aufgaben- und Befugnisumfang der lokalen Behörden auf jeder Ebene sicherzustellen und eine Grundlage dafür zu schaffen, die Aufgaben und Befugnisse der Volksräte und Volkskomitees auf allen Ebenen in jedem Bereich der Staatsverwaltung weiterhin in Fachgesetzen festzulegen und so die Konsistenz des Rechtssystems sowie die Durchführbarkeit, Stabilität und Langlebigkeit der Gesetze sicherzustellen.
Es gibt Vorschläge, spezielle Mechanismen zu untersuchen und zu ergänzen, um die Aufgaben und Befugnisse der lokalen Regierungen deutlich zu erneuern und so die Dezentralisierung und Machtdelegation zu fördern und günstige Bedingungen für die lokalen Regierungen zu schaffen, um Entwicklungsressourcen freizusetzen und proaktiv und umgehend auf dringende und unerwartete Probleme zu reagieren, die in der Praxis auftreten.
Als Reaktion auf die Stellungnahmen der Delegierten fügte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung dem Gesetzentwurf Klausel 1, Artikel 15 hinzu, die besagt, dass der Volksrat der Provinzen nach Berichterstattung an den Premierminister und Einholung seiner Genehmigung beschließen darf, spezifische und spezielle Maßnahmen zu erproben, die noch nicht gesetzlich geregelt sind, um die sozioökonomische Entwicklung vor Ort zu fördern.
Gleichzeitig fügte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung zu Punkt e, Absatz 1, Artikel 17 die Regelung hinzu, dass der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz befugt ist, in Fällen echter Notwendigkeit im nationalen Interesse, zur Verhütung und Bekämpfung von Naturkatastrophen und Epidemien, zur Sicherung von Leben und Eigentum der Menschen in der Region und zur schnellstmöglichen Berichterstattung an die zuständigen Behörden der Partei und den Premierminister die Anwendung anderer gesetzlich vorgeschriebener dringender Maßnahmen zu beschließen.
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