Im Beschlussentwurf der Nationalversammlung heißt es, dass der Mehrwertsteuersatz weiterhin um 2 % gesenkt wird. Dies gilt für Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % (bis 8 %) unterliegen, mit Ausnahme einiger Waren- und Dienstleistungsgruppen.
Zu den Gruppen von Waren und Dienstleistungen, die nicht der Ermäßigung unterliegen, gehören: Telekommunikation, Informationstechnologie, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäft, Metallerzeugung und Produktion von vorgefertigten Metallerzeugnissen, Bergbauindustrie (ausgenommen Kohlebergbau), Kokereiproduktion, raffiniertes Erdöl, Produktion von Chemikalien und chemischen Produkten, Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen.

Reduzierte Anwendungszeit 2 % Mehrwertsteuer wie in Absatz 1 dieses Artikels festgelegt vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024.
Die Mehrwertsteuersenkung gilt seit 2022 und bringt viele positive Effekte für Unternehmen und Menschen.
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