Die Verfahren zur Erteilung von Berechtigungsbescheinigungen für Kraftfahrzeugprüftätigkeiten ab dem 8. Juni 2023 sind im Dekret 30/2023/ND-CP vom 8. Juni 2023 der Regierung festgelegt.
Verfahren zur Erteilung von Berechtigungsbescheinigungen zur Durchführung der Kraftfahrzeuguntersuchung ab dem 8. Juni 2023. (Quelle: Internet) |
Am 8. Juni 2023 erließ die Regierung das Dekret 30/2023/ND-CP zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets 139/2018/ND-CP, das die Geschäftstätigkeit der Kraftfahrzeug-Inspektionsdienste regelt.
Verfahren zur Erteilung von Berechtigungsbescheinigungen zur Durchführung der Kraftfahrzeuguntersuchung ab dem 8. Juni 2023
Konkret wird ab dem 8. Juni 2023 das Verfahren zur Erteilung einer Berechtigungsbescheinigung zur Kraftfahrzeugprüftätigkeit wie folgt durchgeführt:
(1) Nach Abschluss der Investitionen und Bauarbeiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellt die Organisation, die die Inspektionseinheit einrichtet, einen Satz Dokumente mit der Bitte um Ausstellung einer Berechtigungsbescheinigung für Inspektionstätigkeiten von Kraftfahrzeugen und sendet ihn an das Verkehrsministerium, Abteilung Verkehr – Bauwesen (im Folgenden als Verkehrsministerium bezeichnet), einschließlich:
– Dokument mit der Anforderung einer Inspektion und Ausstellung einer Berechtigungsbescheinigung für Kraftfahrzeuginspektionstätigkeiten gemäß dem in Anhang VII des Dekrets 139/2018/ND-CP vorgeschriebenen Formular;
(Hinzugefügt, um dem vorherigen Formular zu folgen)
- Liste der Personalressourcen der Einheit mit den folgenden beigefügten Dokumenten:
+ Entscheidung über die Ernennung des Leiters der Inspektionseinheit;
+ Ernennungsbeschluss zum Leiter der Inspektionsabteilung;
+ Beglaubigte Kopien der vorgeschriebenen Arbeitsverträge, Einstellungs- bzw. Zulassungsbescheide für Prüfer, Fachpersonal sowie beglaubigte Diplome und Zeugnisse aller Personen;
(Beglaubigte Kopien der Diplome und Zeugnisse aller Bewerber beifügen)
- Vergleich der Vorschriften zu Anlagen und Prüfstrecken gemäß den nationalen technischen Vorschriften;
- Zeichnungen des Gesamtlayouts und des Fabriklayouts mit Produktionslinien und Prüfeinrichtungen;
- Genehmigungsdokument zur Anlagepolitik der örtlichen zuständigen Behörde (beglaubigte Kopie oder Original zum Vergleich). (Zusätzlich)
Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen verlangt das Dekret 30/2023/ND-CP nicht mehr, dass in den Bewerbungsunterlagen die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente zur Arbeitssicherheit sowie zum Brandschutz und zur Brandbekämpfung vorgelegt werden.
(2) Verfahren und Methoden für die Erteilung von Berechtigungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuguntersuchungstätigkeiten
- Wenn die Unterlagen vollständig sind und den Vorschriften entsprechen, benachrichtigt das Verkehrsministerium die Organisation, die die Inspektionseinheit eingerichtet hat, innerhalb von drei Arbeitstagen über den Zeitpunkt der Inspektion und der tatsächlichen Bewertung der Inspektionseinheit.
Falls die Akte unvollständig ist oder nicht den Vorschriften entspricht, muss das Verkehrsministerium die Organisation, die die Inspektionseinheit eingerichtet hat, schriftlich darüber informieren und die Gründe dafür angeben.
- Innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Datum der Inspektions- und Bewertungsmitteilung führt das Verkehrsministerium eine tatsächliche Inspektion und Bewertung durch. Die Bewertungsergebnisse werden in einem Protokoll gemäß dem in Anhang I des Dekrets 30/2023/ND-CP angegebenen Formular festgehalten.
Wenn die Anforderungen erfüllt sind, wird innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Berechtigungsbescheinigung für die Kraftfahrzeugprüftätigkeiten gemäß dem in Anhang II des Dekrets 30/2023/ND-CP angegebenen Formular mit dem in Anhang VI des Dekrets 30/2023/ND-CP angegebenen Prüfeinheitencode ausgestellt.
Wenn die Ergebnisse der Inspektion und Bewertung nicht den Anforderungen entsprechen, muss das Verkehrsministerium dies innerhalb von fünf Werktagen schriftlich mitteilen, damit eine Inspektionseinheit eingerichtet werden kann, die die Situation korrigiert und eine erneute Inspektion und Bewertung durchführt.
(3) Die Entgegennahme der Unterlagen und die Rücksendung der Ergebnisse erfolgen direkt beim Verkehrsministerium oder auf dem Postweg bzw. online. Die Dossierbestandteile für jede Aufnahmeform müssen den Bestimmungen in Absatz 1 entsprechen.
Änderungen in Fällen der vorübergehenden Aussetzung der Geschäftstätigkeit des Kraftfahrzeug-Überwachungsdienstes
Dementsprechend werden die Fälle der vorübergehenden Aussetzung der Geschäftstätigkeit von Kraftfahrzeug-Prüfdiensten in Abschnitt 10, Artikel 1 des Dekrets 30/2023/ND-CP wie folgt geändert und ergänzt:
- Die Inspektionseinheit wird für einen Monat vorübergehend suspendiert, wenn sie gegen einen der folgenden Punkte verstößt:
+ Nichterfüllung einer der Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften in Dekret 139/2018/ND-CP und den nationalen technischen Vorschriften für Inspektionseinheiten;
+ Es gibt 02 Inspektoren, die gemäß den Bestimmungen von Klausel 1, Artikel 38 des Dekrets 100/2019/ND-CP zur Regelung von Verwaltungssanktionen für Verstöße im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten bestraft wurden;
(Detaillierte Regelungen gegenüber den bisherigen Allgemeinen Bestimmungen sind beigefügt)
+ Die Zuordnung der Prüfer zu den Prüfungen ist nicht mit den Inhalten der Prüferbescheinigung vereinbar.
- Die Inspektionseinheit wird für 3 Monate vorübergehend suspendiert, wenn sie gegen einen der folgenden Punkte verstößt:
+ Durchführung von Inspektionen und Ausstellung von Inspektionsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge, die nicht den Vorschriften, Normen und technischen Vorschriften entsprechen;
+ Es gibt 03 oder mehr Inspektoren, die gemäß den Bestimmungen von Klausel 1, Artikel 38 des Dekrets 100/2019/ND-CP bestraft werden, oder 02 oder mehr Inspektoren, deren Inspektorenzertifikate innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten widerrufen werden, mit Ausnahme des Falles des Widerrufs von Inspektorenzertifikaten gemäß den Bestimmungen von Klausel 6, Artikel 18 des Dekrets 139/2018/ND-CP;
+ Das Stellen von Anfragen oder das Erteilen von Verfahren, die nicht in den vom Verkehrsministerium erlassenen Vorschriften zur technischen Sicherheitsprüfung und zum Umweltschutz von Kraftfahrzeugen enthalten sind, was zu Schwierigkeiten für Organisationen und Einzelpersonen führt; Gesetzeswidrige Verweigerung der Erbringung von Kfz-Inspektionsleistungen;
+ Fortgesetzter Verstoß gegen einen der Verstöße in Klausel 1, Artikel 10 des Dekrets 139/2018/ND-CP über 12 aufeinanderfolgende Monate.
(Bisher wurden Fälle, in denen Inspektionseinheiten vorübergehend für 3 Monate suspendiert wurden, wie folgt geregelt:
- Durchführung von Inspektionen und Ausstellung von Inspektionsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge, die nicht den Normen, technischen Vorschriften, Bestimmungen und Befugnissen entsprechen;
- innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten werden drei oder mehr Prüfer vorübergehend suspendiert oder zwei oder mehr Prüfern wird die Prüfbescheinigung entzogen;
- Innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten werden zwei oder mehr Produktionslinien vorübergehend stillgelegt.
- Führen Sie eine Inspektion durch, wenn die Inspektionsausrüstung beschädigt ist, keine Genauigkeit garantiert und nicht gemäß den Vorschriften überprüft oder bewertet wurde.)
Weitere Informationen finden Sie im Dekret 30/2023/ND-CP, gültig ab 8. Juni 2023.
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