Die staatliche Bankaufsichtsbehörde Region 2 hat gerade den Abschluss der Inspektion für drei Filialen einer Aktienhandelsbank in Ho-Chi-Minh-Stadt bekannt gegeben, darunter die Filialen Ho-Chi-Minh-Stadt, Saigon und Phu Nhuan.
Nach der Überprüfung von 13 Inhalten gemäß dem von den zuständigen Behörden genehmigten Plan kam die Staatsbankinspektion Region 2 zu dem Schluss, dass die drei Filialen die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Staatsbank hinsichtlich Aktivitäten wie Kapitalmobilisierung, Devisengeschäften und Aktivitäten zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung usw. grundsätzlich eingehalten haben.
Die Geschäftstätigkeit der Filialen verlief im Laufe der Jahre erfolgreich und hat positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort beigetragen.
Allerdings wies die Inspektionsbehörde auch auf die Mängel und Einschränkungen der drei Filialen in Ho-Chi-Minh-Stadt hin. Insbesondere die Kreditvergabetätigkeit in den Filialen weist einige typische Mängel und Einschränkungen auf, wie etwa die Bewertung und Kreditentscheidung; Unvollständige und lockere Kreditüberwachung und -aufsicht; Kreditnehmer haben nicht sichergestellt, dass sie den Kredit für den richtigen Zweck verwenden, …
In Bezug auf die Verwaltung von Devisen und Geldtransfers ins Ausland hat die Niederlassung in Ho-Chi-Minh-Stadt für einige Transaktionen im Zusammenhang mit dem Import von Waren und Einweg-Geldtransfers noch keine vollständigen Dokumente gesammelt.
Es wurde festgestellt, dass die Niederlassung in Saigon einige Mängel und Probleme aufwies und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht strikt umgesetzt wurden.
Bei der Filiale Phu Nhuan wurden einige Mängel und Einschränkungen bei den Buchhaltungs- und Buchführungsaktivitäten festgestellt, beispielsweise: Die Erfassung von Einnahmen, aufgelaufenen Zinsen und Einlagenzinsen ist nicht genau.
Angesichts der oben genannten Mängel, Einschränkungen und Defizite hat der Chefinspektor der Staatsbank von Vietnam, Region 2, gemäß seiner Befugnis und den gesetzlichen Bestimmungen Maßnahmen zur Handhabung ergriffen.
Gleichzeitig muss die Bankzentrale 17 Empfehlungen umsetzen und die Filialen die restlichen Empfehlungen umsetzen.

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