SGGPO
Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 75/2023/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP geändert und ergänzt werden. Darin werden die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Krankenversicherung (HI) mit vielen neuen Punkten detailliert beschrieben und geregelt, um die Leistungen für HI-Teilnehmer zu erhöhen.
Diese Information wurde der Presse am Nachmittag des 8. November von der Vietnam Social Security (VSS) übermittelt.
Ärztliche Untersuchung und Behandlung mit Krankenkasse. Foto: Vietnamesische Sozialversicherung |
Dementsprechend wird dieses Dekret die Verantwortung medizinischer Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen hinsichtlich der Einhaltung von Beschaffungs- und Ausschreibungsvorschriften stärken, um eine qualitativ hochwertige, effiziente und wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln, Chemikalien, medizinischem Bedarf, medizinisch-technischen Dienstleistungen usw. sicherzustellen.
Das Dekret sieht außerdem vor, dass medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen Verfahren, Berufsanweisungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und Profitgier der Krankenkassen überprüfen und unverzüglich erlassen müssen. Regelmäßige Kontrolle, Überprüfung und Überprüfung der erhöhten Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen durch die Krankenkasse in der Einrichtung gemäß den Anforderungen und Warnungen der Sozialversicherungsträger.
Das Dekret erweitert außerdem die Rechte der Krankenversicherungsträger. Dementsprechend werden die Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der Krankenversicherung rechtzeitig informiert, wenn das Informationssystem zur Krankenversicherungsbewertung einen Anstieg der Untersuchungs- und Behandlungskosten der Krankenversicherung feststellt, der über die durchschnittlichen Kosten von Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen der Krankenversicherung derselben Klasse, desselben Niveaus und derselben Fachrichtung hinausgeht, um entsprechende Anpassungslösungen umgehend prüfen, inspizieren und implementieren zu können.
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