Ab dem 1. Juli wird das Grundgehalt entsprechend erhöht, sodass auch die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Haushalte entsprechend den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 3 des Dekrets 24/2023/ND-CP erhöht wird.
Artikel 3 . Grundsätze der Krankenversicherung - Konsolidiertes Dokument 28/VBHN-VPQH Gesetz über die Krankenversicherung
1. Sorgen Sie für eine Risikoteilung unter den Krankenversicherten.
2. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung wird als Prozentsatz des Gehalts festgelegt, das als Grundlage für die im Sozialversicherungsgesetz vorgeschriebenen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung dient (nachfolgend „Monatsgehalt“ genannt), der Rente, der Zulage oder des Grundgehalts.
3. Die Leistungen der Krankenversicherung richten sich nach dem Schweregrad der Erkrankung, dem Personenkreis des Leistungsumfangs und der Dauer der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung.
4. Die von der Krankenversicherung gedeckten Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen werden von der Krankenkasse und dem Krankenversicherungsteilnehmer gemeinsam getragen.
5. Die Krankenversicherung wird zentral, einheitlich, öffentlich und transparent verwaltet, wobei ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben gewährleistet ist, und sie steht unter dem Schutz des Staates.
Artikel 4 . Staatliche Politik zur Krankenversicherung - Konsolidiertes Dokument 28/VBHN-VPQH Gesetz zur Krankenversicherung
1. Der Staat zahlt oder unterstützt die Krankenversicherungsbeiträge für Menschen mit revolutionärem Engagement und bestimmte soziale Gruppen.
2. Der Staat gewährt Investitionstätigkeiten des Krankenversicherungsfonds bevorzugt, um den Fonds zu erhalten und zu vergrößern. Die Fondserträge und Kapitalerträge der Krankenkassen sind steuerfrei.
3. Der Staat schafft Bedingungen für Organisationen und Einzelpersonen, an der Krankenversicherung teilzunehmen oder Krankenversicherungsbeiträge für Zielgruppen zu zahlen.
4. Der Staat fördert Investitionen in die Entwicklung fortschrittlicher Technologien und technischer Mittel im Krankenversicherungsmanagement.
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