Ab dem 1. Juli wird das Grundgehalt entsprechend der Erhöhung angepasst, sodass auch die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Haushalte entsprechend den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 3 des Dekrets 24/2023/ND-CP angepasst wird.
Artikel 3 . Grundsätze der Krankenversicherung - Konsolidiertes Dokument 28/VBHN-VPQH Gesetz über die Krankenversicherung
1. Sorgen Sie für eine Risikoteilung unter den Krankenversicherten.
2. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung wird als Prozentsatz des Gehalts festgelegt, das den im Sozialversicherungsgesetz vorgeschriebenen obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde liegt (nachfolgend „Monatsgehalt“ genannt), der Rente, der Zulage oder des Grundgehalts.
3. Die Leistungen der Krankenversicherung richten sich nach dem Schweregrad der Erkrankung, dem Personenkreis des Leistungsumfangs und der Dauer der Teilnahme an der Krankenversicherung.
4. Die von der Krankenversicherung gedeckten Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen werden vom Krankenversicherungsträger und dem Krankenversicherungsteilnehmer gemeinsam getragen.
5. Die Krankenversicherung wird zentral, einheitlich, öffentlich und transparent verwaltet, wobei ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben gewährleistet ist, und sie steht unter dem Schutz des Staates.
Artikel 4 . Staatliche Politik zur Krankenversicherung - Konsolidiertes Dokument 28/VBHN-VPQH Gesetz zur Krankenversicherung
1. Der Staat zahlt oder unterstützt die Krankenversicherungsbeiträge für Menschen mit revolutionärem Engagement und bestimmte soziale Gruppen.
2. Der Staat gewährt Investitionstätigkeiten des Krankenversicherungsfonds bevorzugt, um den Fonds zu erhalten und zu vergrößern. Die Einkünfte des Fonds sowie die Kapitalerträge des Krankenversicherungsfonds sind steuerfrei.
3. Der Staat schafft die Voraussetzungen dafür, dass Organisationen und Einzelpersonen an der Krankenversicherung teilnehmen bzw. Krankenversicherungsbeiträge für Zielgruppen zahlen können.
4. Der Staat fördert Investitionen in die Entwicklung fortschrittlicher Technologien und technischer Mittel im Krankenversicherungsmanagement.
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