Die Zahl der uneinbringlichen Forderungen stieg um 34.000 Milliarden VND
Den jüngsten Statistiken der Vietnam Banking Association zufolge belaufen sich die gesamten uneinbringlichen Forderungen auf etwa 1,7 Milliarden VND, wovon 677.000 Milliarden VND außerbilanzielle Schulden sind. Dabei handelt es sich um eine Forderung, die von den Kreditinstituten noch immer aktiv eingetrieben wird.
Ein uneinbringlicher Kredit entsteht, wenn sich der Kreditnehmer seiner Schuldentilgung nur begrenzt bewusst ist, die Rückzahlung absichtlich verzögert, Vermögenswerte nicht übergibt oder Scheinstreitigkeiten vortäuscht, um Klagen vor Gericht einzureichen, wodurch es für Banken schwierig wird, mit besicherten Vermögenswerten umzugehen.

Herr Nguyen Quoc Hung, stellvertretender Vorsitzender und Generalsekretär der Bankenvereinigung, sagte, dass im Jahr 2024 die Einziehungsquote für hauptsächlich besicherte Vermögenswerte etwa 46,6 % erreichen werde, während die Quote der Kunden, die ihre uneinbringlichen Forderungen aktiv an die Banken zurückzahlen, nur 36 % erreichen werde.
Die verbleibenden Schulden werden an die Vietnam Asset Management Company (VAMC) verkauft oder durch den Verkauf gesicherter Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 7.000 Milliarden VND eingetrieben.
Seit Anfang 2025 sind die uneinbringlichen Forderungen um etwa 34.000 Milliarden VND gestiegen, während die Höhe der bearbeiteten uneinbringlichen Forderungen lediglich etwa 15.000 Milliarden VND erreicht hat.
Vertreter mehrerer Banken erklärten, dass die Resolution 42/2017/QH14 der Nationalversammlung zur Pilotierung der Begleichung uneinbringlicher Forderungen von Kreditinstituten abgelaufen sei und viele Vorschriften im 2024 novellierten Gesetz über Kreditinstitute nicht kodifiziert worden seien. Diese rechtlichen „Lücken“ behindern die Begleichung uneinbringlicher Forderungen, unterbrechen den Kreditfluss und beeinträchtigen die Möglichkeit von Privatpersonen und Unternehmen, auf Kapital zuzugreifen.
Um rechtliche Mängel bei der Bearbeitung uneinbringlicher Forderungen zu beheben, hat die Staatsbank von Vietnam auf Seiten der Verwaltungsagentur einen Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung zahlreicher Artikel des Gesetzes über Kreditinstitute ausgearbeitet, um eine Reihe von Inhalten der Resolution 42 zu legalisieren.
Durch die weitere Legalisierung der Bestimmungen der Resolution 42 soll ein synchroner Rechtsrahmen geschaffen werden, der Kreditinstitute sowie Organisationen für den Handel mit und die Bearbeitung von Schulden dabei unterstützt, ihre legitimen Rechte bei der Bearbeitung von uneinbringlichen Forderungen und Sicherheiten für uneinbringliche Forderungen auszuüben.
Notwendigkeit zusätzlicher Sanktionen zur Behandlung uneinbringlicher Forderungen
Um uneinbringliche Forderungen gründlich zu bearbeiten, erklärte Nguyen Thi Phuong, Direktorin der Rechtsabteilung der Joint Stock Commercial Bank for Investment and Development of Vietnam (BIDV), dass es notwendig sei, die Hinzufügung einiger Fälle einer Ermächtigung zur Beschlagnahme gesicherter Vermögenswerte in Betracht zu ziehen. Beispielsweise ist das zwangsübertragene Kreditinstitut berechtigt, die Sicherheiten für das zwangsübertragene Kreditinstitut zu verwerten, wenn die Parteien einen Forderungskauf durchgeführt haben.
Organisationen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Funktion haben, Schulden zu kaufen, zu verkaufen und zu verwalten (ausgenommen Organisationen, bei denen der Staat 100 % des Gründungskapitals besitzt und die Funktion haben, Schulden zu kaufen, zu verkaufen und zu verwalten), sind berechtigt, Sicherheiten für Kreditinstitute zu beschlagnahmen, die Schulden verkaufen...
Auch viele andere Meinungen vertreten die Ansicht, dass das Recht auf Pfändung von hypothekarisch belasteten Vermögenswerten gesetzlich geschützt und klar kodifiziert werden müsse, um die legitimen Interessen von Banken, Aktionären und Einlegern zu schützen - also jenen, die im Wesentlichen über das Kreditsystem Kapital in die Wirtschaft einbringen.
Verfahren wie die Beschlagnahme von Vermögenswerten, die Einziehung und vereinfachte Bearbeitungsverfahren müssen speziell geregelt sein und eine ausreichend starke Rechtskraft haben, um formelle Vereinbarungen vermeiden zu können. Das letztendliche Ziel der Begleichung uneinbringlicher Forderungen besteht nicht darin, der Bank einen Vorteil zu verschaffen, sondern in der Verantwortung, die Rechte und Interessen aller Parteien, einschließlich des Dritten, des Einlegers, zu wahren.
Laut Nguyen Quoc Hung, dem Generalsekretär der Bankenvereinigung, sind die Ursachen für den Umgang mit uneinbringlichen Forderungen in Wirklichkeit vor allem die Rückstellungen, die die Kreditinstitute für Risiken bilden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Gewinne und Geschäftsergebnisse der Kreditinstitute und bedeutet eine Verringerung der Mittel zur Unterstützung der Unternehmen. Wenn nicht umgehend auf nicht zirkulierende Cashflows reagiert wird, wirkt sich dies auf die Liquidität aus.
Das Analyseteam des Ausbildungs- und Forschungsinstituts der BIDV Bank schlug einen Mechanismus vor, mit dem Kreditinstitute proaktiv beschlagnahmte und besicherte Vermögenswerte verwalten können. Durch die Hinzufügung dieser Bestimmung werden auch die üblichen „Gläubigerrechte“ legalisiert. Die Methode der Beschlagnahme gesicherter Vermögenswerte ist in bestimmten Fällen wirksam, beispielsweise: Der Sicherungsnehmer verlässt den Ort; nicht verwaltete Sicherheiten; Sicherheiten sind unbebaute Grundstücke …
Dem Analyseteam des BIDV zufolge spart es den beteiligten Parteien Zeit und Kosten und schont und verringert die Verschwendung sozialer Ressourcen, wenn Kreditinstitute proaktiv beschlagnahmte Vermögenswerte zur Eintreibung von Forderungen pfänden können, anstatt Klage vor Gericht einreichen oder Zwangsvollstreckungen organisieren zu müssen.
Schließlich hoffen die Banken, die rechtliche „Lücke“ im Umgang mit uneinbringlichen Forderungen bald schließen zu können, sodass das Risiko uneinbringlicher Forderungen die Sicherheit der Kreditinstitute nicht beeinträchtigt.
Quelle: https://hanoimoi.vn/som-lap-khoang-trong-xu-ly-no-xau-699971.html
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