Die Saigon Thuong Tin Commercial Joint Stock Bank (Sacombank) hat vor Kurzem ein Dokument bezüglich der Facebook-Seite mit dem Namen „THANG DANG“ an die zentrale Propagandaabteilung, das Ministerium für öffentliche Sicherheit, das Ministerium für Information und Kommunikation sowie Presseagenturen geschickt.
Dokument der Sacombank mit Informationen zu Herrn Duong Cong Minh in sozialen Netzwerken.
Konkret wurden am 1. April auf der Facebook-Seite „THANG DANG“ Nachrichten darüber gepostet, dass Herrn Duong Cong Minh, dem Vorstandsvorsitzenden der Saigon Thuong Tin Commercial Joint Stock Bank (Sacombank), die Ausreise aus dem Land untersagt worden sei, da er mit Frau Truong My Lan, der Vorstandsvorsitzenden der Van Thinh Phat Company, in Verbindung stehe, sowie einige andere Informationen.
Sacombank bestätigt, dass die oben genannten Informationen vollständig erfunden und verleumderisch sind und darauf abzielen, die Führungskräfte von Sacombank zu diffamieren. Herr Duong Cong Minh, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sacombank, hat in keinerlei Zusammenhang mit dem Fall Van Thinh Phat gestanden und ihm ist, wie der Facebook-Nutzer „THANG DANG“ berichtet, kein Ausreiseverbot auferlegt worden.
In einer damit zusammenhängenden Entwicklung kam es am Morgen des 2. April zu starken Kursschwankungen bei den STB-Aktien der Sacombank. 84 Millionen Aktien wechselten den Besitzer und fielen zeitweise bis fast auf den Mindestkurs. Zum Ende der Morgensitzung lag der Kurs bei 30.650 VND/Aktie und war damit 2,4 % niedriger.
Zuvor hatte die Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Information und Kommunikation von Hanoi am 12. Juni 2023 die Entscheidung Nr. 55/QD-XPVPHC erlassen, mit der gegen Herrn Dang Tat Thang – Inhaber des Kontos THANG DANG – eine Verwaltungsstrafe verhängt wurde, weil er Informationen veröffentlicht hatte, die den Ruf und die Ehre von Herrn Duong Cong Minh – Vorstandsvorsitzender der Sacombank – beleidigten.
Das oben genannte Verhalten verstieß gegen die Vorschriften der Regierung zur Verwaltung der Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten und Online-Informationen, die in Punkt a, Absatz 1, Artikel 101 des Dekrets Nr. 15P der Regierung vom 3. Februar 2020 zur Regelung von Sanktionen für Verwaltungsverstöße in den Bereichen Post, Telekommunikation, Radiofrequenzen, Informationstechnologie und elektronische Transaktionen, geändert und ergänzt durch das Dekret Nr. 14 der Regierung vom 27. Januar 2022, für Verwaltungssanktionen geregelt sind .
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