Was sagt das Gesetz zum Mindestabstand zwischen Fahrzeugen bei der Teilnahme am Straßenverkehr? - Leser Bao Linh
Neuste Regelungen zum Mindestabstand bei der Teilnahme am Straßenverkehr. (Quelle TVPL) |
Regelungen zum Mindestabstand bei der Teilnahme am Straßenverkehr
Gemäß Rundschreiben 31/2019/TT-BGTVT müssen Fahrzeugführer bei der Teilnahme am Straßenverkehr die auf den Verkehrsschildern angegebenen Vorschriften zum Mindestsicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen (vom Typ Kraftfahrzeug, Spezialmotorrad) strikt einhalten.
Auf Straßen, auf denen es keine Schilder gibt, die den Mindestsicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen anzeigen, müssen die Fahrer die Vorschriften in Artikel 11 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT einhalten.
Dementsprechend müssen Autofahrer und spezialisierte Motorradfahrer beim Fahren auf der Straße einen Sicherheitsabstand zum vor ihnen fahrenden Fahrzeug einhalten; An Stellen, an denen ein Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ steht, darf der Abstand nicht geringer sein als der auf dem Schild angegebene Wert.
Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen bei der Teilnahme am Straßenverkehr:
(1) Bei trockenen Straßenverhältnissen wird der Sicherheitsabstand für jede Geschwindigkeit wie folgt angegeben:
Geschwindigkeit (km/h) | Mindestsicherheitsabstand (m) |
V = 60 | 35 |
60 | 55 |
80 | 70 |
100 | 100 |
Bei einer Geschwindigkeit unter 60 km/h muss der Fahrer aktiv einen Sicherheitsabstand zum vor ihm fahrenden Fahrzeug einhalten; Dieser Abstand hängt von der Fahrzeugdichte und der tatsächlichen Verkehrssituation ab, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
(2) Bei Regen, Nebel, Glätte der Fahrbahn, kurvenreichem Gelände, steilen Pisten oder eingeschränkter Sicht muss der Fahrer den entsprechenden Sicherheitsabstand größer einhalten als den auf dem Schild angegebenen oder unter Punkt (1) genannten Wert.
Wie hoch ist die Geldstrafe bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands?
Abhängig von der Art des Fahrzeugs (Motorrad oder Auto) und der Schwere des Verstoßes werden Fahrer, die bei der Teilnahme am Straßenverkehr den Sicherheitsabstand nicht einhalten, gemäß den Bestimmungen des Dekrets 100/2019/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret 123/2021/ND-CP) mit unterschiedlichen Geldstrafen bestraft, und zwar wie folgt:
- Für Motorräder:
+ Geldstrafe von 100.000 VND bis 200.000 VND, wenn der Fahrer den Sicherheitsabstand nicht einhält und eine Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug verursacht oder den durch das Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ vorgeschriebenen Abstand nicht einhält.
+ Geldstrafe zwischen 4 und 5 Millionen VND und Entzug des Führerscheins für 2 bis 4 Monate, wenn der Fahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen nicht einhält und so einen Verkehrsunfall verursacht; .
- Für Fahrzeuge, die Pkw sind:
+ Geldstrafe von 800.000 VND bis 1 Million VND, wenn der Fahrer den Sicherheitsabstand nicht einhält und eine Kollision mit dem vorausfahrenden Fahrzeug verursacht oder den durch das Schild „Mindestabstand zwischen zwei Fahrzeugen“ vorgeschriebenen Abstand nicht einhält.
+ Geldstrafe zwischen 4 und 6 Millionen VND und Ausschluss des Führerscheins für 2 bis 4 Monate, wenn der Fahrer einen Verkehrsunfall verursacht, indem er beim Fahren auf der Autobahn die Vorschriften zum Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält.
+ Geldstrafe von 10 bis 12 Millionen VND und Entzug des Führerscheins für 2 bis 4 Monate, wenn der Fahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen nicht einhält und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht.
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