Die Regelungen für die Sommerferien des Schulpersonals bereiten den Lehrern derzeit Sorge. Illustration: Van Trang
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung (MOET) hat soeben das Rundschreiben Nr. 05/2025/TT-BGDDT (im Folgenden „Rundschreiben 05“ genannt) herausgegeben, das ab dem 22. April 2025 in Kraft tritt. Dieses Rundschreiben regelt die Arbeitszeiten für Allgemeinbildungslehrer und Lehrer an universitätsvorbereitenden Schulen.
Rundschreiben 05 ersetzt offiziell das Rundschreiben Nr. 28/2009/TT-BGDDT vom 21. Oktober 2009 – dieses Dokument wurde in den letzten 16 Jahren angewendet. Zu den nennenswerten Neuerungen dieses Rundschreibens zählen die Ergänzungen zur Urlaubszeit von Schulleitern und Konrektoren allgemeinbildender Schulen.
Demnach haben Schulleiter und stellvertretende Schulleiter wie Lehrer Sommerferien, wobei die Urlaubszeit während des Schuljahres und der Sommerferien flexibel eingeteilt werden kann. Um jedoch einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten, müssen die Urlaubspläne der Schulleitung gemeldet und mit der Schulleitung abgestimmt werden, um zu vermeiden, dass der gesamte Vorstand gleichzeitig abwesend ist.
Für Lehrer beträgt der jährliche Sommerurlaub 2 Monate, einschließlich Urlaubsanspruch gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs 2019. Während dieser Zeit erhalten die Lehrer weiterhin ihr volles Gehalt und Zulagen (sofern vorhanden).
Laut dem jüngsten Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung gibt es keine Regelungen zu den Sommerferien für Schulpersonal. Das Schulpersonal wird als pädagogisches Laufbahnpersonal eingestuft und die Arbeitszeiten richten sich nach den Verwaltungsstunden und den Vorschriften zu Arbeitszeit und Ruhezeiten gemäß dem Arbeitsgesetzbuch.
Falls Sommerferien erforderlich sind, muss das Schulpersonal die Zustimmung des Schulleiters einholen und die Urlaubszeit muss den Bestimmungen der Artikel 113 und 114 dieses Kodex entsprechen.
Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches haben Arbeitnehmer, die 12 Monate für einen Arbeitgeber arbeiten, Anspruch auf Jahresurlaub bei voller Bezahlung. Speziell:
12 Arbeitstage für Arbeiten unter normalen Bedingungen
14 Tage für minderjährige Arbeitnehmer, behinderte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer in anstrengenden, giftigen oder gefährlichen Umgebungen
16 Tage für Personen, die besonders schwere, giftige oder gefährliche Arbeiten oder Berufe ausüben.
Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiter für jeweils 5 Jahre ununterbrochener Beschäftigung einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr.
Demnach wird es für das Schulpersonal keine langen Sommerferien wie für die Lehrer geben, es wird jedoch weiterhin Anspruch auf Jahresurlaub gemäß den geltenden Arbeitsgesetzen haben.
Laut laodong.vn
Quelle: https://baothanhhoa.vn/quy-dinh-moi-ve-thoi-gian-nghi-he-cua-giao-vien-nhan-vien-truong-hoc-245939.htm
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