
Darin ändert und ergänzt das Dekret Nr. 83/2023/ND-CP Artikel 17 über die private Ausgabe von Staatsanleihen wie folgt:
Bei der privaten Emission werden Staatsanleihen direkt an den jeweiligen Käufer verkauft oder es wird eine Geschäftsbank oder eine Filiale einer ausländischen Bank als Vertriebs- und Zahlungsstelle für die Staatsanleihen (Vertriebsstelle) für den Käufer ausgewählt.
Das Staatsschatzamt entwickelt einen Plan zur gesonderten Ausgabe von Staatsanleihen und legt ihn dem Finanzministerium zur Genehmigung vor. Der private Emissionsplan umfasst die folgenden grundlegenden Inhalte: Anleihekäufer; Voraussichtliches Veröffentlichungsvolumen; Laufzeit der Anleihe; Erwarteter Zinssatz; Voraussichtliches Erscheinungsdatum; Voraussichtliche Form der Privatemission (die Staatskasse emittiert direkt oder wählt Vertriebsstellen aus).
Das Finanzministerium genehmigt den Plan zur Ausgabe privater Staatsanleihen gemäß den oben genannten Bestimmungen.
Auf Grundlage des vom Finanzministerium genehmigten privaten Emissionsplans organisiert die Staatskasse die Umsetzung. Im Falle der Auswahl eines Vertriebshändlers erfolgen die Auswahl und der Vertragsabschluss mit dem Vertriebshändler gemäß den Bestimmungen: Bedingungen für die Aufnahme als Vertriebshändler und Verfahren zur Auswahl eines Vertriebshändlers.
Voraussetzungen, um Anleihenvertrieb zu werden
Zu den Voraussetzungen, um Vertriebspartner zu werden, gehören im Einzelnen:
- Sind Geschäftsbanken und Zweigstellen ausländischer Banken rechtmäßig in Vietnam gegründet und tätig, mit der Aufgabe, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute und den Anweisungen der Staatsbank von Vietnam Dienstleistungen als Agentur für die Ausgabe von Anleihen zu erbringen?
- über ein operatives Netzwerk verfügen, um die Verteilung und Zahlung von Staatsanleihen zu gewährleisten;
- Legen Sie einen Plan zur Organisation der Verteilung und Zahlung von Anleihen vor, der den Anforderungen der emittierenden Organisation für jede Emission entspricht.
Auswahlverfahren für Vertriebshändler
In der Verordnung Nr. 83/2023/ND-CP ist eindeutig festgelegt: Wenn die Notwendigkeit besteht, Anleihen auf private Weise über einen Vertriebsagenten auszugeben, muss das Staatsschatzamt den Emissionsplan auf den Websites des Finanzministeriums, des Staatsschatzamts und der Börse bekannt geben, damit sich Geschäftsbanken und Zweigstellen ausländischer Banken für die Teilnahme als Vertriebsagenten registrieren können. Der Inhalt der Bekanntmachung umfasst:
Informationen zu den voraussichtlich zu begebenden Anleihen: Grundlegende Bedingungen der Anleihen (Emissionswährung, Laufzeit, Nennwert, Kapital- und Zinszahlungsmethode); voraussichtliches Volumen der zu emittierenden Anleihen; voraussichtliches Veröffentlichungsdatum, Veröffentlichungsmethode;
Informationen zur Händlerauswahl: Bedingungen für Händler laut Verordnung; Frist und Ort zum Einreichen der Bewerbungsunterlagen für die Aufnahme als Vertriebspartner.
Organisationen, die die Voraussetzungen für die Zulassung als Vertriebshändler erfüllen und dies wünschen, müssen einen versiegelten Antrag direkt bei der Staatskasse einreichen oder ihn per Post an die von der Staatskasse bekannt gegebene Adresse senden.
Änderung der Vorschriften zu Fremdwährungsanleihen
Darüber hinaus ändert und ergänzt Dekret Nr. 83/2023/ND-CP auch die Klauseln 2 und 3, Artikel 22 zu Fremdwährungsanleihen.
Gemäß den neuen Bestimmungen soll das Finanzministerium auf Grundlage des Mobilisierungsbedarfs des Staatshaushalts unter Vorsitz der Staatsbank Vietnams und in Abstimmung mit dieser ein Projekt zur Ausgabe von Staatsanleihen auf dem Inlandsmarkt in frei konvertierbaren Fremdwährungen entwickeln und es dem Premierminister zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Das Projekt umfasst die folgenden grundlegenden Inhalte: 1-Zweck der Ausgabe; 2-Emissionsvolumen; 3-Bedingungen der Anleihen: Laufzeit, Ausgabewert; Währung der Anleiheemission und -zahlung; Ausgabekurs; 4-Methode der Anleiheemission (Gebot, Zeichnung oder Privatausgabe); 5-Subjekte, die Anleihen gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets und des Gesetzes zur Devisenverwaltung kaufen; 6-Registrierung, Verwahrung und Handel.
Dekret Nr. 83/2023/ND-CP legt fest, dass das Finanzministerium die Ausgabe von Fremdwährungsanleihen auf der Grundlage des vom Premierminister genehmigten Projekts zur Ausgabe von Fremdwährungsanleihen organisiert.
Quelle
Kommentar (0)