Bei LKW mit Hebekran (auch Hebezeug genannt) muss der Halter neben dem LKW-Fahrzeugschein noch ein weiteres Dokument vorlegen.
Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong ging eine Leserfrage dazu ein, dass LKW mit Kränen ab 2025 bei der Anmeldung zur Inspektion das Kranprüfzertifikat vorlegen müssen. Um was für ein Dokument handelt es sich?
Fahrzeuge, die mit einer Hebevorrichtung ausgestattet sind, müssen bei der Hauptuntersuchung eine Sicherheitsprüfbescheinigung der Hebevorrichtung vorlegen (Symbolfoto).
Zu diesem Thema sagte ein Vertreter einer Fahrzeugprüfstelle, dass das ab 2025 gültige Rundschreiben 47/2024 vorschreibt, dass bei Fahrzeugen mit Hebevorrichtungen (wie Lastwagen mit Kränen zum Baumschnitt, für elektrische Reparaturen usw., wie im Fall eines Lesers der Zeitung Giao Thong) der Fahrzeughalter bei der Inspektion Dokumente auf dem Fahrzeugschein vorlegen muss, wobei es sich um den Original-Fahrzeugschein, eine beglaubigte Kopie oder eine beglaubigte elektronische Kopie des Original-Fahrzeugscheins handeln kann; Original Fahrzeugschein Terminpapier.
Zusätzlich muss ein gültiger Prüfnachweis (Original oder beglaubigte Kopie bzw. beglaubigte elektronische Kopie des Originals) der fahrzeugmontierten Hebevorrichtung vorgelegt werden.
Es handelt sich um ein Sicherheitsprüfzertifikat für Hebegeräte, das von einem Sicherheitsprüfunternehmen geprüft und ausgestellt wurde.
Falls das Hebezeug-Sicherheitsprüfzertifikat abläuft, muss der Fahrzeughalter das Fahrzeug zunächst zur Hebezeug-Sicherheitsprüfung bringen. Wenn Sie über ein Zertifikat zur Sicherheitsprüfung der Hebevorrichtung verfügen, bringen Sie das Fahrzeug mit dieser Vorrichtung zur Prüfung.
Der Grund für diese Änderung besteht darin, die technische Sicherheit und den Umweltschutz von Fahrzeugen mit Hebevorrichtungen bei der Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr umfassend zu gewährleisten.
Dabei handelt es sich um Fälle, in denen für Fahrzeuge gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses 44/2016 strenge Anforderungen an die Arbeitssicherheit und Hygiene gelten.
Nach Aussage des Vertreters der Prüfstelle müssen nicht alle LKW-Typen mit Hebekranen ein Sicherheitsprüfzertifikat der Hebevorrichtung vorweisen.
Zu den mit Ausrüstung ausgestatteten Fahrzeugen, die das oben genannte Zertifikat vorweisen müssen, gehören: Fahrzeuge mit Hebeausrüstung mit einer vorgesehenen Hubkapazität von 1.000 (kg) oder mehr; Hebezeuge mit einer maximalen Hubhöhe von mehr als 2,0 (m); Flaschen mit Flüssiggas, Flüssiggas, komprimiertem Erdgas oder Flüssigkeiten mit einem Betriebsdruck von über 0,7 (bar) oder Flüssigkeiten oder Feststoffen in Pulverform ohne Druck, die jedoch nach der Entnahme Gas mit einem Druck von über 0,7 (bar) verwenden, wie in der Verordnung 44/2016 vorgeschrieben.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/quy-dinh-moi-ve-kiem-dinh-xe-tai-gan-can-cau-nang-ha-192250208163128682.htm
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