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Welche neuen Regelungen gibt es zur außeruniversitären Lehre?

Báo Phụ nữ Việt NamBáo Phụ nữ Việt Nam13/01/2025

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Frage: „Darf Lehrer, die an Schulen zusätzlichen Unterricht geben, ab dem 14. Februar 2025 kein Geld mehr von den Schülern einziehen? Welche Verantwortung trägt der Schulleiter bei der Verwaltung des zusätzlichen Unterrichts und des Unterrichts?“, Nguyen Thu Ha (Nghe An).

Zu dieser Frage antwortet LAW LIBRARY wie folgt:

Gemäß Absatz 1, Artikel 5 des Rundschreibens 29/2024/TT-BGDDT lauten die Bestimmungen zum zusätzlichen Unterricht an Schulen wie folgt:

Artikel 5. Zusätzlicher Unterricht und Lernen in Schulen

1. Für zusätzlichen Unterricht und Lernen in Schulen dürfen von den Schülern keine Gebühren erhoben werden und sind nur für Schüler bestimmt, die sich für zusätzlichen Unterricht in den einzelnen Fächern wie folgt anmelden:

a) Studierende, deren Fachleistungen im letzten Semester nicht zufriedenstellend sind;

b) von der Schule ausgewählte Schüler zur Förderung herausragender Schüler;

c) Schülerinnen und Schüler im letzten Studienjahr melden sich freiwillig zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfungen und Abiturprüfungen gemäß dem Lehrplan der Schule an.

2. Die Schule organisiert für Schüler, auf die die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels zutreffen, die Einreichung eines Antrags auf zusätzliches Studium nach Fächern in jeder Jahrgangsstufe (gemäß Formular Nr. 01 im Anhang dieses Rundschreibens).

3. Auf Grundlage der Anzahl der angemeldeten Schüler entwickelt die Schule einen Plan zur Organisation von zusätzlichem Unterricht für jedes Fach in jeder Jahrgangsstufe.

Ab dem 14. Februar 2025 dürfen Lehrkräfte, die an Schulen Zusatzunterricht geben, daher kein Geld von den Schülern einziehen und dürfen Zusatzunterricht nur für Schüler geben, die sich für die einzelnen Fächer wie oben vorgeschrieben anmelden.

In Bezug auf die Verantwortung des Schulleiters bei der Verwaltung von zusätzlichem Lernen und Lehren wird gemäß Artikel 13 des Rundschreibens 29/2024/TT-BGDDT die Verantwortung des Schulleiters wie folgt festgelegt:

1. Organisieren Sie zusätzlichen Unterricht und Lernen in Schulen gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen.

2. Die Leitung der an der Schule tätigen Lehrkräfte hat im Rahmen der Teilnahme am außerschulischen Unterricht die Einhaltung der Bestimmungen in Ziffer 3, Artikel 6 dieses Rundschreibens sicherzustellen; Koordinieren Sie die Überwachung und Inspektion der außerschulischen Lehraktivitäten der an der Schule unterrichtenden Lehrer.

3. Sie sind gegenüber der direkten Verwaltungsbehörde für die Qualität des zusätzlichen Lehr- und Lernangebots an den Schulen verantwortlich. Verwaltung und Verwendung der Mittel zur ordnungsmäßigen Organisation von zusätzlichem Lehr- und Lernstoff an Schulen.

4. Bei Verstößen gegen die Regelungen zu zusätzlichem Lehren und Lernen ist die zuständige Behörde zur Vornahme von Maßnahmen entsprechend zu verfahren oder diese den zuständigen Behörden zu empfehlen.

5. Meinungen, Empfehlungen und Wünsche von Schülern und Eltern bezüglich zusätzlichem Lehren und Lernen vor und während des Implementierungsprozesses entgegennehmen und bearbeiten.


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Quelle: https://pnvnweb.dev.cnnd.vn/quy-dinh-moi-ve-day-them-hoc-them-the-nao-20250110132404907.htm

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