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Neueste Vorschriften zur Grundstücksaufteilung und zur Gebietsaufteilung in Nam Dinh

Báo Dân tríBáo Dân trí20/09/2024

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Das Volkskomitee der Provinz Nam Dinh hat gerade den Beschluss Nr. 35/2024 erlassen, der die Bedingungen und die Mindestfläche für die Landaufteilung und -konsolidierung für verschiedene Landarten in diesem Gebiet regelt. Diese Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft.

Was die Abgrenzung von Gebieten zur Regelung der für die Landaufteilung in der Provinz zulässigen Mindestfläche betrifft, umfasst Gebiet I Grundstücke in Bezirken der Stadt Nam Dinh und bestehenden Städten.

Gebiet II umfasst Grundstücke in Wohngebieten entlang von Nationalstraßen, Provinzstraßen und Kreisstraßen; Wohngebiete entlang der Hauptstraßen der Gemeinde. Darüber hinaus gibt es auch Grundstücke in Wohngebieten in bestimmten Gebieten in der Stadt Nam Dinh sowie im Bezirk Truc Ninh, Bezirk Y Yen, Bezirk Xuan Truong, Bezirk Giao Thuy und Bezirk Hai Hau.

Gebiet III umfasst Grundstücke in den übrigen Gebieten.

Quy định mới nhất về diện tích tách thửa, phân lô đất tại Nam Định - 1

Ein Stadtgebiet in der Provinz Nam Dinh (Foto: Duong Tam).

Im Bereich I muss das Grundstück, wenn es Bestandteil einer Straße oder Gasse mit einer Straßenbreite von über 2,5 m ist, nach der Aufteilung eine Mindestfläche von 30 m², eine Mindestfrontbreite von 4 m und eine Mindesttiefe ab der Baugrenze von 5 m aufweisen.

Wenn die Gasse eine Straßenbreite von weniger als oder gleich 2,5 m hat, muss sie eine Mindestfläche von 45 m², eine Mindestfrontbreite von 4 m und eine Mindesttiefe im Vergleich zur Baugrenze von 7 m aufweisen.

In den Gebieten II und III haben die Wohngrundstücke nach der Parzellierung eine Mindestfläche von 50 m² bzw. 80 m², mit einer Mindestfrontbreite von 4 m und einer Mindesttiefe von 7 m ab der Baugrenze.

Bei Gewerbe- und Dienstleistungsgrundstücken muss die Mindestfläche nach der Parzellierung 1.000 m², die Mindestfrontbreite 15 m und die Mindesttiefe ab der Baugrenze 20 m betragen.

Bei nichtlandwirtschaftlichen Produktionsflächen beträgt die Mindestfläche 3.000 m², die Mindestfrontbreite 20 m und die Mindesttiefe ab Baugrenze 25 m.

Bezüglich der Übergangsbestimmungen gilt, dass für bereits genutzte oder aufgeteilte Grundstücke, deren Wohnfläche kleiner ist als die Mindestwohnfläche, die vor dem 27. Juni 2013 existierten, aber die Bedingungen für die Erteilung einer Bescheinigung über das Landnutzungsrecht erfüllten, dem Landnutzer eine Bescheinigung ausgestellt werden muss.


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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/quy-dinh-moi-nhat-ve-dien-tich-tach-thua-phan-lo-dat-tai-nam-dinh-20240920005711715.htm

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