Wie werden verkehrspolizeiliche Halteanordnungen ab dem 15. September 2023 geregelt? - Leser Van Trang
Aktuelle Regelungen zu Anhalteanordnungen der Verkehrspolizei ab 15. September 2023
Die Fahrzeugstoppanordnungen der Verkehrspolizei sind in Artikel 17 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA (gültig ab 15. September 2023) wie folgt konkret geregelt:
(1) Die Anweisung der Verkehrspolizei, ein Fahrzeug anzuhalten, erfolgt durch eines der folgenden Signale oder eine Kombination der folgenden Signale:
- Verkehrsstäbe, Hupen, Lautsprecher, Vorrangsignale von Streifen- und Kontrollfahrzeugen;
- Andere gesetzlich vorgeschriebene Signale, darunter: Schilder, Markierungen, Absperrungen.
(2) Befehl zum Anhalten eines Fahrzeugs bei einer Kontrolle an einem Punkt auf der Straße, bei der Verkehrspolizeistation
- Verkehrspolizisten wählen eine geeignete Position, stehen stramm, blicken auf das zu kontrollierende Fahrzeug und signalisieren dem Fahrzeug, in sicherer Entfernung anzuhalten; Die rechte Hand hält den Verkehrsstab und zeigt auf das zu kontrollierende Fahrzeug, gleichzeitig pfeift sie kräftig und weist den Fahrer des zu kontrollierenden Fahrzeugs an, an einer geeigneten und sicheren Stelle zur Kontrolle anzuhalten;
- Beim Empfang eines Signals muss der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und das Fahrzeug an der von der Verkehrspolizei angewiesenen Position anhalten.
(3) Befehl zum Anhalten eines Fahrzeugs aus einem Streifenwagen oder einem mobilen Kontrollfahrzeug
- Falls Streifen- und Kontrollfahrzeug in gleicher Richtung und vor dem zu kontrollierenden Fahrzeug fahren:
Verkehrspolizisten halten einen Verkehrsstab und bewegen ihn horizontal zur rechten oder linken Seite des patrouillierenden und kontrollierenden Fahrzeugs (je nach Straßenabschnitt oder Fahrspur, auf der sich das kontrollierte Fahrzeug bewegt) und heben ihn dann vertikal senkrecht zum Boden an; Verwenden Sie Hupen, Lautsprecher und Vorfahrtssignale von Streifen- und Kontrollfahrzeugen, um die Fahrer von Fahrzeugen, die kontrolliert werden müssen, anzuweisen, an geeigneten und sicheren Orten zur Kontrolle anzuhalten. Beim Empfang eines Signals muss der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und das Fahrzeug an der vom Verkehrspolizisten angewiesenen Position anhalten;
- Falls Streifen- und Kontrollfahrzeug in gleicher Richtung und hinter dem zu kontrollierenden Fahrzeug fahren:
Verkehrspolizisten verwenden Lautsprecher, um Prioritätssignale der patrouillierenden und kontrollierenden Fahrzeuge auszustrahlen; Weisen Sie den Fahrer des zu kontrollierenden Fahrzeugs an, an einer geeigneten und sicheren Stelle zur Kontrolle anzuhalten. Bei Bedarf und unter Gewährleistung der Sicherheit dürfen Streifen- und Kontrollfahrzeuge vor den zu kontrollierenden Fahrzeugen vorbeifahren und den Befehl zum Anhalten der Fahrzeuge gemäß den oben genannten Vorschriften ausführen. Beim Empfang des Signals muss der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und das Fahrzeug an der vom Verkehrspolizisten angewiesenen Stelle anhalten.
Fälle, in denen die Verkehrspolizei ab dem 15. September 2023 Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten darf
Gemäß Absatz 1, Artikel 16 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA dürfen Verkehrspolizisten, die planmäßig Streifen- und Kontrollaufgaben durchführen, Fahrzeuge in folgenden Fällen zur Kontrolle anhalten:
- Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften und andere Gesetzesverstöße direkt oder durch professionelle technische Geräte und Mittel festzustellen und zu erfassen;
- Anordnungen und Pläne zur allgemeinen Kontrolle des Fahrzeugverkehrs umzusetzen, um Ordnung, Verkehrssicherheit und soziale Ordnung zu gewährleisten; Die zuständigen Behörden haben einen Plan für Patrouillen, Kontrollen und die Behandlung von Verstößen im Hinblick auf die Gewährleistung der Ordnung, der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ordnung herausgegeben.
- Es liegt eine schriftliche Anfrage des Leiters oder des stellvertretenden Leiters der Ermittlungsbehörde vor; Fordern Sie bei den zuständigen Behörden Dokumente an, um Fahrzeuge zur Inspektion anzuhalten und so die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Bekämpfung der Kriminalität; Verhütung von Naturkatastrophen und Bränden; Krankheitsprävention; Rettung und andere illegale Handlungen. Im Anforderungsdokument müssen Zeitpunkt, Strecke, zur Kontrolle angehaltene Verkehrsmittel, Abfertigung und beteiligte Kräfte konkret angegeben sein;
- Es gibt Berichte, Überlegungen, Empfehlungen und Anzeigen von Organisationen und Einzelpersonen über Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Anforderungen beim Kontrollstopp
(i) Das Anhalten und Steuern von Fahrzeugen muss die folgenden Anforderungen gewährleisten:
- Sicher, gesetzeskonform und ohne Behinderung des Verkehrs;
- Beim Anhalten eines Fahrzeugs ist eine Kontrolle durchzuführen und etwaige Verstöße entsprechend den Vorschriften zu ahnden.
(ii) Beim Anhalten oder Kontrollieren an einem Punkt einer Verkehrsstraße, an einer Verkehrspolizeistation, müssen die in Punkt (i) genannten Anforderungen und die folgenden Anforderungen sichergestellt werden:
- Platzieren Sie Barrieren mit konischen Pfosten oder Seilen, die entlang der Straße im Straßenabschnitt, in der Fahrspur nahe dem Bordstein oder Bürgersteig gespannt sind, um einen Bereich zu bilden, in dem die Verkehrsordnung und -sicherheit gemäß den Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zur Umsetzung der Demokratie bei der Gewährleistung von Verkehrsordnung und -sicherheit gewährleistet wird. Setzen Sie je nach tatsächlicher Situation und Merkmalen der Verkehrsroute die entsprechende Länge der Barriere ein, um die Sicherheit zu gewährleisten.
- Bereiche, die der Gewährleistung der Verkehrsordnung und -sicherheit dienen, müssen den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen; ausreichend Platz für die Anordnung und Installation technischer Geräte und Einrichtungen für berufliche Tätigkeiten, Kontrolle und Behandlung von Verstößen; Je nach tatsächlicher Situation im Kontrollbereich und Kontrollthema können Verkehrspolizisten eingesetzt werden, um den Verkehr zu lenken, zu regeln und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
(iii) Beim Anhalten und Lenken von Fahrzeugen auf der Autobahn müssen die in den Punkten (i) und (ii) genannten Anforderungen sowie die folgenden Anforderungen gewährleistet sein:
- Bei Kontrollen an einer Stelle dürfen Fahrzeuge zur Kontrolle und Ahndung von Verstößen nur an folgenden Stellen angehalten werden: Mautstellenbereich, Start- und Endpunkt der Autobahn;
- Bei Streifen- und Verkehrsregelungen dürfen Fahrzeuge zur Kontrolle und Ahndung von Verstößen nur in folgenden Fällen auf dem Standstreifen angehalten werden: Es werden schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit festgestellt, bei denen eine unmittelbare Gefahr einer Verkehrsunsicherheit besteht; die Kriminalitätsbekämpfung koordinieren; Verhütung von Naturkatastrophen und Bränden; Rettung; Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen auf der Autobahn melden, anprangern und reflektieren; Erkennen Sie Fahrzeuge, die auf der Autobahn illegal anhalten und parken. Nach der Beseitigung des Vorfalls müssen die Markierungen, Seile und Warnschilder unverzüglich entfernt und versetzt werden;
- Das Schild Nummer 245a „Langsam fahren“ bzw. das Schild Nummer 245b (für internationale Strecken) vor dem Verkehrspolizei-Team in Richtung des Verkehrs aufstellen, der gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrszeichengesetzes geregelt werden muss.
Gemäß: Klauseln 2, 3, 4, Artikel 16, Rundschreiben 32/2023/TT-BCA.
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