Diese Verordnung regelt die Arbeitsweise des Lenkungsausschusses für die Umsetzung der Verwaltungseinheitenregelung auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2030 (Lenkungsausschuss), der mit Beschluss Nr. 1268/QD-TTg des Premierministers vom 28. Oktober 2023 eingerichtet wurde.

Funktionsprinzip
Gemäß der Satzung arbeitet der Lenkungsausschuss kollektiv und fördert die persönliche Verantwortung des Ausschussvorsitzenden und die Verantwortung der für die Branche und das Fachgebiet zuständigen Mitglieder. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgaben dieser Ordnung nebenamtlich tätig.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses und des Ständigen Gremiums des Lenkungsausschusses müssen die ihnen zugewiesenen Aufgaben proaktiv lösen und dafür Verantwortung übernehmen.
Koordinieren und tauschen Sie Informationen bei der Arbeitsabwicklung entsprechend den Funktionen, Aufgaben und Befugnissen aus und stellen Sie so Aktualität und Effizienz sicher.
Die Ergebnisse der Umsetzung der Aufgaben der Mitglieder des Lenkungsausschusses werden den Leitern des Lenkungsausschusses umgehend und umfassend mitgeteilt und zur Zusammenfassung und Überwachung an die Ständige Agentur übermittelt.
Der Vorstandsvorsitzende verwendet das Siegel des Premierministers; Der stellvertretende Leiter und die Mitglieder verwenden bei der Durchführung der Aktivitäten des Lenkungsausschusses das Siegel der Agentur, bei der sie arbeiten.
Die ständige Agentur ist das Innenministerium.
Das Innenministerium ist die ständige Agentur des Lenkungsausschusses und verantwortlich für die Unterstützung des Lenkungsausschusses bei der Organisation der Umsetzung von Aufgaben zur Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2030. Vorsitz führen und die Entwicklung des jährlichen Arbeitsprogramms des Lenkungsausschusses mit den zuständigen Behörden koordinieren; Synthese und Berichterstattung über die Ergebnisse und den Fortschritt der Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene im Zeitraum 2023–2030, um dem Lenkungsausschuss Bericht zu erstatten und den Sitzungen des Lenkungsausschusses zur Verfügung zu stehen; Die zuständigen Behörden werden gebeten, Informationen und Berichte bereitzustellen, um ihre Aufgabe der Unterstützung des Lenkungsausschusses erfüllen zu können.
Die Arbeitsgruppe des Lenkungsausschusses wird vom ständigen stellvertretenden Leiter des Lenkungsausschusses und dem Innenminister eingerichtet und ihre Aufgaben und Befugnisse werden geregelt.
Der Lenkungsausschuss hält seine Sitzungen gemäß seinem Plan und den Anweisungen des Ausschussvorsitzenden ab. Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter leiten die Sitzung, legen den Sitzungstermin fest und laden Vertreter der betreffenden Behörden und Einheiten (sofern vorhanden) ein.
Falls keine Sitzung stattfindet, entscheidet der Vorstandsvorsitzende oder ermächtigt seinen Stellvertreter, die Mitglieder schriftlich zu benachrichtigen und ihre Meinungen einzuholen.
Die Schlussfolgerung des Lenkungsausschussvorsitzenden wird in der Mitteilung des Regierungspräsidiums zum Ausdruck gebracht. Die Entscheidung des stellvertretenden Leiters wird in einer schriftlichen Mitteilung der Arbeitsagentur zum Ausdruck gebracht.
Quelle
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