Bevor wir die Frage beantworten, welche Alkoholkonzentration erforderlich ist, damit ein Motorrad beschlagnahmt wird, müssen wir verstehen, was eine Alkoholkonzentration ist. Die Alkoholkonzentration ist die Menge an Alkohol, die in einer Flüssigkeit oder im Atem einer Person vorhanden ist, gemessen in Prozent (%) oder in isomeren Einheiten (Promille, ‰). Es wird häufig verwendet, um die Auswirkungen von Alkohol auf den menschlichen Körper oder in alkoholhaltigen Produkten wie alkoholischen Getränken, Kosmetika oder medizinischen Lösungen zu beurteilen.
In den meisten Ländern ist die Blutalkoholkonzentration ein wichtiger Indikator für die sichere Fahrtüchtigkeit. Die gesetzlichen Grenzwerte für die Blutalkoholkonzentration variieren oft je nach Land oder Region. Beispielsweise liegt in vielen Ländern die gesetzliche Grenze der Blutalkoholkonzentration beim Autofahren bei 0,05 % (0,5 g/l) oder darunter. Je höher die Alkoholkonzentration, desto mehr verringert sich die Fahrtüchtigkeit und desto größer wird die Gefahr eines Verkehrsunfalls.
Die Verkehrspolizei von Thua Thien – Hue kümmert sich um Verstöße gegen die Alkoholkonzentration.
Darüber hinaus kann die Blutalkoholkonzentration auch gemessen werden, um den Gesundheitszustand einer Person zu beurteilen, beispielsweise bei Erkrankungen der Leber, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems. Die Blutalkoholkonzentration ist auch ein wichtiger Faktor in Programmen, die Menschen mit Alkoholsucht oder solchen, die ihren Alkoholkonsum reduzieren möchten, helfen.
Ab welcher Alkoholkonzentration kann ein Motorrad beschlagnahmt werden? Gemäß den Vorschriften können alle Verstöße im Zusammenhang mit der Alkoholkonzentration zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen. Die maximale Dauer der Beschlagnahmung eines Fahrzeugs beträgt 7 Tage. Konkret werden bei Motorradfahrern, die am Straßenverkehr teilnehmen, die Fahrzeuge angehalten, wenn ihre Atem- bzw. Blutalkoholkonzentration 0,25 mg bis 0,4 mg/1 Liter Atemluft bzw. 50 mg bis 80 mg/100 ml Blut übersteigt. Eine Person, die ein Fahrzeug führt und deren Atem- oder Blutalkoholkonzentration 0,4 mg/1 Liter Atemluft oder 80 mg/100 ml Blut übersteigt.
Neben der Kenntnis, ab welcher Promillekonzentration das Motorrad beschlagnahmt wird, sollte jeder auch wissen, dass Personen, bei denen die Promillekonzentration überschritten wird und deren Motorrad beschlagnahmt wird, ihr Motorrad innerhalb der vorgeschriebenen Frist abholen müssen. Wenn Sie Ihr Motorrad nicht innerhalb dieser Frist abholen, wird mit Ihrem Motorrad möglicherweise gemäß den Bestimmungen in Klausel 8, Artikel 1 des Dekrets 31/2020/ND-CP verfahren.
Insbesondere gilt: Wenn der Verkehrssünder ohne triftigen Grund innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der Frist für die vorübergehende Festhaltung das Fahrzeug nicht abholt, muss die Person, die den Beschluss zur vorübergehenden Festhaltung erlassen hat, die Massenmedien der zentralen oder örtlichen Behörde, bei der das Fahrzeug vorübergehend festgehalten wird, benachrichtigen und dies am Sitz der zuständigen Festhaltungsbehörde öffentlich aushängen.
Wenn 30 Tage nach dem Datum der öffentlichen Bekanntmachung und der endgültigen Benachrichtigung in den Medien der Verletzer nicht erscheint oder nicht identifiziert werden kann, muss die zuständige Behörde eine Entscheidung zur Beschlagnahme der Beweisstücke und Mittel des Verwaltungsverstoßes zwecks Behandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erlassen.
Nach der Beschlagnahmung wird das Fahrzeug in öffentliches Eigentum überführt und gemäß den im Gesetz über die Verwaltung und Nutzung öffentlichen Vermögens und zugehörigen Dokumenten vorgeschriebenen Verfahren behandelt.
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