Hinweise zur Methode der Ermittlung des durchschnittlichen Stromverkaufspreises
Das Ministerium für Industrie und Handel hat das Rundschreiben Nr. 09/2024/TT-BCT vom 30. Juli 2024 herausgegeben, das die Berechnung der durchschnittlichen Strompreise regelt.
Das Rundschreiben 09/2024/TT-BCT gibt der Vietnam Electricity Group (EVN) Anleitung zur Berechnung des durchschnittlichen Strompreises gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 der Entscheidung Nr. 05/2024/QD-TTg vom 26. März 2024 des Premierministers, die den Mechanismus zur Anpassung des durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreises regelt.
Das Rundschreiben besteht aus drei Kapiteln und 15 Artikeln und gilt für EVN und seine Mitgliedseinheiten, verbundenen Organisationen und Einzelpersonen. Insbesondere enthält das Rundschreiben detaillierte Anweisungen zur Methode zur Ermittlung des durchschnittlichen und des jährlichen Strompreises sowie zur Berechnungsformel zur Ermittlung des endgültigen Strompreises.
Dementsprechend werden der durchschnittliche Jahres- und Jahresstrompreis auf Grundlage der Kosten für die Stromerzeugung, der Kosten für Hilfsdienste für das Stromsystem, der Kosten für den Einkauf von Stromübertragungsdiensten, der Stromverteilung – Einzelhandel, der Verteilung im Stromsystem und des Transaktionsmanagements auf dem Strommarkt sowie der Kosten für das Industriemanagement – Betrieb im durchschnittlichen Jahres-/Jahresstrompreis berechnet.
Um eine Berechnungsgrundlage zu haben, enthält das Rundschreiben auch spezifische Anweisungen zur Methode zur Ermittlung der Gesamtkosten der folgenden Phasen: Stromerzeugung; Übertragung; Unterstützungsdienste für elektrische Systeme; Elektrizitätsverteilungs- und -einzelhandelsdienstleistungen; Dienstleistungen im Bereich der Energieverteilung und des Transaktionsmanagements auf dem Strommarkt; Betriebskosten - Branchenmanagement und Standardgewinn...
Die Regulierungsbehörde für Elektrizität hat den Vorsitz und die Koordination mit den zuständigen Behörden und berichtet dem Minister für Industrie und Handel über die Inspektion, Überprüfung und Überwachung des von der Vietnam Electricity Group gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 05/2024/QD-TTg entwickelten und angepassten Plans für durchschnittliche Strompreise.
Die Vietnam Electricity Group ist für die Umsetzung der Bestimmungen des Beschlusses Nr. 05/2024/QD-TTg und der Bestimmungen dieses Rundschreibens verantwortlich.
Das Rundschreiben tritt offiziell am 14. September 2024 in Kraft.
Richtlinien für die Bewirtschaftung von Umweltsanierungslagerstätten im Mineralienabbau
Das Finanzministerium hat gerade das Rundschreiben Nr. 57/2024/TT-BTC vom 1. August 2024 herausgegeben, das die Verwaltung und Nutzung von Lagerstätten zur Umweltverbesserung und -sanierung bei Mineralabbauaktivitäten und Abfallbeseitigungsaktivitäten beim Umweltschutzfonds regelt.
Gemäß dem Rundschreiben ist der Lagerhalter eine Organisation oder Einzelperson, die in der Mineralgewinnung und Abfallbeseitigung gemäß den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und der einschlägigen Leitlinien tätig ist.
Empfänger der Einlage ist der Umweltschutzfonds.
Bei der Kaution handelt es sich um den Geldbetrag, den der Hinterleger beim Kautionsempfänger hinterlegt, um sicherzustellen, dass dieser die Verantwortung für die Umsetzung von Projekten zur Umweltverbesserung und -sanierung sowie für den Umgang mit Risiken und Umweltverschmutzungen, die sich aus der Gewinnung von Bodenschätzen und der Abfallbeseitigung ergeben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und diesem Rundschreiben wahrnimmt.
Der Einlagenempfänger muss die gesamte Einlage auf ein gesondertes Einlagenkonto einzahlen, das bei einer Geschäftsbank eröffnet wird. Das Einlagenkonto ist ein von anderen Konten bei der Geschäftsbank des Einlagenempfängers unabhängiges Konto und verfolgt die Einzelheiten der Einlage und der aus der Einlage anfallenden Zinsen jedes einzahlenden Projekts, jeder Organisation und jeder Einzelperson.
Geld vom Einlagenkonto kann nur ausgegeben werden, wenn die in Artikel 37 und Artikel 76 des Dekrets Nr. 08/2022/ND-CP, in Dokumenten zur Ersetzung oder Änderung und Ergänzung des Dekrets Nr. 08/2022/ND-CP (sofern vorhanden) und in internen Vorschriften zur Verwaltung und Verwendung des Einlagengeldes des Einlagenempfängers festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Die Einlage und die daraus entstehenden Zinsen werden von der Verwahrstelle bei Geschäftsbanken hinterlegt.
Zinsen auf die Einlage, die der Einleger an den Einleger zahlen muss.
Der Zinssatz für die dem Hinterleger für Mineralabbauaktivitäten zu zahlende Kaution wird gemäß den Bestimmungen von Punkt d, Klausel 5, Artikel 37 des Dekrets Nr. 08/2022/ND-CP und den Rechtsdokumenten, die diese ersetzen, ändern und ergänzen (sofern vorhanden), festgelegt.
Der Zinssatz für die dem Hinterleger für Abfalldeponien zu zahlende Kaution wird gemäß den Bestimmungen von Punkt e, Klausel 2, Artikel 76 des Dekrets Nr. 08/2022/ND-CP und den dieses ersetzenden, ändernden und ergänzenden Rechtsdokumenten (sofern vorhanden) festgelegt.
Alle 6 Monate (vor dem 31. Juli des Berichtsjahres und dem 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres) muss der Einlagenempfänger dem Einleger eine Mitteilung über den Einlagensaldo und die zu zahlenden Einlagenzinsen zum 30. Juni und 31. Dezember des Berichtsjahres gemäß Anhang 3 dieses Rundschreibens senden und diese auf der Website oder am Hauptsitz des Einlagenempfängers öffentlich bekannt geben. Zum Jahresbericht muss die Verwahrstelle einen geprüften Jahresabschluss vorlegen.
Die Verwaltung und Verwendung der Einlage muss hinsichtlich Zu- und Abgängen im Jahresabschluss des Einlagenempfängers detailliert erläutert werden. Der Einlagenempfänger ist verpflichtet, jährlich eine Jahresabschlussprüfung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Die Prüfung, Kontrolle und Kontrolle der Verwaltung und Verwendung der Einlagen durch den Einlagenempfänger erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Dieses Rundschreiben tritt am 14. September 2024 in Kraft.
Änderung der Vorschriften über den Kauf und Verkauf von Fremdwährungen zwischen offiziellen Devisenreserven und dem Staatshaushalt
Die Staatsbank Vietnams (SBV) hat am 9. August 2024 das Rundschreiben 43/2024/TT-NHNN herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 01/2014/TT-NHNN vom 10. Dezember 2014 geändert und ergänzt werden, in dem die Organisation und Umsetzung der staatlichen Devisenreservenverwaltungsaktivitäten geregelt ist.
Mit dem Rundschreiben 43/2024/TT-NHNN wird Artikel 9 des Rundschreibens 01/2014/TT-NHNN über den Kauf und Verkauf von Fremdwährungen zwischen den offiziellen Devisenreserven und dem Staatshaushalt wie folgt geändert und ergänzt:
1- Kauf von Fremdwährungen aus dem Staatshaushalt:
Auf Grundlage des jährlichen Devisenverkaufsplans des Staatshaushalts und des Dokuments mit der Aufforderung zum Devisenverkauf beim Finanzministerium und/oder der Richtlinien des Premierministers kauft die staatliche Abteilung für die Verwaltung der Devisenreserven zum vorgeschriebenen Wechselkurs Fremdwährungen aus dem Staatshaushalt, um die staatlichen Devisenreserven aufzustocken.
2- Verkauf von Fremdwährungen an den Staatshaushalt:
Auf der Grundlage der Anfrage des Finanzministeriums zum Ankauf von Fremdwährungen zur Deckung des Fremdwährungsbedarfs des Staatshaushalts entwickelt die staatliche Abteilung für die Verwaltung von Devisenreserven in Abstimmung mit der Abteilung für Geldpolitik einen Plan zum Ausgleich des Fremdwährungsverkaufs für den Staatshaushalt, legt ihn dem Gouverneur der Staatsbank zur Genehmigung vor und benachrichtigt das Finanzministerium.
Auf Grundlage des vom Gouverneur der Staatsbank Vietnams genehmigten Devisenverkaufsbilanzplans verkauft die staatliche Abteilung für die Verwaltung von Devisenreserven Fremdwährungen zum vorgeschriebenen Wechselkurs an den Staatshaushalt.
3- Devisenankaufs- und -verkaufskurse der Staatsbank:
Beim Kauf und Verkauf von US-Dollar entsprechen die An- und Verkaufskurse der Fremdwährungen den Kassa-An- und Verkaufskursen im Interventionsplan. Wenn zum Zeitpunkt der Umsetzung kein Interventionsplan vorliegt oder der Interventionsplan keine Angaben zum Kassakurs enthält, gelten als An- und Verkaufskurse für Fremdwährungen die von der Staatsbank bekannt gegebenen zentralen Wechselkurse, die am Tag der Transaktion gelten (*).
Beim Kauf und Verkauf von Fremdwährungen außer US-Dollar werden die An- und Verkaufskurse der Fremdwährungen auf Grundlage des Kreuzkurses des unter Punkt (*) oben bestimmten Wechselkurses und des durchschnittlichen Wechselkurses der An- und Verkaufspreise zwischen den gekauften und verkauften Fremdwährungen und dem US-Dollar angewendet, der über das Informationsnetzwerksystem von Refinitiv oder Bloomberg vor 10:00 Uhr des Transaktionstages auf dem internationalen Devisenmarkt notiert ist.
Dieses Rundschreiben tritt am 23. September 2024 in Kraft.
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Quelle: https://baohaiduong.vn/nhung-chinh-sach-kinh-te-moi-co-hieu-luc-tu-thang-9-2024-391364.html
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