Gemäß Dekret Nr. 20/2025/ND-CP (Dekret 20) vom 10. Februar 2025 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 132/2020/ND-CP vom 5. November 2020 der Regierung zur Regelung der Steuerverwaltung für Unternehmen mit Transaktionen mit verbundenen Parteien ist die Staatsbank (SBV) im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse dafür verantwortlich, die Bereitstellung von Informationen und Daten zu Auslandskrediten und Schuldentilgungen jedes einzelnen Unternehmens mit Transaktionen mit verbundenen Parteien auf der Grundlage der von der Steuerbehörde angeforderten Liste zu koordinieren.

Zu den bereitgestellten Informationen zählen Daten zum Kreditumsatz, Zinssatz, Zinszahlungszeitraum, Tilgung, tatsächlicher Auszahlung, Schuldentilgung (Tilgung, Zinsen) und weitere relevante Informationen (sofern vorhanden).

Die Staatsbank koordiniert die Bereitstellung von gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gemeldeten Informationen über verbundene Personen von Vorstandsmitgliedern, Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern des Aufsichtsrats, Generaldirektoren (Direktoren), stellvertretenden Generaldirektoren (stellvertretenden Direktoren) und vergleichbaren Positionen, wie in der Satzung des Kreditinstituts vorgeschrieben; nahestehende Personen von Aktionären, die 1 % oder mehr des Stammkapitals eines Kreditinstituts besitzen; Verbundene Unternehmen von Kreditinstituten gemäß dem Verwaltungsdateninformationssystem der Staatsbank auf Anfrage der Steuerbehörde.

Diese Anforderung wird den Steuerbehörden dabei helfen, steuerpflichtige Unternehmen genauer zu kontrollieren. Zuvor wurde im Gesetz über Kreditinstitute 2024 auch eine Bestimmung hinzugefügt, die vorschreibt, dass Kreditinstitute Informationen über verbundene Personen von Aktionären bereitstellen müssen, die 1 % oder mehr des Grundkapitals des Kreditinstituts besitzen.