Gemäß den Bestimmungen des überarbeiteten Gesetzes zur Regierungsorganisation darf die Zahl der stellvertretenden Minister und stellvertretenden Leiter von Behörden auf Ministerebene fünf nicht überschreiten. Insbesondere darf die Zahl im Verteidigungsministerium, im Ministerium für öffentliche Sicherheit und im Außenministerium sechs nicht überschreiten (außer in Fällen, in denen die zuständigen Behörden eine Mobilisierung oder Rotation von Kadern beantragen).
Dass die Ministerien derzeit über eine Zahl stellvertretender Minister verfügen, die über die gesetzliche Regelung hinausgeht, wurde vom Ständigen Ausschuss derNationalversammlung zugelassen, um den Anforderungen an die Personalverteilung und -zuweisung im Zuge der Straffung des Staatsapparats gerecht zu werden.
Allerdings müssen die Ministerien und Zweigstellen die Zahl ihrer Abgeordneten innerhalb von fünf Jahren schrittweise auf die gesetzlich vorgeschriebene Zahl reduzieren.
Quelle: https://vietnamnet.vn/nhan-su-bo-truong-thu-truong-17-bo-nganh-sau-kien-toan-bo-may-2377057.html
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