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Wie geht man mit einem Verbraucher um, der zu Unrecht ein Unternehmen verklagt und dadurch einen Schaden verursacht?

Người Đưa TinNgười Đưa Tin26/05/2023

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Viele Meinungen zur Lösung von Fällen im vereinfachten Verfahren

Am Morgen des 26. Mai diskutierte die Nationalversammlung in Fortsetzung ihrer 5. Sitzung eine Reihe von Inhalten mit unterschiedlichen Meinungen zum Entwurf des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte (in der geänderten Fassung).

Delegierte Nguyen Thi Thuy (Delegation Bac Kan) erklärte in ihrer Rede, dass hinsichtlich der Beilegung von Fällen im vereinfachten Verfahren vor dem Gerichtshof Artikel 70 des Entwurfs vorschreibe, dass eine der Bedingungen für die Beilegung eines Falls im vereinfachten Verfahren darin bestehe, dass der Transaktionswert weniger als 100 Millionen VND betragen müsse, d. h. ab 101 Millionen VND oder mehr werde das vereinfachte Verfahren nicht zur Beilegung des Falls angewendet, was nicht der Realität entspreche und nicht mit dem Ansatz des Gesetzes vereinbar sei.

Denn im juristischen Bereich hängt die Komplexität eines Falles nicht vom Streitwert ab, ob groß oder klein, sondern davon, ob die Beweislage klar und vollständig ist oder nicht.

Dialog – Wie geht man mit einem Verbraucher um, der zu Unrecht ein Unternehmen verklagt und dadurch Schaden verursacht?

Delegierte Nguyen Thi Thuy.

Bei der Diskussion zu diesem Inhalt schlug auch Delegierter Le Xuan Than (Delegation von Khanh Hoa) vor, die Kontrollbedingung aufzuheben, sodass das in der Zivilprozessordnung vorgeschriebene vereinfachte Verfahren auf Transaktionen von 100 Millionen VND oder mehr angewendet werden kann.

Laut Delegiertem Le Xuan Than besteht das Ziel dieses Gesetzesentwurfs darin, die Rechte der Verbraucher zu schützen. Daher werden Zivilverfahren zum Schutz der Verbraucherrechte nach dem im Zivilprozessgesetz festgelegten vereinfachten Verfahren beigelegt, wenn die Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 317 der Zivilprozessordnung erfüllt sind oder wenn eine Reihe spezifischer, im Gesetzesentwurf festgelegter Bedingungen erfüllt sind.

Darüber hinaus sind in der Zivilprozessordnung keine Bedingungen festgelegt, die die Anwendung vereinfachter Verfahren für Transaktionen über oder unter 100 Millionen VND einschränken. Daher schlug der Delegierte Le Xuan Than vor, diese restriktive Bedingung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

„Internalisierung der Verpflichtungen der unterlegenen Partei“

In weiteren Kommentaren zu den oben genannten Inhalten sagte Herr Nguyen Hoa Binh, Vorsitzender Richter des Obersten Volksgerichtshofs, dass das Zivilgesetzbuch; Die Zivilprozessordnung verbietet anderen Gesetzbüchern nicht, summarische Verfahren vorzusehen, und ermöglicht es anderen Gesetzbüchern, summarische Verfahren vorzusehen. Durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens soll der Fall schnell geklärt werden.

„Wenn die Regulierung von 100 Millionen VND oder mehr nicht durch das vereinfachte Verfahren gelöst wird, schützt dies nicht die Rechte der Verbraucher, sondern schränkt sie ein. Denn es gibt Fälle über 100 Millionen VND, aber das Verfahren ist sehr einfach“, erklärte Herr Binh.

Herr Binh sagte, dass wir bei kleineren Fällen, bei denen der Lösungsprozess sehr einfach sei, auf weltweite Erfahrungen zurückgreifen könnten. Wie in Deutschland werden alle zivilrechtlichen Streitigkeiten unter 5.000 Euro nicht vom Obersten Gerichtshof entschieden, da die sozialen Kosten den Streitwert deutlich übersteigen würden.

Viele Länder regeln außerdem den Streitwert, damit die Gesellschaft keine Zeit mit trivialen Fällen verschwendet und nicht vor ein Gericht erster Instanz, ein Wiederaufnahmeverfahren oder ein Berufungsverfahren in letzter Instanz gehen muss …

Dialog – Wie geht man mit einem Verbraucher um, der zu Unrecht ein Unternehmen verklagt und dadurch Schaden verursacht? (Abbildung 2).

Vorsitzender Richter des Obersten Volksgerichtshofs, Nguyen Hoa Binh.

In Vietnam sagte Herr Binh, dass Bestimmungen wie Artikel 70 des Gesetzesentwurfs nicht zufriedenstellend seien. Stattdessen müssen für die Beilegung eines summarischen Streits zwei Faktoren vorliegen, die Artikel 327 der Zivilprozessordnung entsprechen, oder der Streitwert muss weniger als 100 Millionen VND betragen.

„Verbraucher erleiden beispielsweise einen Schaden durch den Kauf einer Flasche Fischsauce minderer Qualität oder gefälschter Ware. Manchmal beträgt der Schaden nur 10.000 VND, woraufhin niemand klagt, viele Menschen jedoch einen höheren Betrag. Das Ausmaß des Streits sollte besprochen werden, darf aber nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Zivilprozessordnung stehen“, zitierte Herr Binh.

Herr Binh fügte außerdem hinzu, dass Vietnam an vielen Freihandelsabkommen der neuen Generation teilgenommen habe, in deren Regelungen „die Verpflichtungen der unterlegenen Partei internalisiert werden“ müssten.

Mit anderen Worten: Gewinnt der Verbraucher oder eine andere Person den Rechtsstreit, muss der Hersteller bzw. Dienstleister selbstverständlich Schadensersatz leisten.

Was aber, wenn der Verbraucher fälschlicherweise Klage einreicht und sich einen Vorteil aus der Klage verschafft, obwohl das produzierende Unternehmen einen sehr guten Ruf genießt, dennoch verklagt wird, wodurch es zu einem Reputationsverlust kommt, die Produkte nicht verkaufen kann und Schaden entsteht?

Laut Herrn Binh bedeutet eine Klage nicht, dass der Kläger Recht hat. Man sollte nicht klagen und die Sache dann im Internet öffentlich machen. Denn dies ist ein Menschenrecht, ein Recht der Wirtschaft.

Gemäß den Bestimmungen in Artikel 70 des Gesetzesentwurfs werden Zivilsachen zum Schutz der Verbraucherrechte nach dem im Zivilprozessgesetz vorgeschriebenen vereinfachten Verfahren beigelegt, wenn die Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 317 der Zivilprozessordnung erfüllt sind oder wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Verbraucher reichen Klage ein; Organisationen und Einzelpersonen, die Verbraucher direkt mit Produkten, Waren und Dienstleistungen versorgen, werden verklagt;

b) Der Fall verfügt über ausreichende Beweise, die ausreichende Gründe für die Lösung des Falls gewährleisten;

c) Transaktionswert unter 100 Millionen VND, keine umstrittenen Vermögenswerte im Ausland;

d) Alle Parteien verfügen über eindeutige Wohn- und Firmensitzadressen; Kein Vertragspartner mit Wohnsitz im Ausland .


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