Im Rundschreiben Nr. 35/2024 über Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 schreibt das Verkehrsministerium die Ausbildung und den Führerschein der Klasse B für Fahrer von Automatik- und Elektrofahrzeugen vor.
Konkret wird der Führerscheintyp für Fahrer die Bezeichnung „Klasse B“ tragen und die Aufschrift „ Wird an Personen ausgegeben, die ausschließlich Autos mit Automatikgetriebe fahren dürfen, einschließlich Elektroautos .“
Das Rundschreiben Nr. 35 legt außerdem fest, dass das Ausbildungsprogramm und die Zeit für Fahrer von Elektroautos denen für Automatikfahrzeuge entsprechen. Für den Führerschein der Klasse B sind 203 Stunden erforderlich, für Fahrer eines manuellen Fahrzeugs sogar 235 Stunden.
Was die theoretische Ausbildung betrifft, müssen Fahrschüler für Elektroautos und Fahrzeuge mit Automatik 136 Stunden lernen, einschließlich der Straßenverkehrsgesetze. allgemeine Bau- und Reparaturarbeiten; Verkehrskultur; Fähigkeiten zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung; Fahrtechniken; Lernen Sie Software kennen, die Verkehrssituationen simuliert.
Was die Praxis betrifft, werden Fahrschüler für Elektroautos und Fahrzeuge mit Automatik genauso lange auf der Driving Range üben wie Fahrschüler für Fahrzeuge mit manueller Schaltung, nämlich 41 Stunden, und 24 Stunden auf der Straße fahren. Die gesamte praktische Ausbildungsstrecke beträgt für Elektroauto-Schüler 1.000 km und für manuelle Autos 1.100 km.
Laut dem Vertreter des Rundschreibenausschusses unterscheidet sich die Art und Weise der Bedienung und Nutzung von Elektroautos nicht von der von Automatikautos, lediglich der Name sei anders. Daher werden Fahrer von Elektroautos auf die gleiche Weise geschult und lizenziert wie Fahrer von Fahrzeugen mit Automatikfunktion.
Das Rundschreiben 35 legt außerdem fest, dass Personen mit einem Führerschein nur den im Führerschein angegebenen Fahrzeugtyp fahren dürfen. Wenn also jemand einen Führerschein der Klasse B für ein Automatik- oder Elektrofahrzeug besitzt, ist ihm das Fahren eines Fahrzeugs mit manueller Schaltung nicht gestattet.
Personen, die bereits vor Inkrafttreten des Rundschreibens einen Automatik-Führerschein der Klasse B1 besaßen, können diesen umtauschen bzw. neu auf einen Führerschein der Klasse B mit dem Zusatz „ Ausgestellt für Personen, die ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (auch Elektroautos) führen dürfen “ umschreiben lassen.
Derzeit wird Fahrern von Automatikfahrzeugen der Führerschein der Klasse B1 erteilt. Gemäß dem Gesetz zur Straßenverkehrssicherheit (gültig ab 1. Januar 2025) ist die Klasse B jedoch eine Kombination aus dem B1-Führerschein (ausgestellt für nicht professionelle Fahrer von Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen; Lkw unter 3,5 Tonnen) und dem B2-Führerschein (ausgestellt für professionelle Fahrer von Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen; Lkw unter 3,5 Tonnen).
Personen mit einem automatischen B1-Führerschein, die auf ein manuelles Getriebe umsteigen möchten, müssen sich registrieren und das Programm absolvieren, um einen neuen Führerschein zu erhalten.
VN (laut VnExpress)[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/nguoi-lai-o-to-dien-duoc-cap-giay-phep-lai-xe-giong-xe-so-tu-dong-400093.html
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