Das Volkskomitee der Provinz hat gerade die Entscheidung Nr. 28/2023/QD-UBND zur Regulierung der landwirtschaftlichen Dichte in der Provinz Nghe An bis 2023 erlassen.
Dementsprechend basiert die Bestimmung der Viehdichte in der Provinz Nghe An bis 2030 auf der genehmigten Landnutzungsplanung und dem Plan bis 2030, dem Viehentwicklungsplan der Provinz für den Zeitraum 2021–2030 und der Fähigkeit, den gesamten Viehbestand basierend auf den tatsächlichen Bedingungen und der zukünftigen Entwicklungsausrichtung jedes Ortes zu entwickeln.
Stellen Sie gleichzeitig die Einhaltung der Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 13/2020/ND-CP zur Einzelheiten des Gesetzes zur Tierhaltung sicher. Je nach Örtlichkeit gibt es eine bestimmte Viehbesatzdichte, die jedoch maximal 1 Großvieheinheit/1 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche betragen darf.

Das Volkskomitee der Provinz beauftragte das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mit der Leitung und Koordination mit den Abteilungen, Zweigstellen und Ortschaften, um die Viehdichte in der Provinz zu verbreiten, anzuleiten, zu überwachen, zu kontrollieren und streng zu verwalten. Beraten Sie das Volkskomitee der Provinz auf der Grundlage der in dieser Entscheidung festgelegten Viehbestandsdichte, geeignete Maßnahmen zur Viehbestandsentwicklung für jeden Ort zu leiten.
Die Volkskomitees der Bezirke, Städte und Gemeinden organisieren und implementieren die Viehzuchtentwicklung auf der Grundlage der Maximierung der örtlichen Potenziale und Vorteile und der Gewährleistung von Vorschriften zur Viehbestandsdichte. Basierend auf den Ergebnissen der Viehzuchtentwicklung wird Nghe An jedes Jahr weiterhin Pläne entwickeln, die Viehzuchtentwicklung lenken und Investitionsprojekte in die Viehzucht anziehen.
Organisationen und Einzelpersonen, die in der Provinz Viehzucht betreiben, müssen sich bei der Organisation der Viehzucht gemäß den Bestimmungen dieses Beschlusses an den Leitlinien und Plänen der Volkskomitees der Bezirke und Städte zur Entwicklung der Viehzucht orientieren. Halten Sie sich strikt an die Erklärungen gegenüber dem Volkskomitee auf Gemeindeebene über die Tierarten und die Anzahl der Tierbestände gemäß den Bestimmungen des Veterinärgesetzes.
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