Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong ging von einem Leser die Frage ein, ob er in Hanoi ein neues Auto kaufen, es aber zur Zulassung nach Nghe An bringen möchte. Ist eine Inspektion notwendig?
Neuwagen, die in Hanoi gekauft werden und zur Fahrzeugzulassung nach Nghe An gebracht werden, müssen überprüft werden und erhalten eine vorläufige Prüfplakette mit einer Gültigkeit von 15 Tagen.
Zu diesem Thema erklärte Tran Quoc Hoan, stellvertretender Direktor des Inspektionszentrums 2903V (Hanoi), in einem Gespräch mit einem Reporter der Zeitung Giao Thong, dass gemäß den neuen Bestimmungen in Dekret 30/2023/ND-CP Kraftfahrzeuge, die der Entscheidung zur Ahndung von Verwaltungsverstößen im Bereich des Straßenverkehrs nicht nachkommen, die Frist zur Beilegung des Verstoßfalls überschreiten, der Fahrzeughalter oder Verletzer jedoch nicht zur Klärung und Bearbeitung zum Sitz der zuständigen Behörde erscheint; Fällen, gegen die im Rahmen des Inspektionsmanagementprogramms eine Warnung ausgegeben wurde, wird die Inspektion verweigert, und sie erhalten weder wie bisher eine Registrierungsbescheinigung noch einen 15-tägigen vorläufigen Inspektionsstempel.
Daher gibt es nur zwei Fälle, in denen Autos vorübergehende Prüfstempel für 15 Tage erhalten, darunter auch den Fall von Kraftfahrzeugen, bei denen sich das Dossier zur regionalen Übertragung im Prozess der Vervollständigung befindet.
Dies bedeutet, dass ein in Hanoi gekaufter Neuwagen bei der Überführung nach Nghe An zur Zulassung des Fahrzeugs (gemäß der Frage des Lesers) überprüft werden muss und innerhalb von 15 Tagen eine Prüfbescheinigung und ein vorläufiger Prüfstempel ausgestellt bekommt, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug die Anforderungen an technische Sicherheit und Umweltschutz erfüllt, um während des Überführungsprozesses am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Darüber hinaus ist das Fahrzeug renoviert und verfügt über ein Renovierungszertifikat; Das Fahrzeug ist neu hergestellt und montiert (im Inland) und verfügt über ein Werksprüfzertifikat des Unternehmens. Für importierte Fahrzeuge wurden Importqualitätsprüfzertifikate ausgestellt. Ins Ausland exportierte Fahrzeuge (mit Qualitätszertifikaten oder Herstellerdokumenten) erhalten, sofern sie an einen bestimmten Ort verbracht werden müssen, ebenfalls eine 15-tägige Prüfbescheinigung zur Teilnahme am Verkehr.
Gleichzeitig stellt die Prüfstelle für Kraftfahrzeuge, die zu Forschungs- und Testzwecken transportiert werden müssen, ein 15-tägiges Prüfzertifikat aus, um die technische Sicherheitsqualität und den Umweltschutz bei der Herstellung und Montage von Kraftfahrzeugen zu zertifizieren.
In diesem Fall muss der Fahrzeughalter bei der Inspektion folgende Dokumente vorlegen: Konstruktionsunterlagen; Dokumente, die belegen, dass das Fahrzeug eine Selbstinspektion auf den werksinternen Straßen durchgeführt hat, um die Sicherheit für mindestens 3.000 km zu gewährleisten; Schriftliche Verpflichtungserklärung des Herstellers, die Verantwortung für die Gewährleistung der technischen Sicherheit und des Umweltschutzes während des Transports zu Forschungs- und Testzwecken zu übernehmen, einschließlich Umfang, Route und Einsatzdauer; Technische Datenerklärung mit Montagequalitätsprüfbericht des Herstellers.
Insbesondere muss im Hinweisteil der ausgestellten Prüfbescheinigung vermerkt sein: „Der Fahrzeughalter muss das Fahrzeug innerhalb der richtigen Reichweite, Fahrstrecke und Betriebszeit fahren und ist für die Sicherheit während der Fahrt verantwortlich.“
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