Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong ging eine Frage eines Lesers ein: „Ich möchte in Hanoi ein neues Auto kaufen, es dann aber zur Zulassung nach Nghe An bringen. Ist eine Inspektion notwendig?“
Neue Autos, die in Hanoi gekauft werden und zur Fahrzeugzulassung nach Nghe An gebracht werden, müssen überprüft werden und erhalten einen vorläufigen Prüfaufkleber, der 15 Tage gültig ist.
Zu diesem Thema erklärte Herr Tran Quoc Hoan, stellvertretender Direktor des Inspektionszentrums 2903V (Hanoi), in einem Gespräch mit einem Reporter der Zeitung Giao Thong, dass gemäß den neuen Bestimmungen in Dekret 30/2023/ND-CP Kraftfahrzeuge, die der Entscheidung zur Ahndung von Verwaltungsverstößen im Bereich des Straßenverkehrs nicht entsprechen, die Frist zur Beilegung des Verstoßfalls überschreiten, der Fahrzeugeigentümer oder der Verstoßer jedoch nicht zur Klärung und Bearbeitung zum Hauptsitz der zuständigen Behörde kommt; Bei Fällen, bei denen im Rahmen des Inspektionsverwaltungsprogramms eine Warnung ausgegeben wird, wird die Inspektion verweigert. Ihnen wird weder wie bisher eine Registrierungsbescheinigung noch ein 15-tägiger temporärer Inspektionsstempel ausgestellt.
Daher gibt es nur zwei Fälle, in denen Autos vorübergehende Prüfstempel für 15 Tage erhalten haben, darunter auch den Fall von Kraftfahrzeugen, bei denen das regionale Transferdossier gerade ausgefüllt wird.
Dies bedeutet, dass in Hanoi gekaufte Neuwagen bei einem Umzug nach Nghe An zur Zulassung des Fahrzeugs (gemäß der Frage des Lesers) einer Inspektion unterzogen werden müssen und innerhalb von 15 Tagen eine Inspektionsbescheinigung und ein vorläufiger Inspektionsstempel ausgestellt werden, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug während des Überführungsprozesses die Anforderungen an die technische Sicherheit und den Umweltschutz erfüllt, um am Verkehr teilnehmen zu können.
Darüber hinaus ist das Fahrzeug renoviert und verfügt über ein Renovierungszertifikat; Das Fahrzeug ist neu hergestellt und montiert (im Inland) und verfügt über ein Werksprüfzertifikat des Unternehmens. Für importierte Autos wurden Importqualitätsprüfzertifikate ausgestellt. Für ins Ausland exportierte Fahrzeuge (mit Qualitätszertifikaten oder Herstellerdokumenten) wird, sofern eine Verbringung an einen bestimmten Ort erforderlich ist, ebenfalls eine 15-tägige Prüfbescheinigung zur Teilnahme am Straßenverkehr ausgestellt.
Gleichzeitig stellt das Prüfzentrum auch ein 15-tägiges Prüfzertifikat für Kraftfahrzeuge aus, die zu Forschungs- und Testzwecken transportiert werden müssen, bevor die technische Sicherheitsqualität und der Umweltschutz bei der Produktion und Montage von Kraftfahrzeugen zertifiziert werden.
In diesem Fall muss der Fahrzeughalter bei der Inspektion folgende Dokumente vorlegen: Konstruktionsdokumente; Dokumente, die belegen, dass das Fahrzeug auf den werksinternen Straßen eine Selbstinspektion zur Gewährleistung der Sicherheit über mindestens 3.000 km absolviert hat; Schriftliche Verpflichtungserklärung des Herstellers zur Übernahme der Verantwortung für die technische Sicherheit und den Umweltschutz während des Transports zu Forschungs- und Testzwecken, einschließlich Umfang, Route und Einsatzdauer; Technische Spezifikationserklärung mit Montagequalitätsprüfbericht des Herstellers.
Insbesondere muss im Hinweisteil der ausgestellten Prüfbescheinigung vermerkt sein: „Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Reichweite, Fahrstrecke und Betriebszeit zu betreiben und ist für die Sicherheit während der Fahrt verantwortlich.“
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