(Illustration: THANH DAT)
In Umsetzung der Anweisung des Premierministers im Amtlichen Schreiben Nr. 92/CD-TTg, sich auf die Überwindung der Folgen von Sturm Nr. 3 und den darauf folgenden Überschwemmungen zu konzentrieren, hat die Generaldirektion für Steuern die Steuerbehörden der Provinzen und Städte, in denen Organisationen, Einzelpersonen und Unternehmen durch Sturm Nr. 3 und die darauf folgenden Überschwemmungen Schäden erlitten haben, gebeten, den Steuerzahlern bei der Durchführung der Verfahren zur Steuerbefreiung, -ermäßigung und -verlängerung Hilfestellung zu leisten.
Insbesondere können Steuerzahler, die durch den Sturm Nr. 3 und die darauf folgenden Überschwemmungen Schäden erlitten haben: (1) eine Stundung der Steuerzahlung beantragen; (2) Antrag auf Befreiung von Verzugszinsen; (3) Antrag auf Befreiung von Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen die Steuerverwaltung; (4) Ermittlung der durch Naturkatastrophen verursachten Kosten, beispielsweise der Kosten für die Unterstützung betroffener Arbeitnehmer von Unternehmen ... zur Berechnung der Körperschaftsteuer; (5) Antrag auf Ermäßigung der besonderen Verbrauchsteuer; (6) Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Steuer auf natürliche Ressourcen; (7) Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der nichtlandwirtschaftlichen Grundsteuer.
Die Generaldirektion für Steuern fordert die Steuerbehörden der Provinzen und Städte auf, die oben genannten Unterstützungsrichtlinien zur Steuerverlängerung, -befreiung und -ermäßigung bekannt zu machen, zu verbreiten und Organisationen, Einzelpersonen und Unternehmen bei der Umsetzung anzuleiten.
Die Generaldirektion für Steuern forderte außerdem die Steuerbehörden der Provinzen und Städte auf, sich mit den zuständigen Behörden abzustimmen, um Probleme im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren umgehend zu lösen und auf Anfrage und Vorschlag geschädigter Organisationen, Einzelpersonen und Unternehmen Steuerunterlagen und bei den Steuerbehörden aufbewahrte Dokumente zur Ermittlung des Schadenswerts bereitzustellen.
Die Generaldirektion für Steuern forderte außerdem die Steuerbehörden der Provinzen und Städte auf, Beamte zu entsenden, die als Koordinatoren und Ansprechpartner fungieren und die Steuerzahler umgehend anleiten. Wir unterstützen geschädigte Organisationen, Einzelpersonen und Unternehmen bei der Wiederherstellung von Steuerunterlagen (Steuererklärungen, Unterlagen zu Steuerbefreiungen und -ermäßigungen, Unterlagen zu Steuerrückerstattungen, Unterlagen zur Steuerzahlungsverlängerung usw.) sowie von Dokumenten und Zertifikaten, die zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Schadenswerts von Organisationen, Einzelpersonen und Unternehmen dienen.
Zu den Provinzen und Städten, in denen Steuerzahler Verluste erlitten haben, gehören: Quang Ninh, Hai Phong, Thai Binh, Nam Dinh, Hoa Binh, Lao Cai, Yen Bai, Son La, Lai Chau, Dien Bien, Ha Giang, Cao Bang, Bac Kan, Thai Nguyen, Tuyen Quang, Phu Tho, Vinh Phuc, Lang Son, Bac Giang, Bac Ninh, Hai Duong, Hanoi , Hung Yen, Ha Nam, Ninh Binh, Thanh Hoa.
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Quelle: https://baotuyenquang.com.vn/mien-giam-gia-han-nop-thue-cho-nguoi-nop-thue-bi-thiet-hai-boi-thien-tai-198450.html
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