Dieser Vorschlag wurde vom Ministerium für Bildung und Ausbildung im Entwurf eines Rundschreibens zur Bekanntmachung von Vorschriften für die Zulassung zu weiterführenden Schulen und Gymnasien gemacht, das derzeit umfassend konsultiert wird.
Dem Entwurf zufolge soll der Gruppe der Schüler, die „Kinder von Revolutionsaktivisten vor dem 1. Januar 1945 und Kinder von Revolutionsaktivisten vom 1. Januar 1945 bis zum Augustaufstand 1945“ sind, bei der Aufnahme in die 10. Klasse Vorrang eingeräumt werden, indem zwei Punkte gutgeschrieben werden.
Der Grund, warum das Ministerium für Bildung und Ausbildung vorschlug, Kindern revolutionärer Kader vor 1945 bis zur 10. Klasse zusätzliche Punkte zu geben. (Illustrationsfoto)
Der Vertreter des Redaktionsausschusses des Rundschreibens erläuterte diesen Vorschlag und sagte, dass die Regelung alle Gruppen abdecken wolle, in diesem Fall also auch leibliche und legal adoptierte Kinder von revolutionären Aktivisten.
Der Vorschlag basiert auf dem Regierungsdekret 131/2021, in dem Maßnahmen zur Verordnung über die Vorzugsbehandlung von Personen mit revolutionären Beiträgen detailliert beschrieben und umgesetzt werden. „Es kann vorkommen, dass Menschen, die ab 15 Jahren an revolutionären Aktivitäten teilnehmen, Kinder adoptieren, wenn diese 70 bis 80 Jahre alt sind oder sogar noch älter. Der Redaktionsausschuss hat sorgfältig kalkuliert und ist der Ansicht, dass diese Möglichkeit immer noch besteht. Daher sollte diese Möglichkeit berücksichtigt werden, um Menschen, die eine bevorzugte Behandlung verdienen, nicht zu übersehen und ihre Rechte zu gewährleisten“, sagte er.
Gleichzeitig ist im aktuellen Rundschreiben (Rundschreiben Nr. 11 des Ministeriums für Bildung und Ausbildung aus dem Jahr 2014) zu den Zulassungsbestimmungen für weiterführende Schulen und Gymnasien festgelegt, dass zu den Fächern, die für die Erlangung von Vorrangpunkten infrage kommen, auch folgende gehören:
Gruppe 1: Kinder von Märtyrern; Kinder von Kriegsinvaliden mit einem Verlust der Arbeitsfähigkeit von 81 % oder mehr; Kinder von Kriegsinvaliden mit einem Verlust der Arbeitsfähigkeit von 81 % oder mehr; Kinder von Personen, denen eine „Begünstigtenbescheinigung für Kriegsinvalidenversicherungen“ zuerkannt wurde, wenn die Person, der die Begünstigtenbescheinigung für Kriegsinvalidenversicherungen zuerkannt wurde, eine Erwerbsminderung von 81 % oder mehr aufweist.
Gruppe 2: Kinder von Helden der Streitkräfte, Kinder von Helden der Arbeit, Kinder heldenhafter vietnamesischer Mütter; Kinder von Kriegsinvaliden mit einem Verlust der Arbeitsfähigkeit unter 81 %; Kinder von Kriegsinvaliden mit einem Verlust der Arbeitsfähigkeit unter 81 %; Kinder von Personen, denen eine „Begünstigtenbescheinigung für Kriegsbeschädigte“ zuerkannt wurde, wenn die Erwerbsfähigkeit der begünstigten Person weniger als 81 % beträgt; Kinder von Widerstandskämpfern, die mit giftigen Chemikalien infiziert wurden; Kinder revolutionärer Aktivisten vor dem 1. Januar 1945, Kinder revolutionärer Aktivisten vom 1. Januar 1945 bis zum Aufstand im August 1945.
Gruppe 3: Menschen, deren Vater oder Mutter einer ethnischen Minderheit angehört; ethnische Minderheiten; Studierende, die in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen leben und studieren.
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Quelle: https://vtcnews.vn/ly-do-bo-gd-dt-de-xuat-cong-diem-vao-lop-10-cho-con-can-bo-cach-mang-truoc-1945-ar903859.html
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