Die State Securities Commission hat gerade Strafen für viele Unternehmen angekündigt, die gegen Vorschriften zur Informationsoffenlegung verstoßen. Insbesondere hat die State Securities Commission gegen Danh Viet Trading and Service JSC eine Geldstrafe von 92,5 Millionen VND verhängt, weil das Unternehmen im periodischen Bericht 2022 die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die Erlöse aus zwei Anleiheemissionen im Wert von 1.500 Milliarden VND und 44,2 Milliarden VND nicht offengelegt hat.
Eine Reihe von Unternehmen wurden von der staatlichen Wertpapierkommission mit Geldstrafen belegt, weil sie keine Informationen zu Anleihen offengelegt hatten (Foto: TL)
Das Unternehmen hat es außerdem versäumt, Informationen zu folgenden Dokumenten rechtzeitig offenzulegen: Geprüfter Jahresabschluss 2021; Bericht über die Verwendung des Kapitals aus der Anleiheemission in den ersten sechs Monaten des Jahres 2022; Bericht über die Zahlung von Zinsen und Tilgung von Anleihen im Jahr 2022 (des Anleihepakets von 1.500 Milliarden); Bericht über die Ergebnisse der Anleiheemission; Bericht über die Zahlung von Zinsen und Tilgung von Anleihen im Jahr 2022 (des Anleihepakets von 44,2 Milliarden).
Schließlich wurde Hoa Phat Textbook Printing JSC von der staatlichen Wertpapierkommission wegen der Veröffentlichung falscher und verspäteter Informationen mit einer Geldstrafe von insgesamt 250 Millionen VND belegt.
Insbesondere wurde das Unternehmen mit einer Geldstrafe von 65 Millionen VND belegt, weil es Informationen zu zahlreichen Dokumenten nicht fristgerecht veröffentlicht hatte. Insbesondere wurde Hoa Phat Textbook Printing JSC mit einer zusätzlichen Geldstrafe von 175 Millionen VND belegt, weil das Unternehmen im Konzernabschluss 2022 falsche Angaben zu Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und zu Sicherheiten für Anleihen mit dem Code HVDCH2123001 gemacht hatte. Darüber hinaus wurde das Unternehmen mit einer Geldstrafe von weiteren 15 Millionen VND belegt, weil es in seinen internen Vorschriften zur Unternehmensführung nicht die Anwendung moderner Informationstechnologien vorschrieb, damit die Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Meinung äußern können.
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