Das Finanzministerium hat gerade das Rundschreiben 60 herausgegeben, das die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen regelt. Dem Rundschreiben zufolge wird es ab dem 22. Oktober 2023 zahlreiche Änderungen bei den Zulassungsgebühren und der Kennzeichenvergabe für Autos und Motorräder geben.
Bezüglich der Vorschriften zur Änderung der Gebührenhöhe für die Erstausstellung von Zulassungsbescheinigungen mit Nummernschildern in Region I für Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen; Für Anhänger und Sattelauflieger, die separat angemeldet werden, beträgt die Gebühr 500.000 VND/Zeit/Fahrzeug. Der alte Sammelsatz liegt inzwischen bei 150.000 – 500.000 VND/Zeit/Fahrzeug.
Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild in Zone I für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen, einschließlich Pick-ups, beträgt 20 Millionen VND/Zeit/Auto. Im Vergleich zu früheren Regelungen wurde mit Rundschreiben 60 ein fester Betrag von 20 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug festgelegt, anstatt die Ausgabe den Volksräten der Städte zu überlassen.
Insbesondere werden Pick-ups mit dieser Änderung in die Gruppe der Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen aufgenommen. Daher wurde die Gebühr für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild von 500.000 VND/Mal auf eine feste Gebühr von 20 Millionen VND/Mal für Region I, Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt erhöht, was einer 40-fachen Erhöhung entspricht.
Ebenfalls gemäß Rundschreiben 60 beträgt die Gebühr für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzen, einschließlich Pick-ups in Region II, einschließlich Hai Phong City, Da Nang, Can Tho; In Provinzstädten und -gemeinden beträgt die Gebühr 1 Million VND/Zeit/Fahrzeug.
In Region III, den übrigen Orten, beträgt die Gebühr für die Neuzulassung 200.000 VND/Zeit/Fahrzeug. In den beiden Regionen II und III gibt es keine Änderung der Gebührenhöhe gegenüber der aktuellen Regelung.
Die Zulassungs- und Kennzeichengebühren für Pickup-Trucks wurden um das 40-fache erhöht.
Für Motorräder wird die Gebühr für die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung mit Kennzeichen gemäß Rundschreiben 60 weiterhin nach dem Fahrzeugwert und der jeweiligen Region berechnet. Insbesondere beträgt die Gebühr für Fahrzeuge mit einem Wert von über 40 Millionen VND 4 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug für Bereich I; Bereich II: 800.000 VND/Zeit/Fahrzeug; Für Gebiet III gilt ein Satz von 150.000 VND/Zeit/Fahrzeug.
Für Motorräder im Wert von 15 bis 40 Millionen VND beträgt die Gebühr für Bereich I 2 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug. Für Bereich II beträgt sie 400.000 VND/Zeit/Fahrzeug. Zone III beträgt 150.000 Mal/Fahrzeug.
Für Motorräder im Wert von 15 Millionen VND oder weniger beträgt die Gebühr in Gebiet I 1 Million VND/Fahrzeug; Bereich II: 200.000 VND/Zeit/Fahrzeug; Bereich III: 150.000 VND/Zeit/Fahrzeug.
Gemäß Rundschreiben 60 müssen Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in einem bestimmten Gebiet Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet vorgeschriebenen Gebührensätzen entrichten.
Im Falle der Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen ersteigert werden, hat die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühr für die Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt zu entrichten: Für die Registrierung zur Erteilung von Bescheinigungen und Nummernschildern in Gebiet I gilt der Gebührensatz in Gebiet I; Für die Eintragung von Urkunden und Kennzeichen in den Bereichen II und III gilt die Gebührenhöhe des Bereichs II.
Als Grundlage für die Gebührenberechnung zur Erteilung von Zulassungsbescheinigungen und Kfz-Kennzeichen dient der Wert des Motorrades, der bei der Zulassung als Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr herangezogen wird .
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