Klärung der Investitionsverfahren für Start- und Landebahn 2 des internationalen Flughafens Long Thanh
Der Vorschlag, in dieser Phase in Start- und Landebahn 2 des internationalen Flughafens Long Thanh zu investieren, ist hinsichtlich Zeitpunkt und Investitionsstandort für den Umfang der vonder Nationalversammlung beschlossenen Phase nicht geeignet.
Die Bauarbeiten für die Landebahn Nr. 1 des internationalen Flughafens Long Thanh sind schneller als geplant. Foto: ACV
Dies ist eine der wichtigen Informationen, die das Verkehrsministerium gerade an die Vietnam Airports Corporation (ACV) bezüglich der Investitionsverfahren für Landebahn 2 und der Einebnung des Bereichs des Passagierterminals T3 des internationalen Flughafens Long Thanh übermittelt hat.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums wurde das Investitionsprojekt zum Bau des internationalen Flughafens Long Thanh von der Nationalversammlung in der Resolution Nr. 94/2015/QH13 vom 25. Juni 2015 genehmigt, die eine Reihe von Hauptinhalten enthält, wie etwa: Ziele, Umfang, Gesamtinvestition, Flächennutzungsbedarf, Zeit und Fahrplan für die Umsetzung.
Das Projekt ist in 3 Investitionsphasen unterteilt.
Phase 1 „investiert in den Bau einer Start- und Landebahn und eines Passagierterminals sowie zugehöriger Nebenanlagen mit einer Kapazität von 25 Millionen Passagieren/Jahr und 1,2 Millionen Tonnen Fracht/Jahr; Fertigstellung und Inbetriebnahme spätestens 2025“.
Ziel der zweiten Phase ist es, „weiterhin in den Bau einer zusätzlichen Landebahn mit offener Konfiguration zu investieren …“, wobei sich der Investitionsplan für diese zusätzliche Landebahn gemäß dem genehmigten Bericht zur vorläufigen Machbarkeitsstudie im Süden des Hafens befindet.
Daher ist das Verkehrsministerium der Ansicht, dass der Vorschlag von ACV, in dieser Phase in Start- und Landebahn 2 zu investieren, hinsichtlich des Investitionszeitpunkts und -standorts gemäß dem von der Nationalversammlung in der Investitionspolitik des Projekts beschlossenen Investitionsphasenmaßstab nicht geeignet ist.
Da es sich bei dem vorgeschlagenen Inhalt des ACV um eine Änderung des von der Nationalversammlung in der Resolution Nr. 94/2015/QH13 genehmigten Umfangs der Investitionsphasen handelt, ist es notwendig, das Verfahren zur Einreichung und Genehmigung der Anpassung der Investitionspolitik des Projekts durchzuführen und insbesondere den Inhalt in Klausel 6, Artikel 2, Resolution Nr. 94/2015/QH13 vom 25. Juni 2015 anzupassen.
Der Leiter des Verkehrsministeriums sagte außerdem, dass die Berichterstattung an das Verkehrsministerium zur Synthese und Vorlage bei den zuständigen Behörden zur Prüfung und Genehmigung von Anpassungen der Projektinvestitionspolitik nur in Fällen erfolgt, in denen das Projekt öffentliches Investitionskapital gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen verwendet.
Die Verwendung des Kapitals von ACV zur Investition in Start- und Landebahn Nr. 2 erfordert die Umsetzung von Verfahren zur Anpassung der Investitionspolitik gemäß den Bestimmungen von Artikel 34 des Investitionsgesetzes 2020 und Artikel 31 des Regierungserlasses Nr. 29/2021/ND-CP vom 26. März 2021, der die Reihenfolge und Verfahren zur Beurteilung wichtiger nationaler Projekte sowie zur Überwachung und Bewertung von Investitionen regelt.
Investoren reichen Dokumente zur Beurteilung und Genehmigung der Anpassung der Investitionspolitik des Projekts beim Ministerium für Planung und Investitionen ein, die dann zusammengefasst und dem Premierminister zur Einrichtung eines staatlichen Beurteilungsrats vorgelegt werden.
Es ist bekannt, dass die Regierung zum Zeitpunkt der Vorlage des Investitionsprojekts für den Bau des internationalen Flughafens Long Thanh, Phase 1, an die Nationalversammlung, die Regierung und den Premierminister das Dekret Nr. 29/2021/ND-CP vom 26. März 2021 noch nicht erlassen hatte. Aufgrund der besonderen Art des Projekts beauftragte der Premierminister das Verkehrsministerium mit der Vorlage des Machbarkeitsstudienberichts für Phase 1 des Investitionsprojekts für den Bau des internationalen Flughafens Long Thanh.
Aufgrund der Art dieses Projekts hat das Verkehrsministerium die Abteilung für Planung und Investitionen damit beauftragt, den Vorsitz zu führen und sich mit ACV abzustimmen, um mit spezialisierten Einheiten des Ministeriums für Planung und Investitionen zusammenzuarbeiten und die Umsetzungsreihenfolge zu vereinheitlichen, damit die Verfahren zur Einreichung der Genehmigung zur Anpassung der Investitionspolitik zum Hinzufügen der Start- und Landebahn Nr. 2 gemäß der in den geltenden Gesetzen vorgeschriebenen Reihenfolge und Verfahren durchgeführt werden können. Bei Bedarf erbitten die Mitarbeiter des Ministeriums eine schriftliche Anfrage zur offiziellen Beratung zu diesem Verfahren.
Zuvor hatte ACV Anfang August 2024 das Dokument Nr. 3434/TTr – TCTCHKVN an das Verkehrsministerium (MOT) geschickt und darum gebeten, eine Beurteilung des Berichts zur Vormachbarkeitsstudie für das Projekt zum Bau der Landebahn Nr. 2 und zur Einebnung des Bereichs des Passagierterminals T3 – Internationaler Flughafen Long Thanh durchzuführen.
Konkret schlug ACV vor, das Projekt zum Bau der Landebahn Nr. 2 und zur Einebnung des Bereichs des Passagierterminals T3 – Internationaler Flughafen Long Thanh – mit zwei Hauptelementen umzusetzen.
Als erster Punkt ist der Bau einer zusätzlichen Start- und Landebahn (Nebenbahn Nr. 2) parallel zur Start- und Landebahn Nr. 1 mit einer Länge von 4.000 m vorgesehen (05L/23R); paralleles Rollbahnsystem, Verbindungsstraßensystem; Ampelsystem, Schilder; Flugmanagement-Ausrüstungssystem und andere synchronisierte Arbeiten zur Gewährleistung der Nutzung. Der geschätzte Investitionswert dieses Artikels beträgt 3.455,6 Milliarden VND.
Der zweite Punkt im Rahmen des Projekts zum Bau der Landebahn Nr. 2 und zur Einebnung des Bodens des Passagierterminals T3 – Internationaler Flughafen Long Thanh ist die Einebnung des Bodens des Passagierterminals T3 mit einer Fläche von etwa 181 Hektar. Dieser Artikel hat einen vorläufigen Investitionswert von etwa 1.956,1 Milliarden VND.
Im Dokument Nr. 3434 erläuterte ACV auch relativ klar die Gründe für den Projektvorschlag zum Bau der Start- und Landebahn Nr. 2 und zur Einebnung des Geländes des Passagierterminals T3.
Laut ACV verläuft die erste Phase des Bauinvestitionsprojekts am internationalen Flughafen Long Thanh planmäßig. Dies gilt insbesondere für das Passagierterminal und die Start- und Landebahn Nummer 1, die im Jahr 2026 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden können.
Mit dem Investitionsumfang der Phase 1 verfügt das Bauinvestitionsprojekt für den internationalen Flughafen Long Thanh über eine Kapazität von 25 Millionen Passagieren/Jahr und 1,2 Millionen Tonnen Fracht/Jahr. Diese Kapazität ist vergleichbar mit der einiger großer Inlandsflughäfen wie Noi Bai, Tan Son Nhat und Da Nang.
Zusätzlich zu den Anforderungen an die Betriebskapazität müssen diese Flughäfen sicherstellen, dass zusätzliche Start- und Landebahnen zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass der gesamte Flughafen betroffen ist oder im Falle eines Flugzeugzwischenfalls geschlossen werden muss, oder um Wartungsarbeiten an den Start- und Landebahnen durchführen zu können und um Naturkatastrophen zu bewältigen.
Basierend auf dem Betriebsaufteilungsplan zwischen dem internationalen Flughafen Long Thanh und dem internationalen Flughafen Tan Son Nhat wird das internationale Passagieraufkommen des internationalen Flughafens Long Thanh mehr als 80 % des gesamten internationalen Passagieraufkommens beider Flughäfen ausmachen.
„Daher ist die Erwägung des Baus der Landebahn Nr. 2 am internationalen Flughafen Long Thanh äußerst notwendig und dringend, um die Betriebsanforderungen zu erfüllen, die Betriebssicherheit zu gewährleisten und die Wirksamkeit der in Phase 1 investierten Projekte zu fördern“, sagte ein ACV-Vertreter.
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Quelle: https://baodautu.vn/lam-ro-thu-tuc-dau-tu-duong-cat-ha-canh-so-2-san-bay-quoc-te-long-thanh-d223534.html
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