Wie hoch ist die Geldstrafe, wenn man beim Abbiegen oder Richtungswechsel nicht blinkt?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế30/07/2023

Darf ich fragen, wie hoch die Geldstrafe für einen Autofahrer ausfällt, der beim Abbiegen oder Richtungswechsel nicht blinkt? - Leser Thuy Diem
Không xin nhan khi rẽ, chuyển hướng xe sẽ bị phạt bao nhiêu?

1. Wie hoch ist die Geldstrafe, wenn man beim Abbiegen oder Richtungswechsel nicht blinkt?

Dementsprechend wird das Nichtbenutzen des Blinkers beim Abbiegen oder Richtungswechsel mit folgenden Verwaltungsstrafen geahndet:

* Für Motorräder:

Gegen Fahrer von Motorrädern, Mopeds (einschließlich Elektromotorrädern) , motorradähnlichen Fahrzeugen und mopedähnlichen Fahrzeugen werden Geldstrafen zwischen 400.000 und 600.000 VND verhängt, die die folgenden Verstöße begehen:

Richtungswechsel ohne Abbremsen oder Blinken (außer beim Fahren entlang einer Kurve, wo die Straßen sich nicht auf gleicher Höhe kreuzen); Fahren mit einem Fahrzeug, das an einer Stelle links abbiegt, an der ein Schild steht, das das Linksabbiegen für den gefahrenen Fahrzeugtyp verbietet; Fahren mit einem Fahrzeug, das an einer Stelle rechts abbiegt, wo ein Schild das Rechtsabbiegen für den betreffenden Fahrzeugtyp verbietet.

(Punkt a, Klausel 3, Artikel 6, Dekret 100/2019/ND-CP (geändert in Dekret 123/2021/ND-CP))

* Für Autos:

Gegen Fahrer von Autos und ähnlichen Fahrzeugen, die die folgenden Verstöße begehen, werden Geldstrafen zwischen 800.000 und 1.000.000 VND verhängt:

Richtungswechsel ohne Abbremsen oder Blinken (außer beim Fahren in einer Kurve, wo sich die Straßen nicht auf gleicher Höhe kreuzen)

(Punkt c, Klausel 3, Artikel 5, Dekret 100/2019/ND-CP)

2. Vorschriften zur Fahrzeugnavigation

Im Einzelnen regelt Artikel 15 der Straßenverkehrsordnung von 2008 die Richtungsänderungen der Fahrzeuge wie folgt:

- Wenn der Fahrer die Richtung ändern möchte, muss er die Geschwindigkeit reduzieren und den Abbiegevorgang anzeigen.

- Beim Richtungswechsel müssen Autofahrer und spezialisierte Motorradfahrer Fußgängern und Radfahrern auf ihren reservierten Fahrspuren die Vorfahrt gewähren, entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren und Fahrzeugen nur dann einen Richtungswechsel erlauben, wenn sie feststellen, dass dadurch keine Behinderungen oder Gefahren für andere Personen und Fahrzeuge entstehen.

- In Wohngebieten dürfen Autofahrer und spezialisierte Motorradfahrer nur an Kreuzungen und dort wenden, wo Wendeschilder vorhanden sind.

- Machen Sie keine Kehrtwende an Fußgängerüberwegen, auf Brücken, an Brückenköpfen, unter Überführungen, unter der Erde, in Straßentunneln, auf Autobahnen, an Bahnübergängen, auf schmalen Straßen, steilen Straßen oder kurvigen Straßen mit eingeschränkter Sicht.

3. Überholvorschriften

Gemäß Artikel 14 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 gelten folgende Überholvorschriften:

- Fahrzeuge, die überholen wollen, müssen dies mit Licht oder Hupe signalisieren. In städtischen und dicht besiedelten Gebieten dürfen Sie von 22 bis 5 Uhr morgens zum Überholen nur mit Licht blinken.

- Das zum Überholen auffordernde Fahrzeug darf nur überholen, wenn sich vor ihm kein Hindernis befindet, auf dem zum Überholen vorgesehenen Straßenabschnitt kein Gegenverkehr herrscht, das vorausfahrende Fahrzeug kein Überholsignal für ein anderes Fahrzeug abgegeben hat und nach rechts gefahren ist.

- Wenn ein Fahrzeug zum Überholen auffordert, muss der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs, sofern die Sicherheitsbedingungen dies zulassen, die Geschwindigkeit reduzieren und sich möglichst nahe an die rechte Straßenseite halten, bis das nachfolgende Fahrzeug vorbeigefahren ist, und darf dem zum Überholen auffordernden Fahrzeug keine Behinderungen verursachen.

- Beim Überholen müssen Fahrzeuge links überholen, außer in den folgenden Fällen, in denen das Überholen rechts erlaubt ist:

+ Wenn das vorausfahrende Fahrzeug einen linken Blinker hat oder nach links abbiegt;

+ Wenn die Straßenbahn mitten auf der Straße fährt;

+ Wenn ein Sonderfahrzeug auf der Straße arbeitet und nicht links überholen kann.

- Überholen Sie nicht in einer der folgenden Situationen:

+ Nichteinhaltung der in Absatz 2, Artikel 14 des Straßenverkehrsgesetzes 2008 festgelegten Bedingungen;

+ Auf der schmalen Brücke ist eine Spur vorhanden;

+ Kreisverkehre, Hügelkuppen und Orte mit eingeschränkter Sicht;

+ An Kreuzungen kreuzen sich Straßen und Eisenbahnen auf gleicher Höhe;

+ Wenn die Wetter- oder Straßenbedingungen kein sicheres Überholen ermöglichen;

+ Vorrangige Fahrzeuge senden vorrangige Signale, um Aufgaben auszuführen.


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Quelle

Etikett: Verkehr

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