Frage:
Ich verfüge über eine Krankenversicherungskarte der Firma, möchte mich jedoch nicht in der auf der Krankenversicherungskarte eingetragenen medizinischen Einrichtung untersuchen und behandeln lassen, sondern in einer anderen privaten Klinik. Kann ich für diese ärztliche Untersuchung eine Krankenversicherung abschließen? - Herr Nguyen Hanh Phuc (Ung Hoa, Hanoi)
Die Sozialversicherung von Hanoi antwortete:
Da die von Ihnen gemachten Angaben unvollständig sind, besteht keine Grundlage für eine konkrete Beantwortung Ihrer Frage. Es gibt jedoch einige Regelungen für die medizinische Untersuchung und Behandlung in privaten Kliniken, wobei die Kosten für die medizinische Untersuchung und Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden:
- Falls eine private Klinik einen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat: Gemäß den Bestimmungen von Absatz 4, Artikel 22 des Gesetzes über die Krankenversicherung haben Krankenversicherungsteilnehmer, die sich für eine Erstversicherung bei einer kommunalen Gesundheitsstation oder einer Poliklinik oder einem Bezirkskrankenhaus anmelden, Anspruch auf Krankenversicherung bei einer kommunalen Gesundheitsstation oder einer Poliklinik oder einem Bezirkskrankenhaus in derselben Provinz mit denselben Leistungen wie bei einer Krankenversicherung gemäß den Vorschriften.
- Falls die Privatklinik keinen Krankenversicherungsvertrag abschließt: Gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 30 des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP vom 17. Oktober 2018 der Regierung, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Krankenversicherung detailliert beschreibt und regelt, zahlt die Krankenkasse die Krankenversicherungskosten direkt wie folgt, falls der Patient ohne Krankenversicherungsvertrag in eine Krankenversicherungseinrichtung auf Bezirksebene oder eine gleichwertige Einrichtung kommt (außer in Notfällen):
Bei ambulanter medizinischer Untersuchung und Behandlung: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungen und Krankenversicherungsleistungen, jedoch höchstens in Höhe des 0,15-fachen Grundgehalts zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und Behandlung.
Bei stationärer medizinischer Untersuchung und Behandlung: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungen und Krankenversicherungsleistungen, jedoch höchstens in Höhe des 0,5-Fachen des Grundgehalts zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und Behandlung.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/kham-chua-benh-o-phong-kham-tu-co-duoc-thanh-toan-bhyt-khong.html
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