Frage:
Ich besitze eine Krankenversicherungskarte der Firma, möchte mich jedoch zur Untersuchung und Behandlung nicht in der auf der Krankenversicherungskarte eingetragenen medizinischen Einrichtung, sondern in einer anderen privaten Klinik behandeln lassen. Kann ich für diese ärztliche Untersuchung eine Krankenversicherung abschließen? - Herr Nguyen Hanh Phuc (Ung Hoa, Hanoi)
Die Sozialversicherung von Hanoi antwortete:
Aufgrund der Unvollständigkeit Ihrer Angaben fehlt eine Grundlage für eine konkrete Beantwortung Ihrer Frage. Es gibt jedoch einige Bestimmungen für die medizinische Untersuchung und Behandlung in privaten Kliniken, wobei die Kosten der medizinischen Untersuchung und Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden:
- Falls eine private Klinik einen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat: Gemäß den Bestimmungen von Absatz 4, Artikel 22 des Gesetzes über die Krankenversicherung haben Krankenversicherungsteilnehmer, die sich bei einer kommunalen Gesundheitsstation oder Poliklinik oder einem Bezirkskrankenhaus für eine Erstversicherung anmelden, Anspruch auf Krankenversicherung bei einer kommunalen Gesundheitsstation oder Poliklinik oder einem Bezirkskrankenhaus in derselben Provinz mit denselben Leistungen wie bei einer Krankenversicherung gemäß den Vorschriften.
- Falls die Privatklinik keinen Krankenversicherungsvertrag abschließt: Gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 30 des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP vom 17. Oktober 2018 der Regierung, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Krankenversicherung detailliert beschreibt und regelt, zahlt der Krankenversicherungsfonds die Krankenversicherungskosten direkt wie folgt, falls der Patient ohne Krankenversicherungsvertrag in eine Krankenversicherungseinrichtung auf Bezirksebene oder eine gleichwertige Einrichtung kommt (außer in Notfällen):
Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung gilt: Die Vergütung richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und Leistungen der Krankenversicherung, jedoch höchstens bis zum 0,15-fachen des Grundgehalts zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung und Behandlung.
Bei stationärer medizinischer Untersuchung und Behandlung gilt: Die Vergütung richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen und Leistungen der Krankenversicherung, jedoch höchstens bis zum 0,5-fachen des Grundgehalts zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und Behandlung.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/kham-chua-benh-o-phong-kham-tu-co-duoc-thanh-toan-bhyt-khong.html
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